Wissenschaftlicher Assistent


Wissenschaftlicher Assistent ist in Deutschland die Amtsbezeichnung für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter, der im Beamtenverhältnis auf Zeit in der Besoldungsgruppe C1 an einer deutschen Universität oder einer anderen wissenschaftlichen Hochschule beschäftigt ist. Durch das Gesetz zur Reform der Professorenbesoldung aus dem Jahr 2002 wurde die Besoldungsordnung C und damit das Amt des Wissenschaftlichen Assistenten abgeschafft. Daher gibt es nur noch für eine Übergangszeit wissenschaftliche Mitarbeiter, die diese Amtsbezeichnung führen.

Die Ernennung zum Wissenschaftlichen Assistenten setzt die Promotion voraus. Zum Wissenschaftlichen Assistenten wurden vor allem Personen ernannt, die sich durch die Habilitation für eine Professur qualifizieren sollten. Die Reform des Jahres 2002 hatte das Ziel, die Habilitation als Voraussetzung für eine Lebenszeitprofessur durch eine Qualifizierungsphase als Juniorprofessor zu ersetzen. Daher wurden Amt und Stellung des Wissenschaftlichen Assistenten beseitigt. Da aber in vielen Fächern weiter an der Habilitation festgehalten wird, gilt die Reform zumindest in diesem Punkt vielfach als gescheitert. In einigen Bundesländern wurden die Positionen als Wissenschaftlicher Assistent durch Positionen als Akademischer Rat auf Zeit ersetzt; in den übrigen wurden die früheren Assistenturen meist zu Stellen für nicht-verbeamtete wissenschaftliche Angestellte umgewandelt.

Für besonders qualifizierte oder bereits habilitierte Wissenschaftliche Assistenten bestand früher die Möglichkeit, zum Oberassistenten (Besoldungsgruppe C2) ernannt zu werden, zumal es sich früher vereinzelt auch bei dem Amt des Wissenschaftlichen Assistenten um eine Lebensstellung handeln konnte.

Seit Abschaffung des Amtes werden auch bloß angestellte wissenschaftliche Mitarbeiter als wissenschaftliche Assistenten bezeichnet, wenn sie einem Lehrstuhl zugeordnet sind und ihre Aufgabenbeschreibung vorsieht, dass sie eine Habilitation anstreben.

In Österreich besteht derzeit mangels Finanzierung durch den Bund noch kein Kollektivvertrag für das Universitätspersonal, daher steht es derzeit noch den einzelnen Universitäten frei, wie sie die Dienstverträge mit ihren Mitarbeitern gestalten. Es ist daher möglich, dass manche österreichische Universitäten Stellen für „wissenschaftliche Assistenten“ ausschreiben – die Universitäten können aber auch andere Bezeichnungen wählen, und ob unter „wissenschaftlichen Assistenten“ z. B. Prädoc-Stellen oder Postdoc-Stellen zu verstehen sind, ist nicht allgemeingültig festgelegt.

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