| Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. |
Steuersubvention, Steuerbegünstigung oder Steuervergünstigung ist ein umfassender Begriff für Steuerfreibeträge, Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen und Steuervergütungen.
Es handelt sich dabei um spezielle steuerliche Ausnahmeregelungen, die für die öffentliche Hand zu Steuermindereinnahmen führen. Dabei ist aber zwischen systematischen oder von der Steuergerechtigkeit gebotenen Regelungen und subventionspolitischen Regelungen zu unterscheiden.
Arbeitnehmersparzulage oder die Investitionszulage werden aus dem Lohnsteuer- bzw. Einkommensteuer- oder Körperschaftsteueraufkommen gezahlt und gehören im weitesten Sinne ebenfalls zu den Steuerbegünstigungen sowie Steuervergütungen wie das Kindergeld oder die Eigenheimzulage.
Keine Steuervergünstigungen: Häufig bezeichnet man umgangssprachlich als Steuervergünstigung auch besondere Abschreibungsmöglichkeiten (Sonderabschreibungen, erhöhte Abschreibungen) oder auch den Abzug von Werbungskosten, Fahrtkosten und Fahrtkostenpauschalen, Sonderausgaben, Steuerfreibeträgen, außergewöhnlicher Belastung usw. von der steuerlichen Bemessungsgrundlage.
Eine Steuerbefreiung findet in der Weise statt, dass bestimmte Einkommensteile, Umsätze oder Sachverhalte ausdrücklich von der jeweiligen Steuer ausgenommen werden.
Unter Steuerermäßigung versteht man eine Verringerung des Steuersatzes oder der festgesetzten Tarifsteuer.
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