Eine Zivilperson (auch Zivilist) ist eine Person, die während eines bewaffneten Konfliktes keinen Streitkräften oder sonstigen Kampforganisationen angehört. Sie trägt im Gegensatz zum Kombattanten (Soldaten) keine (militärische) Uniform.
Diese Unterscheidung ist in Kriegszeiten wichtig, da die Genfer Konventionen und auch die Haager Landkriegsordnung als Teil des Kriegsvölkerrechts besondere Regeln zum Schutz von Zivilpersonen aufstellen.
Um die Unterscheidbarkeit von Zivilpersonen und Kombattanten zu ermöglichen, ist es den Zivilpersonen verboten, an Kampfhandlungen teilzunehmen. Tun sie es dennoch, so werden die als Partisanen bezeichnet und können als Kriegsverbrecher verurteilt werden. Ausnahmen werden in der Haager Landkriegsordnung geregelt, z. B. Levée en masse. Den Zivilpersonen steht gleichwohl – ebenso wie anderen Nichtkombattanten – das Recht auf Selbstverteidigung zu.
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