| Status Civitatis Vaticanæ (lateinisch) Stato della Città del Vaticano (italienisch) |
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| Amtssprache | Italienisch (de facto) ¹, Latein | ||||
| Hauptstadt | keine | ||||
| Staatsform | Absolute Monarchie Der Papst ist als Bischof von Rom ex officio Staatsoberhaupt |
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| Staatsoberhaupt | Papst Benedikt XVI. | ||||
| Regierungschef | Kardinalstaatssekretär Tarcisio Bertone |
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| Fläche | 0,44 km² | ||||
| Einwohnerzahl | 932 Einwohner (Juli 2008) | ||||
| Bevölkerungsdichte | 2.100 Einwohner pro km² | ||||
| Währung | Euro (€) 1 Euro = 100 Cent | ||||
| Unabhängigkeit | 11. Februar 1929 (Lateranverträge) | ||||
| Nationalhymne | Inno e Marcia Pontificale | ||||
| Nationalfeiertag | 19. April (Wahl von Benedikt XVI.) | ||||
| Zeitzone | UTC+1 | ||||
| Kfz-Kennzeichen | V | ||||
| Internet-TLD | .va | ||||
| Telefonvorwahl | +39 06 (zugeteilt: +379) | ||||
| 1Offizielle Sprachen der Schweizergarde sind Deutsch und Italienisch. | |||||
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Der Staat Vatikanstadt (amtliche Langform in Deutschland und der Schweiz) oder Staat der Vatikanstadt (amtliche Langform in Österreich) ist der kleinste allgemein anerkannte Staat der Welt. Er ist eine Enklave innerhalb des Stadtgebiets von Rom, hat eine Fläche von 0,44 Quadratkilometern und 932 Einwohner (davon 552 Staatsbürger).
Zur Vatikanstadt gehören unter anderem der Petersdom, der Petersplatz, die Sixtinische Kapelle sowie die Paläste und Gärten innerhalb der vatikanischen Mauern.
Der Staat der Vatikanstadt ist eine absolute Wahlmonarchie, deren Oberhaupt der Papst ist und von den Kardinälen auf Lebenszeit gewählt wird. Der Heilige Stuhl als nichtstaatliches, eigenständiges, vom Staat der Vatikanstadt zu unterscheidendes Völkerrechtssubjekt vertritt den Zwergstaat auf internationaler Ebene.
Inhaltsverzeichnis |
Das Staatsterritorium umfasst den von einer Mauer umfriedeten Vatikanischen Hügel sowie den Petersplatz. In der Vatikanstadt befinden sich unter anderem
Daneben sind folgende Gebäude und Grundstücke im exterritorialen Besitz des Heiligen Stuhls (jedoch nicht Teil vatikanischen Staatsgebietes):
Von den 932 Menschen, die im Vatikan leben, haben 552 die vatikanische Staatsbürgerschaft (darunter sind genau 110 Schweizergardisten – Staatsbürger auf Zeit – und etwa 50 weitere Laien). Die vatikanische Staatsbürgerschaft wird immer nur zeitweise und an eine Funktion gebunden verliehen. Sie ersetzt nie die „natürliche” Staatsbürgerschaft. Sie wird den hohen Mitgliedern der Kurie, den Angehörigen der Päpstlichen Schweizergarde sowie allen im Vatikan oder in Rom lebenden Kardinälen zuerkannt, darüber hinaus denjenigen, die mit Sondererlaubnis des Papstes auf Dauer in der Vatikanstadt wohnen. Gut 40 Prozent der Staatsbürger halten sich nicht in der Vatikanstadt oder in der Stadt Rom auf. Bei ihnen handelt es sich um die päpstlichen Gesandten und Nuntien, die für die Dauer ihres Amtes ebenfalls vatikanische Staatsbürger sind.
Im Vatikan lebt der Papst mit seinen Kardinälen, Prälaten und den Schweizergardisten. Von den 3.000 Angestellten lebt praktisch niemand im Vatikan selbst. Die meisten Angestellten sind die Regierungsmitglieder, Zeremonienmeister, Verkäufer, Restauratoren, Köche, Büroarbeiter, Drucker, Angestellte der staatseigenen Bank (Vatikanbank) oder Reinigungspersonal. Die Angestellten sind grob in fünf Gruppen zu unterteilen:
Der Amtssitz der Päpste war bis ins 14. Jahrhundert nicht der Vatikan, sondern der Lateranpalast. „Vatikan“ bezeichnete zunächst einen am rechten Tiberufer gelegenen Hügel (mons vaticanus). Dort befand sich in der Antike der Zirkus des Kaisers Nero, in dem Martyrien und Hinrichtungen zahlreicher Christen und Juden stattgefunden haben sollen. Nördlich des Zirkus befand sich ein kleiner Friedhof, auf dem angeblich der Apostel Petrus begraben wurde. Schon wenig später wurde dort ein Erinnerungsmal gebaut, und im 4. Jahrhundert ließ Kaiser Konstantin an seiner Stelle eine große Grabeskirche errichten – St. Peter. Der Vatikan wurde damit zum zentralen Wallfahrtsort der Petrusverehrung. In den folgenden Jahrhunderten entstanden weitere Gebäude auf dem Hügel, vor allem so genannte scholae, die Wallfahrern verschiedener Nationalitäten Unterkünfte, Kapellen und Friedhöfe boten, aber auch über Wehranlagen verfügten. Unter Leo IV. wurden in der Mitte des 9. Jahrhunderts größere Befestigungen um den gesamten Wallfahrtsort errichtet (Leostadt).
Mit dem Zerfall des römischen Reiches beanspruchten die Päpste unter Berufung auf die so genannte, im 15. Jahrhundert als Fälschung enttarnte, Konstantinische Schenkung die weltliche Herrschaft über das Territorium um Rom, welches somit zur Keimzelle des künftigen Kirchenstaats wurde. 751 wurde ihnen dieser Staat durch die Pippinische Schenkung endgültig garantiert. Die Päpste residierten jedoch nicht im Vatikan, sondern im Lateranpalast, und die Kathedrale des Papstes als Bischof von Rom blieb bis heute die Lateranbasilika.
Der Vatikanische Hügel wurde erst am Ende des 14. Jahrhunderts mit der Rückkehr der Päpste aus Avignon (1377) und dem Ende des Schismas (1417) zum päpstlichen Regierungssitz, Standort der römischen Kurie und damit zum Zentrum des Kirchenstaats sowie der katholischen Kirche insgesamt. Nach dem Schisma sollte die neu gewonnene Einheit der Kirche durch große Bauprojekte verdeutlicht werden. Der vor den Toren Roms befindliche Vatikan bot dafür neben der Nähe zu den vermuteten Gebeinen Petrus' ausreichend unbebauten Raum. Vor allem Nikolaus V. entwarf Mitte des 15. Jahrhunderts gewaltige Baupläne, die unter ihm und seinen Nachfolgern nur zum Teil umgesetzt wurden. Teils planvoll, teils aus pragmatischen Gründen entstanden in den folgenden Jahrhunderten Kirchen, Kapellen, Verwaltungsgebäude, Wehranlagen, Unterkünfte und andere Bauwerke auf dem Vatikanischen Hügel. 1506 begannen die Bauarbeiten am Petersdom. 1589 gab Sixtus V. den Bau des Apostolischen Palastes in Auftrag, der noch heute die Wohnung des Papstes und wichtige Verwaltungsorgane enthält. 1626 wurde der Petersdom eingeweiht, der Endausbau dauerte bis 1650. Kurz darauf erhielt der Petersplatz seine heutige Form.
Parallel zum Ausbau des Vatikans weitete sich das Territorium des Kirchenstaats aus. Bis ins 19. Jahrhundert erstreckte es sich über das heutige Mittelitalien zwischen Rom im Südwesten bis Bologna im Nordosten – mit den Regionen Latium, den Marken, Umbrien und der Romagna. Allerdings wurde 1798 im Zuge der Französischen Revolution das Gebiet zur Römischen Republik erklärt, 1808 wurden die Territorien dem Königreich Italien einverleibt. Der Wiener Kongress stellte den Kirchenstaat jedoch wieder her.
Im Zuge der italienischen Einigung wurde der Kirchenstaat in den ersten Jahren des Pontifikats von Papst Pius IX. im europaweiten bürgerlichen Revolutionsjahr 1848/49 (vergleiche Deutsche Revolution 1848/49 und Februarrevolution 1848) erneut durch radikaldemokratische Aufstände erschüttert. Diese führten zur Flucht des Papstes und zu einer weiteren Republik im Kirchenstaat führten, die lediglich knapp fünf Monate (Februar bis Juli 1849) Bestand hatte, bis sie durch französische und spanische Interventionstruppen niedergeschlagen wurde (vergleiche Römische Republik (1849)). Der Staatspräsident Frankreichs und spätere (ab 1852) französische Kaiser Napoléon III. beließ einige Truppen als Schutzmacht des Papstes, der nach der Niederschlagung der Revolution wieder polizeistaatliche Verhältnisse im Kirchenstaat etablierte, bis 1870 in Rom stationiert. Nach dem Sardinischen Krieg zwischen dem Königreich Piemont-Sardinien und Frankreich einerseits und Österreich andererseits fiel ein Teil des Kirchenstaats bereits 1861 an das neu ausgerufene Königreich Italien. Als Frankreich seine Schutztruppen aufgrund des Deutsch-Französischen Krieges aus Rom abzog, wurde der Restkirchenstaat (Latium mit Rom) durch Truppen unter König Viktor Emanuel II. im Jahre 1870 besetzt. Der Status der Vatikanstadt war zunächst ungeklärt (so genannte Römische Frage), jedoch blieb in ihr de facto die Herrschaft der katholischen Kirche bestehen, so dass sich ab 1870 die kirchlichen Verwaltungsorgane aus dem restlichen Kirchenstaat in der Vatikanstadt konzentrierten. In dieser Zeit entwickelte sich die bauliche und institutionelle Abschottung vom Rest Roms. Erst durch die Lateranverträge von 1929 zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Königreich Italien unter der Diktatur des faschistischen Ministerpräsidenten Benito Mussolini wurde der Kirchenstaat wieder als souveräner Staat festgeschrieben. Danach umfasst er nur noch das von einer Mauer begrenzte Gelände um den Petersdom.
Der Staat der Vatikanstadt steht unter der Autorität des Heiligen Stuhls (nach internationalem Recht ein weiteres souveränes, jedoch nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt), Staatsoberhaupt ist der Papst. Bestimmte Besitzungen des Heiligen Stuhls in und um Rom haben gemäß den Lateranverträgen exterritorialen Status, ohne aber Teil des vatikanischen Territoriums zu sein. Für die innere Sicherheit des Staates sind die Schweizergarde und das vatikanische Gendarmeriekorps zuständig. Die äußere Sicherheit wird durch den italienischen Staat gewährleistet.
Der Papst ist als Bischof von Rom ex officio Staatsoberhaupt des Staates der Vatikanstadt und besitzt die Fülle der gesetzgebenden, ausführenden und richterlichen Gewalt (Art. 1, Abs. 1 des Grundgesetzes des Vatikanstaates[1]). Die Vatikanstadt ist damit die letzte absolute Monarchie Europas. Mit der Staatswerdung im Jahr 1929 wurde ein, 2001 reformiertes, Grundgesetz promulgiert.
Seit 1984 ist der Kardinalstaatssekretär mit der ständigen Vertretung des Papstes in der weltlichen Leitung der Vatikanstadt beauftragt.
Während der Sedisvakanz, also der Zeitspanne zwischen dem Tod des Papstes und der Wahl seines Nachfolgers, ruht alle päpstliche Gewalt. Das Kardinalskollegium verfügt über alle weltlichen Befugnisse des Papstes. Als vordringlichste Aufgabe des Kardinalskollegiums ist die Ausrichtung der Papstwahl, die im so genannten Konklave stattfindet, zu sehen. Gesetzliche Bestimmungen, die vom Kardinalskollegium während der Sedisvakanz erlassen wurden, sind nur in dringlichen Fällen zulässig und in ihrer Wirksamkeit auf die Dauer der Sedisvakanz begrenzt. Dem neu gewählten Papst steht es frei, diese Bestimmungen nach den Vorschriften des Kanonischen Rechts zu bestätigen oder zu verwerfen.
Die legislative Gewalt übt, sofern sich der Papst eine Entscheidung nicht selbst oder besonderen Kurienmitgliedern vorbehalten hat, die aus sieben Kurienkardinälen bestehende Päpstliche Kommission für den Staat der Vatikanstadt aus. Sie wird vom Papst für fünf Jahre ernannt und erarbeitet Gesetzesvorschläge, die dem Papst durch das Staatssekretariat zur Begutachtung unterbreitet werden. Dabei ist sie hauptsächlich für die Festlegung der Finanz- und Haushaltspolitik der Vatikanstadt zuständig.
Das Gesetz über Rechtsquellen bestimmte bis 2009, dass Gesetze der Republik Italien und Verordnungen der Provinz und Stadt Rom automatisch in der Vatikanstadt gelten, wenn es keine eigenen Normen in einer Frage gab. Zum 1. Januar 2009 müssen italienische Rechtsnormen nach einer Prüfung zuerst ausdrücklich gebilligt werden, um in der Vatikanstadt Gültigkeit zu erlangen.
Die exekutive Gewalt wird vom Governatorat der Vatikanstadt ausgeübt, deren Präsident Giovanni Kardinal Lajolo gleichzeitig der Vorsitzende der Päpstlichen Kommission ist. Er wird in seiner Tätigkeit von einem Generalsekretär als Leiter des Governatorats, zuständig für die zentrale Verwaltung, unterstützt. Wichtige Fragen legt der Kardinalpräsident der Kommission oder dem Staatssekretariat zur Überprüfung vor.
Die Judikative besteht aus einem Gericht erster Instanz, einem Appellations- und einem Kassationshof. Urteile werden im Namen des Papstes gefällt. Dieser hat nach dem Staatsgrundgesetz das Recht, in jedweder Straf- oder Zivilsache und in jeder Phase allumfassend einzugreifen und beispielsweise die Entscheidungsbefugnis in einem Prozess einer speziellen Instanz oder sich selbst zu übertragen. Rechtsmittel sind in solchen Fällen nicht mehr zulässig.
Der Staat der Vatikanstadt nimmt keine diplomatischen Beziehungen zu anderen Staaten auf, sondern überlässt dies dem Heiligen Stuhl. Er ist somit kein Mitglied der Vereinten Nationen (während der Heilige Stuhl permanenten Beobachterstatus genießt).
Siehe auch: Verfassung der Vatikanstadt
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Als souveräner Staat wickelt der Vatikan seine Finanzgeschäfte eigenständig ab.
Anfang der 1990er Jahre haben neben der Offenlegung der Staatsfinanzen auch spürbare Bemühungen eingesetzt, die über zweitausend Jahre gewachsene Organisationsstruktur zu vereinfachen. Die Verwaltung der vatikanischen Vermögenswerte stützt sich nun auf vier Säulen:
Zu den Haupteinnahmequellen des Vatikans gehören (abgesehen von den Einnahmen aus Immobilien) die Geschäfte innerhalb des Vatikans. Die Umsätze des Supermarktes ebenso wie die Einnahmen der Vatikantankstelle, der Apotheke und des Bekleidungsgeschäftes fließen in die Staatskasse.
Weitere Haupteinnahmen werden von Souvenirständen und durch freiwillige Spenden erzielt. Jährlich werden im Schnitt etwa 85 Millionen Euro an den Vatikan gespendet. Andere Einnahmequellen sind der Verkauf von vatikanischen Euromünzen und Sonderprägungen sowie Briefmarken an Sammler. Die Vermietung von rund 2.400 Häusern außerhalb des Vatikans garantiert ebenfalls ein regelmäßiges Einkommen.
Zudem besitzt der Vatikan Gold, das er in New York lagert, gut 850 Immobilien im geschätzten Wert von 1,5 Milliarden Euro sowie (unbezahlbare) Kunstschätze, von denen der frühere Papst Johannes Paul II. sagte: „Sie sind unverkäuflich, sie gehören allen Menschen.“
Von der Staatsbilanz des Vatikans sind die Einnahmen aus Kirchensteuern sowie bestimmte Aufwendungen ausdrücklich ausgeschlossen. Diese fließen direkt den Diözesen und Ordensgemeinschaften in aller Welt zu, die jedoch die Arbeit des Papstes, der vatikanischen Kongregationen, Räte und Kirchengerichte mit Millionenbeträgen unterstützen. Nach Angaben verschiedener Bistümer in Deutschland verstehe sich die katholische Kirche ausdrücklich als Weltkirche, und da der Vatikan wichtige übergeordnete Aufgaben wahrnehme, tragen über den Verband der Diözesen Deutschlands demzufolge alle deutschen Bistümer pro Jahr einen Anteil für die Aufgaben der Weltkirche bei.
Obwohl der Vatikan nicht Mitglied der Europäischen Union ist, ist der Euro durch bilaterale Verträge offizielles Zahlungsmittel. Für den Handel mit dem Vatikan gelten jedoch die gleichen Zollbestimmungen wie für den Handel mit Ländern außerhalb des Europäischen Binnenmarktes.
Im Vatikan gibt es keine Mehrwertsteuer. Wirtschaftswerbung ist verboten, außer an Fahrzeugen.
2008 erhielt der Vatikanstadt den Europäischen Solarpreis 2008 für die Installation einer Solarstromanlage von der Größe eines Fußballfeldes. Jedes Jahr spart der Vatikan rund 220 Tonnen Kohlendioxid-Emissionen ein. [2]
Der Vatikan verfügt seit 1933 über einen eigenen Bahnhof und 200 Meter Schienen. Der Bahnhof wurde zuletzt für den Personentransport nur noch zwei Male, 1979 (zum nächsten Bahnhof in Rom) und 2002 (nach Assisi) von Johannes Paul II., benutzt. Seit 2003 ist in diesem Bahnhof ein kleines Kaufhaus untergebracht. Ansonsten wird diese Schienenstrecke nur noch zum Gütertransport benutzt. Die Zufahrt zur Vatikanstadt ist durch ein großes Tor von Rom getrennt.
Im Vatikan befindet sich ein Hubschrauberlandeplatz (italienisch eliporto, lateinisch Portus Helicopterorum)[3].
In der Vatikanstadt gibt es keine Verkehrsampeln. Die etwa 50 Straßen tragen jedoch Straßennamen und -schilder. Die beiden „Hauptstraßen“ sind die Via del Pellegrino und die Via di Belvedere, die beide beim St. Anna-Tor (Haupteinfahrt in die Vatikanstadt) beginnen.
Als souveräner Staat besitzt der Vatikan eine eigene Postverwaltung „Poste Vaticane“, deren Briefmarken ausschließlich auf eigenem Territorium gültig sind. Das Porto richtet sich nach den entsprechenden Entgelten der italienischen Post.
Das gesamte Gebiet der Vatikanstadt ist seit 1984 durch die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation (UNESCO) als Weltkulturerbe anerkannt und ist somit der einzige Staat der Welt, dessen komplettes Territorium von der UNESCO geschützt ist. Darüber hinaus ist die Vatikanstadt gegenwärtig der einzige Ort, der bei der UNESCO als Denkmalzentrum (englisch centre containing monuments) im „Internationalen Register für Kulturgut unter Sonderschutz“ entsprechend Kapitel II der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten eingetragen ist.
Siehe: Vatikanische Fußballnationalmannschaft oder Fußball im Vatikan
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1 Liegt größtenteils in Asien. 2 Hat zusätzliche Gebiete außerhalb Europas.
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41.902512.451666666667Koordinaten: 42° N, 12° O
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