Staatsinterventionismus, auch kurz Interventionismus genannt, bezeichnet die Bereitschaft und den Willen des Staates, bei einer grundsätzlich marktwirtschaftlich geordneten Volkswirtschaft zur Durchsetzung politischer oder militärischer Ziele in das Wirtschaftsgeschehen selber mit administrativen oder regulatorischen Maßnahmen (Staatsinterventionen) einzugreifen. Es geht dabei in erster Linie um Maßnahmen des Staates, die sich nicht auf die Wirtschaftsordnung bzw. die Gestaltung der entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen beschränken [1], sondern die direkt und situationsspezifisch (ad hoc) auf bestimmte Ereignisse reagieren.
Ebenso wird eine bestimmte Zeitspanne der deutschen Wirtschaftsgeschichte zwischen 1870 und dem Ersten Weltkrieg, die durch weitreichende diskretionäre oder unregelmäßige Eingriffe des Staates in die Wirtschaft gekennzeichnet war, als Ära des „Staatsinterventionismus“ bezeichnet.[1][2]
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Die Bereitschaft zu Staatseingriffen in die Wirtschaft nimmt in Zeiten einer Wirtschaftskrise sprunghaft zu, insbesondere wenn große, für eine Nation sehr wichtige Unternehmenseinheiten wirtschaftlich zu scheitern drohen („Too Big to Fail“). Ein Beispiel ist die "Krisenregulierung durch politische Kartellbildung"[3] in der Krise der deutschen Stahlindustrie an Saar und Ruhr seit 1975. 2008/2009 ist aktuelles Beispiel die US-Autoindustrie.[4]
Für Staatsinterventionismus in einem weiteren Sinne wird die längerfristige Strategie von Japan und einer Reihe vergleichbarer Staaten gehalten, mittels einer staatlich gesteuerten Industriepolitik, Technologiepolitik oder neuerdings "Innovationspolitik" den technologischen Vorsprung der Spitzenreiter der Weltwirtschaft einzuholen.
Für Hans Albert kann die Beurteilung einer Intervention gemäß ihrer angeblichen ökonomischen Rationalität oder "Effizienz" nichts weiter als eine Scheinbegründung darstellen, da die Volkswirtschaftslehre als Realwissenschaft keine Werturteile zu liefern in der Lage ist.[5]
Für C. Wright Mills versteckt sich hinter dem Streit um staatliche Eingriffe vs. "Freiheit der Wirtschaft" das Streben der Wirtschaftselite, die eigene Entscheidungsmacht abzusichern und dabei die damit verbundenen Risiken und Folgeprobleme auf den Staat abzuwälzen.[6]
Der Begriff selber wurde von Kritikern einer solchen wirtschaftspolitischen Grundorientierung geprägt und impliziert so von Anfang an einen negativen Wertakzent. Hintergrund ist dabei die Vorstellung eines Laissez faire Liberalismus, dass die Wirtschaft ein sich selbst regelnder Prozess sei, wobei das Eingreifen des Staates nichts anders als schaden könne. So argumentiert Ludwig von Mises, dass dieses zu Wohlfahrtverlusten durch Fehlallokationen der volkswirtschaftlichen Ressourcen führe, da die Lenkungsfunktion von am Markt gebildeten Preisen hierbei außer Kraft gesetzt werde. Staatliche Eingriffe können demnach zu Staatsversagen führen oder sind bereits Folge von Staatsversagen. Die Folgen staatlicher Eingriffe werden beispielsweise unter folgenden Aspekten gesehen:
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