| Dieser Artikel beschäftigt sich mit der islamischen Sunna. Zur germanischen Göttin Sunna siehe Sol (Mythologie). |
Sunna (arabisch سنة,Pl. سنن sunan, DMG sunan, „Brauch, gewohnte Handlungsweise, überlieferte Norm“) ist ein Begriff, der vermutlich schon in vorislamischer Zeit die Sitten, Bräuche, Werte und Normen aller arabischen Stämme umfasste. In der islamischen Jurisprudenz und Traditionswissenschaft bezeichnet der Begriff Sunna den kanonisierten normsetzenden Lebensvollzug des Propheten[1].
Das entsprechende Verb hierzu ist استنّ سنّ , DMG sanna / istanna, „etw.vorschreiben, etw. einführen“.
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Schon in den frühesten Quellen des islamischen Schrifttums erscheint ein weiterer Begriff, der der Bedeutung von Sunna nahesteht: sīra (سيرة) „Prozedur“, „Verhaltens- und Lebensweise“. Oft werden beide Begriffe – wie darauf M. M. Bravmann (1972) hingewiesen hat – zusammen verwendet: „die Sunna des Propheten und seine Sīra“. In diesen Fällen ist sīra von der „Prophetenbiographie“ als literarische Gattung, ebenfalls sīra genannt, die die Vita Mohammeds zum Thema hat (Ibn Ishaq), zu unterscheiden.
Neben dem Koran ist die Sunna des Propheten die zweitwichtigste Quelle des islamischen Rechts. asch-Schafi’i (gest. 820) hat in seiner Systematisierung der islamischen Jurisprudenz den Stellenwert von Sunna als Rechtsquelle als sunnatu 'l-nabiyy (سنة النبي) genauer definiert; es sind Hadithe, die mit einer ununterbrochenen Kette (Isnad) der Überlieferer auf den Propheten zurückgehen.[2] Es war aber erst Ahmad ibn Hanbal († 855), der eine Verbindung zwischen Sunna des Propheten als Rechtsquelle und dem Korantext herzustellen versucht hat; hierbei griff er auf Sure 33, Vers 21 zurück:
„Im Gesandten Gottes habt ihr doch ein schönes Beispiel...“
– Übersetzung Rudi Paret
Verwendet man den Begriff Sunna im Sinne von Prophetenhadith, so unterscheidet man in den Hadithwissenschaften zwischen drei Arten der Sunna:
Im islamischen Traditionswesen ist neben der Sunna des Propheten schon recht früh vor allem die Sunna des zweiten Kalifen Umar ibn al-Khattab - sunnatu 'Umar - als zu befolgende Autorität in der Rechtspraxis genannt.[4]
Eine weitere Bedeutung von Sunna ist: „Gebrauch“, „Usus“ im allgemeinen und kann regional unterschiedlich sein. Schon im Muwaṭṭaʾ des Malik ibn Anas ist die „Sunna der Medinenser“ wegweisender Bestandteil der islamischen Jurisprudenz. In allen Zentren der islamischen Welt sprach man schon zu Beginn des 2. muslimischen Jahrhunderts (8. Jahrhundert) von der „sunna bei uns“ (al-sunna ʿindanā) und von der „sunna nach unserer Auffassung“ (al-sunna fī raʾyinā) usw., ohne dabei auf die Sunna des Propheten zurückgegriffen zu haben.[5] Das Antonym zu Sunna ist Bid'a (Ketzerei).
Der Koran ist die erste Quelle des islamischen Rechts, gefolgt von der Sunna des Propheten als höchster persönlicher Instanz in der Gemeinschaft der Muslime (Umma). Seine Autorität – neben der Offenbarung – wird auch im Korantext mehrfach betont:
„Ihr Gläubigen! Gehorchet Gott und Seinem Gesandten und wendet euch nicht von ihm ab, wo ihr doch hört!“
– Übersetzung Rudi Paret: Sure 8, Vers 20
Siehe auch Sure 5, Vers 92; Sure 24, Vers 54 und Sure 64, Vers 12.
Derjenige, der die Sunna des Propheten befolgt, ist ṣāḥib al-sunna, der dadurch folglich auch die Eintracht in der Gemeinschaft der Muslime bewahrt; schon im zweiten muslimischen Jahrhundert (8. Jhd. n. Chr.) hat man zahlreiche Vertreter der Hadith-Wissenschaften in diesem Sinne als ṣāḥib as-sunna wal-dschamāʿa صاحب السنة والجماعة, DMG ṣāḥibu ʾs-sunna wa-ʾl-ǧamāʿa bezeichnet.[6]
Die islamische Tradition verbindet somit Koran und Sunna zu einem zu befolgenden Maßstab als Garant für die Einheit der Muslime und bringt diesen Gedanken in der Schilderung der letzten Rede Mohammeds während der sog. Abschiedswallfahrt zum Ausdruck:[7]
„Ich habe euch etwas Klares und Deutliches hinterlassen; wenn ihr daran festhaltet, werdet ihr niemals in die Irre gehen: Gottes Buch und die Sunna seines Propheten.“
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