Ein Statthalter ist ursprünglich ein Verwalter für eine bestimmte Region, der stellvertretend für einen Vorgesetzten (z. B. König, Kaiser, Präsident usw.) Verwaltungsaufgaben in seinem Verwaltungsbezirk übernimmt. Auch der französische Begriff Lieutenant (lieu + tenant) ist eine wörtliche Übersetzung des Begriffs Statthalter (vgl. Leutnant).
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Hauptanlass für die Einsetzung von Statthaltern war die Notwendigkeit, weit auseinander liegende Territorien effektiv zu verwalten und dazu Personen mit weitreichenden Regierungsvollmachten zu bestellen. Dabei kann ein Statthalter sowohl relativ eng an die Weisungen seines Vorgesetzten gebunden sein, als auch (bei schwacher Zentralgewalt) relative oder sogar völlige Selbständigkeit erlangen. Als Statthalter konnte auch ein in Abwesenheit des Monarchen amtierender Regent bezeichnet werden.
Oft werden Statthalter auch als Gouverneure bezeichnet.
Das Prinzip der Statthalter war bereits in großen antiken Flächenstaaten vorhanden. So können die Satrapen im Perserreich und im Reich Alexanders des Großen als Beispiel stehen.
Im Römischen Reich gab es Beamte mit Statthalter-Funktionen bereits in der Zeit der Republik. In der Kaiserzeit wurde dieses System komplexer. Bezeichnungen für Statthalter im Römischen Reich waren zu unterschiedlichen Zeiten unter anderem proconsul, Legatus Augusti pro praetore, praefectus, procurator, praeses sowie vicarius (als Verwalter einer spätrömischen Diözese).
In der Bibel werden die Amtszeiten römischer Statthalter (Präfekt) gelegentlich als Datierungshinweise genannt. Das Geburtsjahr (Quirinius Statthalter in Syrien) und das Todesjahr (Pontius Pilatus Statthalter der Provinz Judäa) von Jesus Christus werden auf diese Weise zeitlich eingeordnet.
Nach der Bildung des Reichslandes Elsaß-Lothringen übte dort der Deutsche Kaiser die Staatsgewalt aus. Durch Reichsgesetz vom 4. Juli 1879 betreffend die Verwaltung Elsaß-Lothringens konnte der Kaiser die landesherrlichen Befugnisse auf einen Statthalter übertragen, diesen ernennen und abberufen. Das ist auch geschehen. Der Kaiserliche Statthalter residierte in Straßburg.[1]
Separater Artikel zu den Reichsstatthaltern im Dritten Reich
Anton Egon von Fürstenberg-Heiligenberg war einziger Statthalter im Kurfürstentum Sachsen unter Kurfürst Friedrich August I. (1697-1716).
In Vorarlberg wird der Landeshauptmannstellvertreter als Landesstatthalter bezeichnet.
Schleswig-Holstein war seit dem Mittelalter ein Flickenteppich von sogenannten Ämtern, die zum Teil durch die Gottorfer Herzöge, zum Teil durch das dänische Königshaus regiert wurden. Die dänischen Könige setzten für ihre Anteile die Statthalter als höchste Verwaltungsbeamte ein.
In einigen Kantonen der Schweiz nennt man die Vertreter der Kantonsregierung in den Bezirken Regierungsstatthalter bzw. den Vertreter des Regierungspräsidenten Statthalter (z. B. im Kanton Luzern).
In der Republik der Vereinigten Niederlande hieß Statthalter (Stadhouder) der oberste Staatsbeamte. Diese Benennung entstand unter der burgundischen und spanischen Herrschaft, als die gesamten Niederlande von einem Oberstatthalter (landvogt) und die einzelnen Provinzen durch Statthalter regiert wurden. Die Ausübung der Gewalt war in jeder der sieben Provinzen etwas unterschiedlich.
Nach dem Ende der spanischen Herrschaft war der Statthalter nicht mehr als Stellvertreter eines Monarchen, sondern aus eigener Amtsgewalt tätig. Der Statthalter ernannte die wichtigsten Beamten, auch die Vorsitzenden der Gerichtshöfe, hatte ein beschränktes Begnadigungsrecht, wählte die Mitglieder der städtischen Räte (Vroedschappen), meist aus den ihm von diesen Räten selbst vorgeschlagenen Männern. In außerordentlichen Fällen konnte er einen neuen Rat einsetzen. Nach der Utrechter Union 1579 war der Statthalter auch Schiedsrichter der Streitigkeiten der Provinzen untereinander. Auch die Truppen und die Flotte standen unter seinem Befehl. Bei der Erhebung Wilhelms III. 1672 wurde die Erbstatthalterschaft in der männlichen Linie eingeführt und deren Befugnisse bedeutend erweitert.
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