| Dieser Artikel erläutert generell den Begriff Sperrgebiet; für das so genannte Sperrgebiet in Namibia, siehe Diamantensperrgebiet. |
Als Sperrgebiet wird im allgemeinen Sprachgebrauch ein Gelände oder Areal bezeichnet, das für die Zivilbevölkerung entweder überhaupt nicht (beispielsweise ehemalige Munitionsanstalten) oder zeitweise nicht (beispielsweise heutige Truppenübungsplätze, etwa Denkmal Sieben Steinhäuser in Bergen) zugänglich ist.
Es gibt auch Sperrgebiete, in denen lediglich bestimmte Zoll-technische Vorschriften zu beachten sind, wie im Freihafen Hamburg oder in Zollgrenzbezirken.
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Die meisten Sperrgebiete sind militärischer Natur (beispielsweise heutige Truppenübungsplätze oder frühere Grenzsicherungsanlagen), sie können aber auch zeitweise eingerichtet werden und dem Schutz von Gipfeltreffen vor Störern dienen. Die größte Akzeptanz in der Bevölkerung finden Sperrgebiete, die dem Natur- und Artenschutz dienen.
Auch durch militärische Altlasten (Raubkammer) oder chemische Altlasten (Seveso) oder atomare Unfälle verseuchtes Gelände kann zum Sperrgebiet erklärt werden, wie dieses nach dem Reaktor-Unfall von Tschernobyl geschehen ist.
Meistens verweisen Hinweisschilder auf Militärisches Sperrgebiet und es wird dabei darauf verwiesen, dass bei Betreten desselben von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden könne. Erweitert wird das Sperrgebiet durch die so genannte Sperrzone. Dort ist oft das Fotografieren untersagt und es können unvermittelt Kontrollen durch zuständiges Personal durchgeführt werden. Eines der berühmtesten militärischen Sperrgebiete ist die Area 51.
Im Kriegsfalle wird als Sperrgebiet ein Seegebiet bezeichnet, das von einer der kriegsführenden Parteien zum Kriegsgebiet erklärt wurde und in dem Schiffe jeglicher Art ohne Warnung angegriffen und versenkt werden. Dieses ist besonders als Warnung an Nationen gedacht, die versuchen, das Gebiet zu durchqueren, auch wenn sie nicht zu den Kriegsgegnern zählen, um den Feind mit Material zu versorgen.
Entlang der innerdeutschen Grenze zwischen der früheren Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland bestand seit 1954 auf dem Gebiet der früheren DDR offiziell ein „Sperrgebiet“. Diese Einrichtung diente der Behinderung der Freizügigkeit, in der früheren DDR als Republikflucht kriminalisiert. Dieses Sperrgebiet setzte sich zusammen aus einem „10-m-Kontrollstreifen unmittelbar entlang der Grenze“, einem 500 m breiten „Schutzstreifen“ sowie einer „5-km-Sperrzone“.
Der 10 m breite (gepflügte) Kontrollstreifen wurde auch „Todesstreifen“ genannt. Dieser Bereich war zeitweise vermint, mit Signalanlagen und mit Personen- Minenanlagen (Selbstschuss) ausgerüstet. Der mit Stacheldraht gesicherte „Schutzstreifen“ wurde nach und nach vollständig von Bebauung und Bewuchs geräumt. Das Betreten des „Schutzstreifens“ oder der „Sperrzone“ war von besonderen Voraussetzungen abhängig, für Anwohner etwa durch einen Vermerk im Personalausweis, für Besucher durch einen extra auszustellenden „Passierschein“. „Unzuverlässige“ Bewohner der Sperrzone wurden 1952 in der „Aktion Ungeziefer“ beziehungsweise 1961 im Zuge der „Aktion Kornblume“ zwangsweise umgesiedelt.[1]
Für den Flugverkehr gesperrte Gebiete (engl.: Prohibited Area) werden auf Luftfahrtkarten mit P gekennzeichnet, z. B. ED-P71 (Nordeuropa Deutschland Sperrgebiet Nr. 71). Diese Sperrgebiete haben eventuell eine Obergrenze bezogen auf die Flughöhe oder nur bestimmte Zeiten, in denen sie aktiv sind. Eine Anfrage über Funk bei der Flugsicherung kann Klarheit darüber schaffen.
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