Unter Stadtverwaltung versteht man die Gesamtheit der Ämter und amtlichen Organisationseinheiten, die zur Verwaltung der öffentlichen Angelegenheiten einer Gemeinde dienen. In der Regel wird die Verwaltung in Vorstands- oder Geschäftsbereiche (GB) untergliedert (früher: Dezernate)
| Vorstandsbereich OB | Oberbürgermeister,
Verwaltungsführung |
| Vorstandsbereich 1 | Personal und Organisation, Wirtschaftsförderung, (Recht), Ordnung und Bürgerservice |
| Vorstandsbereich 2 | Finanzen, Immobilienmanagement, Abfallwirtschaft und Feuerwehr |
| Vorstandsbereich 3 | Recht, Soziales |
| Vorstandsbereich 4 | Kultur, Bildung, Jugend und Sport |
| Vorstandsbereich 5 | Arbeit (und Soziales), Gesundheit und Verbraucherschutz |
| Vorstandsbereich 6 | Planen, Bauen und Umwelt |
N.B. Bereiche in Klammern sind nicht überall üblich.
Im allgemeinen Verständnis wird meist auch der Bürgermeister und seine Stadtregierung zur Verwaltung gezählt, wobei die Kompetenzverteilung wegen einer breiten Vielfalt von Gemeindeverfassungen sehr unterschiedlich sein kann. So ist z. B. in Deutschland zu unterscheiden zwischen den
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