| Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Volk (Begriffsklärung) aufgeführt. |
Volk ist ein Begriff, der je nach Zusammenhang ein breites Spektrum unterschiedlicher sozialer, kultureller und politischer Inhalte umfasst. Volk kann synonym zu Staatsvolk oder zu Nation gebraucht werden, kann allgemein eine Gemeinschaft von Individuen bezeichnen, die durch gemeinsame Vorfahren oder gemeinsame Kultur miteinander verbunden sind, oder kann die Bevölkerungsmehrheit in Abgrenzung zur herrschenden Elite bezeichnen.
Inhaltsverzeichnis |
Der Ausdruck Volk (über mittelhochdeutsch volc aus althochdeutsch folc, dies aus allgemein-germanisch fulka („das [Kriegs-]Volk“)) ist erstmals im 8. Jahrhundert belegt und bedeutet „viele“.[1] Nach neueren Erkenntnissen ist dies eine spezifisch deutschsprachige Version der Etymologie. Berücksichtigt werden muss, dass der Begriff Volk mit dem Ethnikon der Walachen, Wilzen, Walisern usw., ebenso wie mit dem Tier Wolf[2] in Verbindung zu bringen ist. Ursprünglich kommt der Begriff aus Etrurien (z. B. die Stadt Vulci), hier speziell vom archaischen Gott Calu (alternativ Calv), der in Verbindung mit den Wölfen stand und dessen Name linksläufig gelesen zu Vlac – durch Metathese zu Valc – wird. Damit ist die Erklärung zu viele eine Umschreibung der autochthonen Bevölkerung für die aus Mittelitalien eingewanderten Siedler und deren Totemismus, da sie sich mit den Wölfen identifizierten.
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Die verschiedenen Bedeutungsfelder überschneiden sich, sind sowohl diachron als auch synchron nicht klar gegeneinander abgrenzbar. Markieren lassen sie sich durch die folgenden Grundbedeutungen:
Volk im Sinne von „einfaches Volk“ (griechisch: οἱ πολλοί, hoi pollói bzw. lat. populus) umfasst eine Spannbreite der Bedeutungen von einer unbestimmten Vielzahl von Menschen ( „Masse[n]“) über die heterogene Masse der Angehörigen der Unterschichten (lat. plebs, vulgus) – hier im Allgemeinen mit dem Bedeutungsakzent der Armut (daz arm Volk) – bis hin zu dem als „die ‚eigentliche‘ Unterschicht“ betrachteten, aus der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Feudalordnung ausgeschlossenen, vielfältig gegliederten „fahrenden Volk“ (farende lude, so spellude, pifer, dromper, sprecher unde farende scholer).[3]
In der Moderne wurde der Begriff im Sinne von „die kleinen Leute“ zu „Volksmassen“ verallgemeinert. Diese Bedeutung findet sich in Volksrepublik, Volksstaat oder Volkspartei, aber auch in Volkswagen und Volksempfänger.
In dieser Wortbedeutung des „einfachen“ Volkes in Abgrenzung zu Adel und Elite ist das Wort Volk ein unzählbares Singularetantum. In diesem speziellen Sinne kann man daher nur von dem Volk sprechen, nicht aber von einem Volk oder gar mehreren Völkern.
Volk im Sinne von Staatsvolk (griechisch: δῆμος, dmos) bezieht sich unbeachtlich kultureller und ethnischer Zuordnungen auf die Staatsangehörigen eines Völkerrechtssubjekts. Diese Bedeutung findet sich in Begriffen wie Volksabstimmung, Volkskammer oder Volkseigentum, und in Wendungen wie im Namen des Volkes.
Geht, wie in Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland festgelegt, die Staatsgewalt „vom Volke“ aus, spricht man von Volkssouveränität.
Volk im Sinne von Nation wird in politischen Begriffen wie Völkerrecht oder Völkerbund verwendet. In dieser Bedeutung gilt es in den neueren Sozialwissenschaften als ein Konstrukt des 19. Jahrhunderts mit erheblicher Wirkungsmacht.
In der Ethnologie wird der Begriff Volk bisweilen parallel zu dem der Ethnie (griechisch: ἔθνος, éthnos) im Sinne einer ethnischen Gemeinschaft gebraucht, aufgrund der völkischen Konnotationen geht dieser Gebrauch jedoch zurück.
Im religiösen Sinne kann Volk wie in den Wendungen „auserwähltes Volk“ oder „Volk Gottes“ Verwendung finden. Hier ergeben sich in der Regel starke Überschneidungen mit sakralisierten Varianten der ethnisch-kulturellen wie der ethnisch-biologischen Fassung.
In den neueren Gesellschaftswissenschaften vertritt man inzwischen einhellig die Auffassung, dass Volk im Sinne dieser beiden Semantiken Konstruktion, „gedachte Ordnung“ (Emerich Francis), „imaginierte Gemeinschaft“ (Benedict Anderson) ist. Damit ist nicht gemeint, dass Volk gleichsam aus dem Nichts erfunden sei, sondern auf bereits vorhandenen Vorstellungen beruht und auf sie zurückwirkt, zugleich als Integrations- und Legitimationsideologem von erheblicher Wirkungskraft war und ist.
Siehe auch: Volkskunde, Volkszugehörigkeit, Volksdeutsche, Kulturnation, Blutsverwandtschaft
Im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts entstanden Volkskonzepte, die die gemeinsame biologische Abstammung als Basis des Volksbegriffs nahm. Im Zuge sozialdarwinistischer Vorstellungen wurde dieser Begriff in Rassentheorien eingebettet.
Dieses völkische Verständnis des Volkes als Blutsgemeinschaft wurde später Teil der Ideologie des Nationalsozialismus und unter dessen Herrschaft zur Richtlinie einer Politik, die die Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz aufhob, um die Mehrheitsbevölkerung als „deutsche Volksgemeinschaft“ zu privilegieren. In den Nürnberger Gesetzen, vor allem im Reichsbürgergesetz, wurden diese Vorstellungen kodifiziert.[4] Mit der Utopie einer „gesunden Volksgemeinschaft“ rechtfertigten die Nationalsozialisten auch die Diskriminierung, Entrechtung und Ermordung der deutschen Juden, „Zigeuner“, „Asozialen“, „Erbkranken“ oder politisch Oppositionellen, die angeblich die Homogenität des Volkskörpers beeinträchtigten.
Die nationalsozialistische Vernichtungspolitik diskreditierte nicht nur die völkische Variante der Vorstellung von „Volk“, sondern zugleich deren Ausgangspunkt, die Konstruktion von „Volk“ als biologisch-genealogischer Abstammungsgemeinschaft.
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