Wirtschaftsrecht (Studiengang)


Der Studiengang Wirtschaftsrecht hat das Wirtschaftsrecht zum Gegenstand.

Das Angebot entstand als ein neuer juristischer Fachstudiengang. Die Studenten werden speziell in den wirtschaftswissenschaftlichen Disziplinen und Schlüsselqualifikationen unterrichtet. Die Ausbildung zum Diplom-Wirtschaftsjuristen war kein Gegenprogramm zum klassischen Juristen, da diplomierte Wirtschaftsjuristen nicht über die Befähigung zum Richteramt verfügen. Im Gegensatz zum Volljuristen ist das Einsatzgebiet eines Wirtschaftsjuristen auf den Bereich Wirtschaft spezialisiert und auch darauf beschränkt. Die Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes (Referendariat) ist aufgrund des Abschlusses nicht möglich.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte des Studiengangs

1993 wurde erstmals der Studiengang Wirtschaftsrecht an einigen Fachhochschulen angeboten. Gestartet wurde der Studiengang aus den oben genannten Gründen. Von Anfang an war geplant, einen interdisziplinären Studiengang zu entwickeln, der die Studenten umfassend in (wirtschafts-)rechtlichen und wirtschaftlichen Fragegestellungen ausbilden sollte. Im Mittelpunkt stand nicht nur eine umfassende Ausbildung der Grundlagen, sondern auch ein stetiger Praxis-Bezug und die Internationalisierung. Im Laufe der Jahre wurden an immer mehr Fachhochschulen entsprechende Studiengänge mit einem Bachelor- oder Diplom-Abschluss gestartet. Im Jahre 1999 schließlich führte mit der Universität Siegen die erste Universität in Deutschland einen eigenständigen und universitären Studiengang Wirtschaftsrecht ein. Gefolgt von weiteren Universitäten kann dieser Studiengang somit mittlerweile sowohl an Fachhochschulen wie an Universitäten belegt werden. Im Unterschied zu den primär praxisorientierten Fachhochschulen ist das Ziel der Universitäten eine zusätzlich weitergehende akademische Profilierung.[1] Zum Wintersemester 2005/06 erfolgte die breite Umstellung der Studiengänge auf das Bachelor-Master-System.

Im Zuge der Umstellung wurden inzwischen auch zahlreiche Studiengänge akkreditiert. So wird sichergestellt, dass bei Auslandsaufenthalten die Leistungen anerkannt werden oder dass Studienortswechsel erleichtert werden; mit der Akkreditierung nehmen die Studiengänge am ECTS-System teil.

Fächer und Disziplinen

Wirtschaftsrecht ist ein interdisziplinärer Studiengang in den Bereichen Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, der um zusätzliche Qualifikationen wie z. B. Rhetorikkenntnisse und Wirtschaftsenglisch ergänzt wird. Die Wirtschaftjuristische Hochschulvereinigung (WHV), ein Zusammenschluss mehrerer Fachhochschulen, die Wirtschaftsrecht anbieten, stellt folgenden Anforderungs-Mix an Fachhochschulen: mindestens 50 % rechtliche, 25 % betriebs- und volkswirtschaftliche Inhalte sowie die Ergänzung um Zusatzqualifikationen wie EDV-Umgang, Fremdsprachen, Rhetorik, etc. Daneben existieren in der Regel mehrere Vertiefungsrichtungen im Hauptstudium, die von Hochschule zu Hochschule wechseln. Oftmals handelt es sich um Vertiefungsrichtungen in wirtschaftlichen und rechtlichen Schnittstellen-Bereichen wie z. B. Personalmanagement und Arbeitsrecht, Steuerrecht und Wirtschaftsprüfung, Finanzdienstleistungsrecht, Unternehmensführung, Sanierungs- und Insolvenzmanagement oder Internationales Management.

Typische Fächer und Disziplinen während des grundständigen Studiums sind z. B. Juristische Arbeitstechnik, Wirtschaftsprivatrecht und Zivilprozessrecht, Wirtschaftsverfassungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Europarecht, Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Immaterialgüterrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Insolvenzrecht, Internationales Wirtschaftsrecht, Rechnungswesen und Controlling, Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Grundlagen der Volkswirtschaftslehre, Produktion, Finanzmanagement, Logistik, Marketing, Personalmanagement, Wirtschafts- und Rechtsenglisch, zusätzliche Fremdsprachen, Wirtschaftsinformatik; Schlüsselqualifikationen wie Kommunikation, Rhetorik, Teamtraining, Präsentation, Moderation, Mediation, Verhandlungsführung, Gesprächsführung, Vortrag/Rede u.v.m.

Daneben sind oftmals noch praxisnahe Veranstaltungen wie z. B. Seminare, Blockwochen, Exkursionen, Projekte oder Planspiele integriert, die z. T. auch verbindlich im Curriculum vorgeschrieben sind. Zusätzlich zu den Lehrveranstaltungen werden oft Übungen und Fallstudien angeboten.

Abschlüsse

Der „traditionelle“ Abschluss war das Diplom mit einer Regelstudienzeit von 8 Semestern, die ein Praxissemester und das Semester, in dem die Diplomarbeit geschrieben wird, beinhaltete. Seit dem Wintersemester 2005/06 werden größtenteils nur noch die neuen Studiengänge zum Bachelor of Laws (LL.B.), zum Bachelor of Business Law (BBL) oder zum Bachelor of Science (BSc) angeboten. Die Umstellung erfolgte im Rahmen des Bologna-Prozesses. Es ist geplant, dass ab dem WS 2007/08 sämtliche Studiengänge in Wirtschaftsrecht mit dem Bachelor abschließen. Zwischenzeitlich bieten zahlreiche Hochschulen weiterführende konsekutive Master-Studienprogramme an, die mit den Graden Master of Laws (LL.M.), Master of Business Law (MBL) oder auch Master of Science (MSc) abschließen.

Vergleich zum traditionellen Studium der Rechtswissenschaft

Da der Studiengang Wirtschaftsrecht ein auf die Belange der Wirtschaft zugeschnittene juristische Ausbildung ist, werden die wirtschaftlich relevanten Rechtsbereiche mit Inhalten aus der Volks- und Betriebswirtschaftslehre verknüpft und mit vielen weiteren Zusatzqualifikationen vervollständigt. Absolventen sollen damit befähigt werden, in sämtlichen Arbeitsbereichen der Wirtschaft tätig zu werden. Berufe, die juristische Staatsexamina als Zugangsvoraussetzung haben (Bsp. Justiz, Rechtsberatung, juristischer Vorbereitungsdienst, z.T. höherer Dienst des Öffentlichen Dienstes), sind für Wirtschaftsjuristen nicht zugänglich.

Im Studiengang Wirtschaftsrecht bezieht sich die juristische Ausbildung auf eine enge Auswahl von wirtschaftlich relevanten Fächern. Rechtliche Grundlagenfächer wie Rechtsphilosophie, Rechtsgeschichte oder Rechtssoziologie werden dabei oftmals ausgelassen oder zumindest nur inzident gelehrt; weiterhin wird größtenteils auf vertiefte Kenntnisse des Prozessrechts sowie des Strafrechts verzichtet, da dies nicht zum Kernbereich der wirtschaftsjuristischen Ausbildung gehört. Im Gegensatz zu einem Studium der Rechtswissenschaften beinhalten wirtschaftsrechtliche Studiengänge allerdings eine fundierte Grundlagenausbildung in den Wirtschaftswissenschaften, die im Hauptstudium regelmäßig durch die Wahl von Studienschwerpunkten vertieft wird.

Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzung ist ein Zeugnis, das zum Studium an einer Hochschule berechtigt. Das ist das Abitur oder ein Zeugnis der Fachhochschulreife. Das Studium ist zulassungsbeschränkt, Studienplätze werden daher zumeist über einen bestimmten Notendurchschnitt (Numerus Clausus) vergeben. In Nordrhein-Westfalen werden die Studienplätze für Fachhochschulen von der ZVS vergeben. Für einen Studienplatz an einer Universität ist zumeist eine Direktbewerbung bei der Universität notwendig. Ansonsten entscheiden die Hochschulen selbst über die Vergabe. Oftmals wird auch vor Studienbeginn ein Vorpraktikum oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verlangt.

Hochschulen

Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland wird der Studiengang Wirtschaftsrecht inzwischen an über 20 staatlichen und privaten Hochschulen angeboten, seit 1999 auch an einigen Universitäten.[2]

Österreich

In Österreich wird Wirtschaftsrecht an folgenden Universitäten angeboten:

Das Studium Wirtschaftsrecht wird an der Wirtschaftsuniversität Wien seit dem Wintersemester 2006 in Form eines Bachelorstudienganges angeboten. Der Studiengang Wirtschaftsrecht wird damit de facto der Nachfolger des Studienganges Wirtschaft und Recht, der nur noch übergangsweise zur Beendingung eines bereits begonnenen Studiums angeboten wird. Das Studium endet mit der Verleihung des akademischen Titels Bachelor of Laws (LL.B.).

Daran anschließend kann im Masterstudium ein Master of Laws (LL.M.) erworben werden. Dieser soll voraussichtlich auch voll zur Ausübung juristischer Kernberufe (z. B. Richter oder Notar) ermächtigen.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. Wirtschaftsrecht an der Universität - FH vrs. Uni
  2. Vgl. http://www.studienwahl.de/index.aspx?bykapid=78
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