Bei der Bundeswehr ist ein Wachvorgesetzter berechtigt, den Wachsoldaten im Rahmen des Wachdienstes Befehle bzw. dem zivilen Wachpersonal Weisungen zu erteilen. Nach der ZDv 10/6 (Zentrale Dienstvorschrift - Der Wachdienst in der Bundeswehr) besteht das Wachpersonal bei der Bundeswehr generell aus folgenden Dienststellungen:
Wachvorgesetzte des Wachpersonals sind generell folgende Dienststellungen.
Siehe auch: Wachdienst in der Bundeswehr
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