Vorfrieden von Versailles


Reichsgesetzblatt vom 19. Juni 1871: Friedens-Präliminarien zwischen dem Deutschen Reich und Frankreich. Vom 26. Februar 1871.

Der Vorfrieden von Versailles (offiziell „Friedens-Präliminarien zwischen dem Deutschen Reich und Frankreich“) wurde am 26. Februar 1871 zwischen Frankreich und dem Deutschen Reich während des Deutsch-Französischen Krieges im Schloss Versailles abgeschlossen. Dieser Präliminarfriede wurde im Mai 1871 durch den Frieden von Frankfurt bestätigt und ergänzt.

Der Vertragstext umfasst 10 Artikel. Mit dem Artikel I verzichtete Frankreich auf weite Teile seiner Départements Bas-Rhin, Haut-Rhin und Moselle sowie zwei Arrondissements des Départements Meurthe zugunsten des während des Krieges gegründeten Deutschen Reiches. Die abgetretenen Gebiete wurden im Juni 1871 mit dem so genannten „Gesetz, betreffend die Vereinigung von Elsaß und Lothringen mit dem Deutschen Reiche“ offiziell Teil des Deutschen Reiches (Reichsland Elsass-Lothringen). In Artikel II verpflichtete sich Frankreich zur Zahlung einer Reparation in Höhe von fünf Milliarden Francs. Die übrigen Artikel regeln unter anderem die Räumung besetzter Gebiete, die Auswanderung von Einwohnern der abgetretenen Gebiete und die Aufnahme von Friedensverhandlungen.

Literatur

  • Eberhard Kolb: Der Weg aus dem Krieg. Bismarcks Politik im Krieg und die Friedensanbahnung 1870/71, München 1989

Weblinks

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