Wittum


Das Wittum (lateinisch vidualitium), Widum oder Witthum bezeichnete im Mittelalter eine von Seiten des Mannes zu Gunsten des Unterhaltes seiner Ehefrau getroffene Fürsorge für den Fall, dass sie einmal Witwe werden sollte.[1] Das Wittum war häufig gesetzlich festgeschrieben.[2]

Ursprünglich bestand das Wittum nur aus Fahrnis.[3] Später wurde es zur Immobiliardos[4], die durch eine Urkunde übereignet wurde. Das Wittum wurde mehr und mehr der Morgengabe ähnlich, ja trat an ihre Stelle, bis schließlich Wittum und Morgengabe nicht mehr klar zu trennen war. Das Wittum wurde die Versorgung der Witwen, da es lebenslänglich in ihrem Besitz blieb.

Das Wittum war im alten deutschen Recht der vom Bräutigam an den Geschlechtsvormund der Braut zu bezahlende Kaufpreis für die vormundschaftliche Gewalt über die Braut (Wittemde, Wettma, auch Mundschatz), später eine Zuwendung des Mannes an die Frau zu deren Versorgung im Witwenstande (Doarium, Dotalicium, Vidualicium, Leibgedinge), meistens in lebenslänglichem Nießbrauch an Grundstücken (Witwengut) bestehend; in Bayern und Tirol (fälschlich Widum oder Widdum geschrieben) auch Bezeichnung für das unbewegliche Vermögen der Pfarrpfründe und insbesondere für das Pfarrhaus. Wittum heißt namentlich auch die zum standesgemäßen Unterhalt der Witwe des Monarchen und der Witwen von Prinzen eines fürstlichen Hauses zu gewährende Dotation.[5]

Adelige Familien, die ihre weiblichen Mitglieder in Klöstern unterbrachten, statteten diese mit sogenannten Widumshöfen aus. Um die adeligen Nonnen von jeglicher Arbeit zu befreien, erhielten die Klöster Höfe mitsamt Leibeigenen zur Versorgung der Damen. In diesem Zusammenhang hat sich der Begriff Widumshof auch auf den Pfarrhof übertragen, der dem Geistlichen als wirtschaftliche Grundlage diente.

Widum taucht heute noch, wenn auch in abgewandelter Form, als Orts-, Straßen- oder Flurname auf, sowie in Österreich als Bezeichnung des Wohn- und Wirtschaftsgebäudes einer katholischen Pfarre.

Das Wort „widum“ und „wittum“ leitet sich von derselben Wurzel her wie „widmen“; Widum und Wittum bezeichnet also ein „gewidmetes Gut“, in Tirol und Südtirol heute noch gebraucht als Bezeichnung für einen Pfarrhof; später wurden auch Witwenversorgungen so genannt, da auch diese „gewidmete Güter“ waren; die Verknüpfung des Wortes Widum mit Witwe ist volksetymologisch, und daher nicht richtig.[6]

Siehe auch

Fußnoten und Einzelnachweise

  1. Pierer's Universal-Lexikon. Band 19, Altenburg 1865, S. 303–304.
  2. Wittum. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bd. 16, Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1892, ‎ S. 705.
  3. also Mobilien - auch Mobiliarwittum genannt
  4. also Immobilie
  5. Meyers Großes Konversations-Lexikon. Band 20, Leipzig 1909, S. 704.
  6. Duden, Etymologie, s.v. widmen, Wittum, Witwe; besonders klar: H. Paul, Deutsches Wörterbuch, s.v. widmen; weiters: M. Lexer, Mittelhochdeutsches Wörterbuch, s.v. widem, widum usw. und auch andere Wörterbücher mit etymologischen Vermerken






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