Als Deutschen Volkssturm bezeichnet man einen militärischen Verband in der Zeit des Nationalsozialismus, der nach einem von der NSDAP ausgehenden propagandistischen Aufruf an alle „waffenfähigen Männer im Alter von 16 bis 60 Jahren“, den „Heimatboden“ des Deutschen Reiches zu verteidigen, „bis ein die Zukunft Deutschlands und seiner Verbündeten und damit Europas sichernder Frieden gewährleistet“[1] sei, gebildet worden war. Ziel des Aufrufs war es, die Truppen der deutschen Wehrmacht zu verstärken.
Die Bildung des Deutschen Volkssturms wurde am 18. Oktober 1944, dem Jahrestag der Völkerschlacht von Leipzig publik gemacht und zwei Tage später offiziell verkündet. Dadurch konnten erste Volkssturmverbände propagandawirksam vorgeführt werden, die auf einen Führererlass vom 25. September 1944 hin aufgestellt worden waren.
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Das Aufgabengebiet des Volkssturmes umfasste in erster Linie Bau- und Schanzarbeiten, Sicherungsaufgaben und die Verteidigung von Ortschaften, zumeist in unmittelbarer Heimatgegend.
Die militärische Organisation, Ausbildung, Bewaffnung und Ausrüstung sollte vom Ersatzheer geleistet werden, das dem SS-Leiter und Chef der Heeresrüstung Heinrich Himmler unterstand. Aufstellung und Führung der Bataillone des Volkssturms wurden in die Hände der Gauleiter gelegt, die sich dazu des Führungspersonals aus den lokalen Organisationen der NSDAP, aus SA, SS, dem NSKK und der HJ bedienen sollten. Martin Bormann erhielt die Befugnis, die „politischen und organisatorischen“ Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Er ordnete an, dass der Volkssturm nach NSDAP-Ortsgruppen und Kreisgruppen gegliedert in Kompanien und Bataillonen aufgestellt wurde, und gab Bestimmungen über Ausrüstung und Kennzeichnung der Volkssturmmänner heraus.
Die Aufstellung des Volkssturms wurde von umfangreichen Propagandaaktivitäten begleitet. Der Volkssturm war nicht Teil der Wehrmacht.
Nach der deutschen Bevölkerungsstatistik wären etwa sechs Millionen Männer volkssturmpflichtig gewesen. Dem standen jedoch die Erfordernisse der Kriegswirtschaft entgegen. Einbrüche im Produktionsvolumen sollten weitgehend vermieden werden. Dazu gab es deutliche Unterschiede in Alter und Tauglichkeit. Dementsprechend wurde das personelle Aufkommen in vier Aufgebote eingeteilt:
In der Regel wurden zunächst nur die beiden ersten Aufgebote gebildet und aufgestellt. Mit dem Geburtsjahrgang 1928 wurden Jugendliche eingezogen, die vollständig während der nationalsozialistischen Herrschaft sozialisiert worden waren. Siebzig Prozent des Jahrgangs meldete sich freiwillig zum Waffendienst. Eine Verordnung Wilhelm Keitels vom 5. März 1945 dehnte die Wehrpflicht grundsätzlich auf die männlichen Angehörigen des Jahrgangs 1929 aus.
Wieviele Männer im Volkssturm Dienst taten, ist nicht bekannt. Oberst Hans Kissel, Chef des „Führungsstabes Deutscher Volkssturm beim Reichsführer SS,“ schätzte, dass über 700 Volkssturm-Bataillone zu einem Einsatz mit Feindberührung kamen.
Der Volkssturm wurde nur notdürftig ausgerüstet und ausgebildet, weshalb die militärische Wirkung eher gering war. An Waffen stand ein Sammelsurium tschechischer, italienischer oder französischer Beutegewehre zur Verfügung, oft ohne ausreichende Munition. Nach einer Aufstellung Kissels über den Waffenbedarf vom November 1944 benötigten Erstes und Zweites Aufgebot allein in den feindbedrohten Gauen 1,3 Millionen Handfeuerwaffen, vorhanden waren 18.575 Stück. 75.000 Maschinengewehre wären Sollstärke gewesen, zur Verfügung standen 181 Stück. Waffen- und Schießausbildung waren mangels Waffen und Munition wenig sinnvoll. Obwohl Abwesenheit nach den Vorschriften des Militärstrafgesetzbuches abgeurteilt werden konnte, blieben viele der Ausbildung fern.
Der Volkssturm kam im Osten zwischen Mitte Januar und Mitte April 1945 zur Verteidigung der Oder-Linie zum Einsatz, dann in Pommern, Breslau und Berlin. Das Bekanntwerden der von der Roten Armee verübten Greueltaten stärkte den Kampfeswillen. 15.000 Angehörige des Volkssturms verteidigten zusammen mit Soldaten der Wehrmacht immer wieder angetrieben von dem Gauleiter Karl Hanke monatelang das belagerte Breslau bis in den Mai 1945 hinein. Obwohl Goebbels Propaganda versuchte, die angloamerikanische Besetzung für ebenso schrecklich auszugeben wie die sowjetische, gaben die Volkssturmbataillone an der Westfront sehr schnell den Kampf auf. Der amerikanische Nachrichtendienst fasste eine mehrmonatige Erfahrung folgendermaßen zusammen:
„Nirgends an der Westfront war der Volkssturm fähig, auch nur hinhaltende Gefechte zu liefern oder einen Haus-zu-Haus-Widerstand zu leisten, wofür er ja aufgestellt worden war.[2]“
Insgesamt hatte der Volkssturm hohe Verluste bei geringer militärischer Wirkung zu verzeichnen. Exakte Opferzahlen sind unbekannt, jedoch wird angenommen, dass von den 175.000 als vermisst gemeldeten Volkssturmangehörigen die meisten gefallen sind.
Die Strategie von Bormann und Joseph Goebbels, durch fanatischen Widerstand und damit auch für die Alliierten steigenden Kriegsopferzahlen doch noch einen Ermattungsfrieden zu ertrotzen, ging nicht auf. Entsprechende Hoffnungen beruhten auf der deutschen Einschätzung, dass die öffentliche Meinung insbesondere in den Ländern der Westalliierten sich bei fortgesetzt hohen Opferzahlen gegen die Strategie der westlichen Regierungen wenden werde, den Krieg ohne Einschränkungen bis zur Kapitulation der deutschen Streitkräfte fortzusetzen.
Kriegsgefangene Volkssturmmänner wurden wie andere deutsche Soldaten auch von der amerikanischen „Military Intelligence“ verhört, also von Einheiten, deren Aufgabe die militärische Feindaufklärung war. In den Berichten der CPM/MID (Captured Material and Branch Personel/Military Intelligence Division) erschien der Volkssturm wahlweise als militärisch wertlose Zwangsvereinigung alter Männer oder als NSDAP-gesteuertes Instrument mit der Aufgabe, fahnenflüchtige Wehrmachtssoldaten zu fassen.[3]
In rechtlicher Hinsicht waren die Angehörigen des Volkssturms während ihrer Einsätze Soldaten im Sinne des deutschen Wehrgesetzes von 1935. Dieses Gesetz ermöglichte es, den Kreis der Wehrpflichtigen auch über das 45. Lebensjahr hinaus auszudehnen, um weitere Reserven zur Reichsverteidigung aufzubieten.
Es gab nur vier unterschiedliche Dienstgrade: Gruppenführer, Zugführer, Kompanieführer und Bataillonsführer.
Da die Wehrmacht nicht ausreichend Uniformen zur Verfügung stellen konnte, trugen zahlreiche Volkssturmangehörige „Phantasieuniformen“, so etwa diejenige der Reichsbahn, umgefärbte Partei- oder HJ-Uniformen, alte Uniformen des kaiserlichen Heeres oder gewöhnliche zivile Anzüge. Eine Armbinde mit der Aufschrift „Deutscher Volkssturm – Wehrmacht“ machte seine Angehörigen als Kombattanten kenntlich, auch wenn sie in der Uniform der Hitlerjugend oder in Zivilkleidung kämpften. Im Durcheinander des Kriegsendes ist anzunehmen, dass nicht immer die Armbinde verteilt wurde.
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