Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ist in Deutschland eine bundeseinheitliche und dauerhafte Identifikationsnummer für Steuerzwecke bei wirtschaftlich Tätigen. Sie ergänzt die Steuer-Identifikationsnummer, die für natürliche Personen bestimmt ist.
Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer wurde zum 1. Juli 2007 eingeführt. Rechtsgrundlage ist § 139c AO[1].
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird auf Antrag der Steuerbehörden vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Voraussetzung ist bei natürlichen Personen zunächst die Vergabe einer Steuer-Identifikationsnummer. Einzelunternehmer und Freiberufler erhalten also beide Nummern. Hierdurch soll der private und der geschäftliche Teil der Steuererklärungen klar getrennt werden. Juristische Personen und Personenvereinigungen erhalten nur die Wirtschafts-Identifikationsnummer. Künftig soll die Wirtschafts-Identifikationsnummer auch die Funktion der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer übernehmen.
Die Nummer ist bei allen Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen den Finanzbehörden gegenüber zu verwenden[2].
Die Identifikationsnummer ändert sich weder bei einem Ortswechsel noch bei einem Wechsel des zuständigen Finanzamtes. Die Daten werden erst gelöscht, wenn sie von den Behörden nicht mehr benötigt werden, spätestens jedoch 20 Jahre nach dem Tod des Steuerpflichtigen oder der Löschung der Firma.
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