Als Verwaltungsrat wird in Deutschland das zumeist ehrenamtlich besetzte Gremium mit Kontroll- und Lenkungsfunktion in einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts bezeichnet.
In gesetzlichen Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts werden Verwaltungsräte in der Regel paritätisch mit Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern besetzt. Zumeist sind diese Mitglieder der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände. In einigen Körperschaften öffentlichen Rechts wählen in einer Sozialwahl die Mitglieder der Körperschaft den Verwaltungsrat. Zumeist sind die Mitglieder des Verwaltungsrats auf 6 Jahre gewählt.
Manche Körperschaften öffentlichen Rechts besitzen eine andere Nomenklatur.
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In der Schweiz bezeichnet Verwaltungsrat ein Organ in Aktiengesellschaften, vergleichbar mit dem Aufsichtsrat in Deutschland. Siehe dazu: Verwaltungsrat (Schweiz).
In Deutschland ist Verwaltungsrat eine Amtsbezeichnung nach Bundesbesoldungsgesetz in der Besoldungsgruppe A 13 (höherer Dienst). Es handelt sich hierbei um einen Zusatz (Verwaltungs-) zur Grundamtsbezeichnung (Rat). Verwaltungsräte arbeiten in der Regel bei öffentlichen Einrichtungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts wie z.B. Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen sowie entsprechenden Verbänden. In anderen Einsatzbereichen werden entsprechende Zusätze verwendet (Studienrat/Gymnasiallehrer, akademischer Rat/Hochschulverwaltung, Regierungsrat/Landes- und Bundesverwaltung, etc.).
Der Begriff "Verwaltungsrat" wird im Deutschen auch als Übersetzung für die im angelsächsisches Recht üblichen "Board of Directors und ähnliche Gremien verwendet, die nicht in Vorstand und Aufsichtsrat geteilt sein, sondern als Einheitsgremium mit exekutiven und nicht exekutiven Managern besetzt sind.
Die Leitung einer Europäischen Gesellschaft, auch Europäische Aktiengesellschaft oder SE genannt, kann auf Vorstand und Aufsichtsrat aufgeteilt oder nach angelsächsischem Muster von einem Einheitsgremium gelenkt werden, dass auf Deutsch als Verwaltungsrat bezeichnet wird.
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