Wolfgang Abendroth (* 2. Mai 1906 in Elberfeld; † 15. September 1985 in Frankfurt am Main) war ein sozialistischer deutscher Politologe und Rechtswissenschaftler.
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Wolfgang Abendroth wurde am 2. Mai 1906 als Sohn eines Mittelschullehrers in Elberfeld (heute Wuppertal) geboren. Er besuchte erst das Helmholtz-Gymnasium, später das Realgymnasium Musterschule in Frankfurt am Main und studierte Rechtswissenschaften und Volkswirtschaftslehre an den Universitäten Tübingen, Münster und Frankfurt am Main, wo er 1930 die erste juristische Staatsprüfung „voll befriedigend“ bestand (bei Juristen ein Prädikatsexamen). Von 1930 bis 1933 arbeitete er als Gerichtsreferendar in Hechingen.
Abendroth war als Sohn überzeugter Sozialdemokraten schon früh in der proletarischen Jugendbewegung tätig. Im November 1920 wurde er Mitglied des Kommunistischen Jugendverbandes (KJVD), später auch der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD), außerdem schloss er sich der Roten Hilfe an. Zugleich war er im Deutschen Freidenkerverband aktiv und als Mitglied der Bundesleitung des Bundes freier sozialistischer Jugend verantwortlich für die marxistische Erziehung einiger darin zusammengeschlossener Gruppen, die aus der Jugendbewegung hervorgegangen waren. Nachdem er aus der KPD ausgeschlossen worden war, weil er den Kurs der KPD und die damit verbundene „Sozialfaschismustheorie“ kritisiert hatte, schloss er sich 1928 der Kommunistischen Partei-Opposition an.
Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde Abendroth weitere juristische Arbeit untersagt. Politisch war er ab 1933 in verschiedenen illegalen Organisationen (KP-Opposition, Rote Hilfe, Neu Beginnen, usw.) aktiv. 1935 promovierte er summa cum laude mit einer völkerrechtlichen Dissertation an der juristischen Fakultät Bern. Seine Dissertation, Die völkerrechtliche Stellung der B-und C-Mandate, wurde Ende 1936 vom Verlag Marcus in Breslau veröffentlicht, jedoch kurz danach von der Gestapo beschlagnahmt. Im Oktober 1936 gelang es ihm, in einem Berliner Bankgeschäft eine Volontärstelle zu erhalten, im Februar 1937 aber wurde er von der Gestapo verhaftet und am 30. November desselben Jahres vom Oberlandesgericht Kassel wegen Hochverrats zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt, die er in Luckau verbüßte.
Nach seiner Entlassung im Juni 1941 zog Abendroth zu seinen Eltern nach Potsdam-Babelsberg und arbeitete zunächst als Revisionsassistent bei einem Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater und anschließend als Wirtschaftsjurist bei einer Außenhandelsfirma in Berlin. Unmittelbar nach seiner Entlassung lernte er die Studentin Lisa Hörmeyer kennen und zwar durch eine ihrer Kommilitoninnen, die er wiederum aus dem Sozialistischen Schülerbund, SSB und der Freien Sozialistischen Jugend kannte. Eine Heirat mit Lisa Hörmeyer konnte aber nicht stattfinden, weil er Anfang 1943 als „Bewährungssoldat“ zur Strafdivision 999 eingezogen wurde. In Griechenland auf der Insel Lemnos eingesetzt, arbeitete er dort mit dem griechischen Widerstand zusammen und desertierte 1944 zur griechischen Widerstandsorganisation ELAS. Im Oktober 1944 wurde er als britischer Kriegsgefangener nach Ägypten überführt. Im Gefangenenlager in der ägyptischen Wüste begann er mit politischer Schulungsarbeit, in der Absicht, Kader auszubilden und auf Verwaltungsarbeit vorzubereiten, die nach der Niederlage des Hitler-Regimes in Deutschland bevorstehen würde. Später wurde Abendroth ins Umerziehungslager Wilton Park Training Centre überbracht, wo „geeignet erscheinende Kriegsgefangene auf ihre Rückkehr nach Deutschland und die Mitarbeit am Aufbau der Demokratie vorbereitet wurden“.
Ende November 1946 wurde er aus der Kriegsgefangenschaft entlassen und versuchte zunächst in Marburg als Jurist Fuß zu fassen. Da ihm noch das zweite Staatsexamen fehlte, entschied er sich auf Rat von Georg August Zinn, Weggefährte aus Studententagen und neu ernannter hessischer Justizminister, das fehlende Examen in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) abzulegen. Von Zinn mit einem (inoffiziellen) Empfehlungsschreiben für Eugen Fischer, den Leiter der Justizverwaltung der SBZ, ausgestattet, kehrte Abendroth nach Potsdam zurück.
Im Januar 1947 wurde Abendroth zum Richter beim Landgericht Potsdam bestellt, wobei er zugleich in den Dienst des Justizministeriums der Mark Brandenburg eintrat, ab 1. April als Regierungsrat. Nach einer Assessorprüfung wurde er im Sommer 1947 von der Justizverwaltung der SBZ als Oberjustizrat angestellt. Im September 1947 erfolgte dann die Ernennung zum Dozenten an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Ende 1947 wurde er an die Universität Leipzig berufen und mit Wirkung vom 1. April 1948 zum Professor für Völkerrecht ernannt. Im Oktober 1948 erhielt er von der Friedrich-Schiller-Universität Jena eine Professur für öffentliches Recht, die aber ebenfalls nur wenige Monate dauerte.
Da er immer weniger mit den politischen Entwicklungen in der sowjetischen Besatzungszone einverstanden war, verließ er im Dezember 1948, zusammen mit seiner Frau und seiner Tochter, Jena und zog nach Bremen zu seinen Schwiegereltern. Abendroth, vor dem Krieg Kommunist, war angesichts des stalinistischen Terrors noch als britischer Kriegsgefangener in die SPD eingetreten. Da er offiziell in West-Berlin gemeldet war, wurde er nach der Zwangsvereinigung von KPD und SPD nicht automatisch Mitglied der SED. Er musste vielmehr beobachten, wie nun diejenigen Sozialdemokraten, die sich weigerten, in die SED einzutreten, schwersten politischen Verfolgungen ausgesetzt waren.
In Bremen begründete er der thüringischen Volksbildungsministerin Marie Torhorst schriftlich seinen Rücktritt, mit einem Durchschlag an Hilde Benjamin. Abendroth sprach sich gegen die sich abzeichnende Herausbildung des Blocksystems aus, versprach aber, sich nicht gegen den Sozialismus im Osten instrumentalisieren zu lassen, da er trotz der Aufgabe seiner Tätigkeiten Sozialist bleibe (Der ganze Brief findet sich in seinen Gesammelten Schriften, 1. Band (1926–1948).)
Schon am 21. Dezember 1948 wurde Abendroth zum ordentlichen Professor für öffentliches Recht und Politik an der Hochschule für Arbeit, Politik und Wirtschaft in Wilhelmshaven-Rüstersiel ernannt.[1]
Im darauf folgenden Jahr wurde er zum ordentlichen Mitglied des Staatsgerichtshofs des Landes Bremen gewählt. Am 15. November 1950 erhielt er, wiederum durch Mithilfe Zinns (nun hessischer Ministerpräsident), eine Professur für wissenschaftliche Politik an der Philosophischen Fakultät der Philipps-Universität in Marburg, und blieb an dieser Universität bis zu seiner Emeritierung 1972. In diese Zeit fällt auch die zwischen ihm und Ernst Forsthoff um die Bedeutung der Sozialstaatlichkeit im Grundgesetz geführte Forsthoff-Abendroth-Kontroverse. Von 1959 bis 1963 war er außerdem Mitglied des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen.
Zu den wichtigsten Publikationen Abendroths gehören Die deutschen Gewerkschaften (1954), Bürokratischer Verwaltungsstaat und soziale Demokratie (1955), Aufstieg und Krise der deutschen Sozialdemokratie (1964), Sozialgeschichte der europäischen Arbeiterbewegung (1965), Wirtschaft, Gesellschaft und Demokratie in der Bundesrepublik (1965) und Das Grundgesetz. Eine Einführung in seine politischen Probleme (1966). Daneben veröffentlichte er zahlreiche kleinere Beiträge in Sammelbänden, Zeitschriften und Zeitungen.
Abendroth war als Wissenschaftler und wegen seiner politischen Stellungnahmen in der Bundesrepublik immer umstritten, da der Marxismus in den Jahren des "Kalten Krieges" als unvereinbar mit der parlamentarischen Demokratie galt. Für ihn aber waren die rechtsstaatlichen Grundrechte immer eine Voraussetzung für die Realisierung einer sozialistischen Gesellschaft, und zugleich konnte er sich den Sozialismus nur im Zusammenhang mit einer Weiterentwicklung der Menschenrechte und der "bürgerlichen Freiheiten" vorstellen. Wolfgang Abendroth hatte gute Beziehungen zum Sozialistischen Deutschen Studentenbund (SDS), der Studentenorganisation der SPD, auch nachdem der SDS sich zum Marxismus bekannte und die SPD jede Verbindung mit der Studentenorganisation abgebrochen hatte. Daraufhin wurden er und einige andere Professoren vom Parteivorstand aufgefordert, ihre Unterstützung des SDS aufzugeben. Seine Ablehnung bedeutete den Ausschluss aus der SPD im Jahre 1961.
Abendroth gehörte dann zu den Gründern des Sozialistischen Bundes, von dessen geschäftsführenden Vorstand er der erste Vorsitzende war. Zusammen mit Ernst Bloch, Ossip K. Flechtheim und Erich Kästner war er Ende der sechziger Jahre Mitglied des Kuratoriums der Kampagne für Demokratie und Abrüstung – Ostermarsch. Ferner setzte er sich für die Aufhebung des KPD-Verbots bzw. für die Wiederzulassung einer kommunistischen Partei in der Bundesrepublik ein. Nach der Konstituierung der DKP gehörte er zusammen mit anderen Vertretern der sogenannten Marburger Schule und DKP-nahen Wissenschaftlern aus anderen Städten der Bundesrepublik dem Wissenschaftlichen Beirat des in Frankfurt am Main ansässigen DKP-eigenen Instituts für Marxistische Studien und Forschungen (IMSF) an.
Abendroth gilt als einer der wichtigsten Befürworter der studentischen Rebellion der 1960er Jahre, obwohl er nie mit revolutionären Bestrebungen einer (intellektuellen) Minderheit einverstanden war.
Nach seiner Emeritierung lehrte er an der Akademie der Arbeit in Frankfurt am Main.
Zeitweise war er auch im Vorstand der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer.
„Partisanenprofessor im Lande der Mitläufer“
„Ich schätzte Wolfgang Abendroths Scharfsinn, nicht aber seinen Marxismus.“
Im Dezember 2007 wurde bekannt, dass der Verein WAsG seinen Fortbestand unter dem Namen „Wolfgang-Abendroth-Stiftungs-Gesellschaft“ beschlossen hat.[2]
Gruppe von Abendroth-Schülern, die in den 1960er Jahren bei Wolfgang Abendroth über Organisationen der Arbeiterbewegung in der Zeit der Weimarer Republik promovierten:
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Abendroth, Wolfgang |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Politologe |
| GEBURTSDATUM | 2. Mai 1906 |
| GEBURTSORT | Elberfeld |
| STERBEDATUM | 15. September 1985 |
| STERBEORT | Frankfurt am Main |
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