Das Urheberrecht ist der Teil einer Rechtsordnung, der in einem Rechtssystem das Recht des Urhebers an seinen Werken (subjektives Urheberrecht) schützt (objektives Urheberrecht). Dieser Schutz berücksichtigt wirtschaftliche Interessen und Ideale des Urhebers am Werk, wird aber zur Wahrung der Interessen der Allgemeinheit eingeschränkt (Schranken des Urheberrechts, zum Beispiel Zitatrecht und Privatkopie).
Das Copyright des anglo-amerikanisches Rechts ist dagegen, wie der Name schon sagt, eher eine Art Verlagsrecht/Reproduktionsrecht, wird jedoch häufig damit verwechselt.[1] Der Hauptunterschied besteht darin, dass das Copyright im Gegensatz zur obigen Beschreibung des Urheberrechts, nur die Reproduktionsrechte des Reproduzenten regelt.
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