Soziale Arbeit dient seit den 1990er Jahren als Ober- und Sammelbegriff der traditionellen Fachrichtungen Sozialpädagogik und Sozialarbeit. In der Schweiz umfasst der Begriff zusätzlich die Fachrichtung Soziokulturelle Animation. Seit 2001 ist Soziale Arbeit auch in Deutschland durch die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und die Kultusministerkonferenz (KMK) offiziell als Fachwissenschaft anerkannt, während sie in vielen anderen europäischen und außereuropäischen Ländern (z. B. USA) schon über viele Jahrzehnte als eigenständige wissenschaftliche Disziplin gilt und über zahlreiche Lehrstühle und Forschungsvorhaben verfügt. Soziale Arbeit versteht sich als Profession, die wissenschaftsfundiert versucht, praktische soziale Probleme zu lösen, zu lindern oder zu verhindern, genauso wie es Aufgabe von anderen Professionen ist, praktische biologische (Medizin) oder psychische Probleme (Psychiatrie, Psychotherapie) zu lösen. Ihr wissenschaftsfundiertes Veränderungswissen bezieht Soziale Arbeit aus der Sozialarbeitswissenschaft (Disziplin). Diese wiederum generiert über Forschungsvorhaben ihr disziplinäres Wissen. Neben dieser wissenschaftstheoretischen Betrachtung kann Soziale Arbeit auch funktionell als eine Form praktizierter Sozialpolitik verstanden werden.
Im internationalen Kontext wurde im Jahr 2000 in Montreal durch den internationalen Sozialarbeitsverband, die International Federation of Social Workers (IFSW), folgende Definition vorgeschlagen: “The social work profession promotes social change, problem solving in human relationships and the empowerment and liberation of people to enhance well-being. Utilising theories of human behaviour and social systems, social work intervenes at the points where people interact with their environments. Principles of human rights and social justice are fundamental to social work.” Übersetzt bedeutet das: „Die Profession Soziale Arbeit fördert den sozialen Wandel, Problemlösungen in zwischenmenschlichen Beziehungen sowie die Ermächtigung und Befreiung von Menschen, um ihr Wohlbefinden zu heben. Unter Nutzung von Theorien menschlichen Verhaltens und sozialer Systeme greift Soziale Arbeit an den Punkten ein, in denen Menschen mit ihrer Umgebung interagieren. Prinzipien der Menschenrechte und sozialer Gerechtigkeit sind für die Soziale Arbeit fundamental.“
Sozialschaffende haben ein dreifaches Mandat: die Klientel, den Staat und den Kodex der Sozialen Arbeit. Sie sind also den Bedürfnissen des Individuums sowie der Mikrosysteme genauso verpflichtet wie den Bedingungen des staatlichen Rechtssystems oder der aktuellen Sozialpolitik. Als drittes sind sie außerdem dem Kodex der Sozialen Arbeit verpflichtet, der vergleichbare Traktanden hat wie etwa die Menschenrechtsabkommen.
Im Zuge der fortschreitenden Entwicklung der Sozialen Arbeit zur Profession und des gemeinsamen Handlungssystems der immer weniger klar differenzierbaren Teilgebiete, hat sich der mit einer langen Tradition belegte Oberbegriff Soziale Arbeit herausgebildet. Genauso werden die akademischen Studiengänge zunehmend mit Begriffen Soziale Arbeit oder Sozialwesen bezeichnet.[1] Der klassische Unterschied zwischen Sozialpädagogik und Sozialarbeit lag grundsätzlich darin, dass die Sozialpädagogik agierte, anbot und initiierte. Die Sozialarbeit reagierte, intervenierte nach Aufforderung, griff ein, wurde administrativ tätig, wenn ein Missstand gemeldet wurde. Verwirrend war/ist die oft unreflektiert auch von Fachleuten, selbst von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, vermischende Benutzung der Begriffe. Bisweilen wird versucht, die eine Arbeit per Definition der anderen Arbeit unterzuordnen bzw. diese abzuleiten. Neuere Ansätze benutzen jetzt Soziale Arbeit als Oberbegriff für beide, gleichrangigen, Arbeitsgebiete. Darüberhinaus wird mit Soziale Arbeit ein eigenes von anderen Professionen abgrenzbares auf handlungswissenschaftlichen Handlungsregeln gründendes Interventionssystem verstanden.
Sozialarbeitswissenschaft existiert innerhalb des Forschungskomplexes von Erziehung, Bildung und sozialstaatlicher Intervention. Es geht unter anderem darum, die Autonomiebestrebungen der Individuen zu stärken, unterstützen und begleiten. Beispielsweise die Eigenverantwortung eines Individuums und damit seinen selbstständigen Umgang mit allgemeinen Lebenslagen in der Gesellschaft zu fördern.
Da die Befähigung eines Individuums am gesellschaftlichen und öffentlichen Leben teilzunehmen nicht bei allen gleich ausgebildet ist, beschäftigt sich die Soziale Arbeit auch mit der Möglichkeit, gesellschaftliche Benachteiligungen abzubauen, die eben diese Befähigung zum Ziel hat. Der Begriff „Social-Pädagogik“ wird bereits 1844 in einem Artikel von Karl Mager in der „Pädagogischen Revue“ erwähnt. Ebenso hat der Begriff „Soziale Arbeit“ gleich frühe Wurzeln, die oben erwähnte Teilung folgte nämlich erst später.
Gegenstand Sozialer Arbeit sind allgemein gesellschaftlich und professionell als relevant angesehene menschliche „Problemsituationen“. Hierzu gehören überwiegend Probleme mit der alltäglichen Lebensbewältigung, der „Lebenspraxis“ – dem alltäglichen „Zurechtkommen und Zurechtfinden“. Sozialpädagogik bedeutet aber nicht allein Fähigkeiten und Ressourcen der Einzelnen zu fördern; in der Sozialpädagogik steckt auch eine gesellschaftliche Zielsetzung des „Miteinander-Auskommens“. Sozialpädagogik betrachtet das Individuum in seiner Wechselbeziehung mit der sozialen Umwelt. Sozialschaffende sprechen von Lebenslage, um damit die Gesamtheit von Person und sozialem Rahmen sozialwissenschaftlich auszudrücken.
Das Arbeitsgebiet wurde klassisch in folgende Arbeitsformen unterschieden:
Infolge der Methodenkritik in den 1970er Jahren entwickelte sich eine Reihe abgeleiteter Methoden und die Binnendifferenzierung nahm zu. In der beruflichen Praxis ist ein monomethodisches Vorgehen selten anzutreffen; es überwiegen Handlungsansätze, die mehrere der drei klassischen Methoden einbeziehen.
Die Zürcher Schule hat seit den 1980er Jahren das Systemtheoretische Paradigma der Disziplin und der Profession der Sozialen Arbeit ausgearbeitet. Die Struktur Sozialer Arbeit gliedert sich hiernach wie folgt [2]
I. Metawissenschaften:
II. Objekttheorien: Biologie, Psychobiologie/Psychologie, Sozialpsychologie, Soziologie, Ökonomie, Politikwissenschaft und Ethnologie.
III. Allgemeine normative Handlungstheorie:
IV. Spezielle Handlungstheorien: Ressourcenerschließung, Bewusstseinsbildung, Modellveränderung, Handlungskompetenztraining, soziale Vernetzung, Umgang mit Machtquellen, Kriterien- und Öffentlichkeitsarbeit und Sozialmanagement.
Im deutschsprachigen Raum werden gegenwärtig verschiedene theoretische Ansätze Sozialer Arbeit diskutiert. Dabei gilt dieser Ansatz der Zürcher Schule, der seit Anfang der 1980er Jahre von Silvia Staub-Bernasconi, Werner Obrecht, Kaspar Geiser und anderen ausgearbeitet wird, als konsistentes und am weitesten ausgearbeitetes theoretisches Modell (von der Metatheorie über die Objekttheorien bis zum Interventionswissen), das auch kompatibel ist mit der internationalen Definition Sozialer Arbeit. Gegenstand Sozialer Arbeit ist hiernach das Lösen, Lindern oder Verhindern praktischer sozialer Probleme, die sich aus einer unzureichenden Integration von Individuen in ihren sozialen Systemen ergibt, was gleichbedeutend ist, seine biopsychosozialen Bedürfnisse dauerhaft nicht befriedigen zu können.
Ein soziales Problem ist in der Sicht des systemtheoretischen Paradigmas der Sozialen Arbeit [3] ein praktisches Problem, das ein sozialer Akteur mit dessen interaktiven Einbindung und Position (Rollen-Status) in den sozialen Systemen hat, deren Mitglied er ist. Ein solches Problem äußert sich als Spannungszustand (Bedürfnis) innerhalb des Nervensystems als Folge des Auseinanderfallens zwischen einem im Organismus registrierten Ist-Wert in Form des Bildes oder internen Modells des Individuums in seiner Situation und einem organismisch repräsentierten Soll-Wert (Bedürfnisbefriedigung). Dieser Spannungszustand kann mit den verfügbaren internen (Motivation, Wissen und Können) und externen Ressourcen (vorderhand oder endgültig) nicht reduziert werden. Zentrale Grundlage für die Erklärung eines sozialen Problems ist die von Staub-Bernasconi in Umrissen konzipierte und von Obrecht ausformulierte Bedürfnistheorie[4].
Menschen sind im systemtheoretischen Paradigma psychobiologische Systeme, die dank ihrer psychobiologischen Ausstattung – genauer den plastischen, lernfähigen Regionen des Gehirns – wissen, dass sie wissen, fühlen, urteilen, denken und handeln und dass sie psychische, soziale und kulturelle Gegebenheiten auch dank ihrer Erkenntnis- und Handlungskompetenzen entwickeln und neu gestalten können.
Menschen haben Bedürfnisse. Das Bedürfnis ist gemäß Obrecht [1] als interner Zustand definiert, der mehr oder weniger weit weg liegt von dem für den Organismus befriedigenden Zustand (Wohlbefinden). Dieser wird innerhalb des Nervensystems registriert und der resultierende Spannungszustand motiviert den Organismus zu einer Kompensation des entstandenen Defizits durch ein nach außen gerichtetes („overtes“) Verhalten.
Es geht folglich um die Wiederherstellung innerer „Soll-Werte“. Dieses Verhalten ist als Folge von Lernprozessen der Tendenz nach geeignet, das Defizit zu kompensieren. Wenn die Situation als hinderlich oder bedrohlich beurteilt wird, kommt es zu einer inneren Reaktion der Bedürfnisunterdrückung oder eines Bedürfnisaufschubs.
Jedes Verhalten ist in der Regel gleichzeitig von mehreren Bedürfnissen motiviert. Wünsche dagegen sind bewusst gewordene und in Begriffen des jeweiligen Individuums definierte Bedürfnisse – und zwar in Form von mehr oder weniger konkreten Zielen. In der Regel beziehen sich die Formulierungen auf äußere Situationen und Ressourcen (Bedarf), von denen sich das Individuum – bewusst oder nicht bewusst – die Befriedigung bestimmter Wünsche oder Bedürfnisse verspricht. Wünsche sind (kulturell) gelernt, Bedürfnisse sind durch die Struktur des psychobiologischen Individuums gegeben.
Da die Bedürfnisse organismischer Natur – das heißt als Soll-Werte im Organismus des Menschen verankert sind – sind sie, im Unterschied zu den Normen und Werten sowie den Ressourcen und (Sozial-)Politiken, die sich innerhalb von Gesellschaften zu ihrer Befriedigung entwickeln, universell.
Dabei ist es nicht so, dass ein Mensch genau und bewusst wahrnimmt, dass Bedürfnis X zu diesem und jenem Grad nicht befriedigt ist. Vielmehr wirken (unbefriedigte) Bedürfnisse wie Affekte als unbewusste, interne Motivatoren für den Menschen, etwas gegen den unbefriedigenden Zustand zu unternehmen. In der Folge beginnt der Mensch in irgendeiner Weise zu handeln, von der er hofft oder durch Erfahrung weiß, dass sie ihm helfen wird, den unbefriedigenden Zustand in Richtung eines besseren zu verändern. Dabei kann sich der Mensch in seiner Vorgehensweise auch irren und Handlungen vollziehen, die eine Bedürfnisbefriedigung nur vortäuschen (z. B. Gebrauch psychoaktiver Substanzen).
Aufgrund der Funktion von Bedürfnissen im Hinblick auf die Erhaltung der internen Struktur menschlicher Organismen und damit menschlichen Wohlbefindens, sind drei übergeordnete Klassen von Bedürfnissen unterscheidbar:
I. biologische Bedürfnisse im engeren Sinne, die bedingt sind durch den Umstand, dass Organismen selbstgesteuerte, autopoietische Systeme sind:
II. Biopsychische Bedürfnisse, die bedingt sind durch den Umstand, dass die Steuerung durch ein komplexes und plastisches Nervensystem erfolgt, dessen angemessenes Funktionieren von einer bestimmten quantitativen und qualitativen sensorischen Grundstimulation sowie – in Bezug auf den aktuellen Bedarf des Gehirns – hinreichenden Informationen abhängt:
III. Biopsychosoziale Bedürfnisse, bedingt durch den Umstand, dass Menschen selbstwissensfähig sind und ihr Verhalten innerhalb ihrer sozialen Umgebung über emotio-kognitive Prozesse regulieren:
Es gibt ferner Bedürfnisse, deren Befriedigung keinen oder nur wenig Aufschub dulden, ohne dass der Organismus kollabiert, z. B. Ausfall von Sauerstoff, Nahrung (unelastische Bedürfnisse), und andere, die ohne größeren Schaden für den Organismus auch längere Zeit unerfüllt bleiben können (elastische Bedürfnisse), z. B. Anerkennung, Gerechtigkeit.
Es wäre allerdings ein Trugschluss anzunehmen, dass wenn letztere nicht befriedigt werden, dies weniger problematisch sei. Unbefriedigte Bedürfnisse können immer negative Folgen für das individuelle Wohlbefinden haben und oft auch für das soziokulturelle Umfeld des Individuums (vgl. z. B. die Langzeitstudie über die Arbeitslosen von Marienthal, sowie neuere Studien, die zeigen, dass kontinuierliche, systematische Entwürdigung, mangelnde Anerkennung in Kindheit und Jugend in überdurchschnittlichen Maß zu Gewaltkarrieren führen können (z. B. Sutterlüthy 2002)).
Gemäß der Zürcher Schule treten soziale Probleme im Rahmen sozialer Interaktionen auf zwei Ebenen auf (horizontal: (idealtypisch) Austauschbeziehungen und vertikal: (idealtypisch) Machtbeziehungen).
a) Probleme im Bereich von Austauschbeziehungen:
b) Probleme im Bereich von Machtbeziehungen (soziale Position):
Das Modell der Systemischen Denkfigur [5], das von Kaspar Geiser auf der Grundlage des von Silvia Staub-Bernasconi entwickelten prozessual-systemischen Theorieansatzes ausdifferenziert wurde, ist ein professionelles Strukturierungsinstrument, um psychosoziale Sachverhalte aus der Sicht der Sozialen Arbeit beschreiben zu können. Soziale Probleme werden in individuelle Ausstattungsprobleme, soziale Austauschbeziehungen, soziale Machtbeziehungen und in Werte- und Kriterienprobleme unterteilt:
1. Ausstattungsprobleme: Menschen haben individuelle Eigenschaften mit auch sozialer Bedeutung. Diese Eigenschaften stellen in sozialen Beziehungen (Austausch- und/oder Machtbeziehungen) Ressourcen oder eben Defizite dar. Folgende Bereiche sind hierbei bei der individuellen Ausstattung sozial relevant:
2. Austauschprobleme: Die jeweiligen individuellen Eigenschaften (Ressourcen oder Defizite) der Ausstattungsdimensionen werden in Austauschbeziehungen zu den jeweiligen (Aus-)Tauschmedien. (Sozial-)Problematisch sind Austauschbeziehungen, die über eine längere Zeitspanne nicht gegenseitig (reziprok) und gleichwertig (äquivalent) und damit nicht symmetrisch sind. Ein Mitglied des sozialen Systems leidet dann, wenn es ihm in seinem sozialen Kontext dauerhaft nicht möglich ist, seine grundlegenden biopsychosozialen Bedürfnisse zu befriedigen. Problematische Austauschbeziehungen können sich auf folgenden Ebenen zeigen:
körperlich:
sozioökonomisch:
die psychische Ebene des Erlebens/Erkennens betreffend:
die psychische Ebene des Wissens betreffend:
die Handlungsebene betreffend:
3. Machtprobleme: Die jeweiligen individuellen Eigenschaften (Ressourcen oder Defizite) der Ausstattungsdimensionen werden in Machtbeziehungen zu den jeweiligen Machtquellen. Ersichtlich wird dadurch, dass das Ausmaß der jeweiligen Ausstattungsdimensionen eines Individuums Rückschluss auf das Ausmaß seiner jeweiligen Machtquellen gibt. Machtlose verfügen hauptsächlich über ihren Körper, Machtträger verfügen im Prinzip über alle Machtquellen auf hohem Niveau:
4. Problematische Regeln der Sozial- bzw. Machtstruktur als Kriterien- und Wertprobleme:
Soziale Arbeit als Disziplin erforscht die Zusammenhänge der sozialen Problementstehung und Problemlösung. Soziale Arbeit als Profession arbeitet an der Lösung und der möglichen Prävention dieser Probleme. Silvia Staub-Bernasconi betont den fachlichen Auftrag einer Sozialen Arbeit als (eine) Menschenrechtsprofession, die die Verletzung von Menschenrechten (in Bezug auf organismisch verankerten biopsychosozialen Bedürfnissen) lokal, national und global erkennen und benennen soll und sich als wert- und bedürfnisorientierte Disziplin und Profession an der Minimierung von Menschenrechtsverletzungen beteiligen soll. Vgl. auch: Menschenrechte und Kinderrechte. Nach Silvia Staub-Bernasconi gilt es zukünftig spezielle problembezogene Arbeitsweisen (= spezielle Handlungstheorien) systematisch auszuarbeiten:
In der Nachkriegszeit bis in die späten 1980er Jahre galten die Einzelfallhilfe, die soziale Gruppenarbeit und Gemeinwesenarbeit als die drei Methoden der Sozialen Arbeit. Heute bezeichnet man damit lediglich das soziale Niveau, auf dem bestimmte praktische soziale Probleme von Individuen gelöst werden sollen, sprich: Individuum, Mikro-, Meso-, Makrosystem oder Gesellschaft. Die Vorgehensweise bei der Lösung von sozialen Problemen, also das methodische Handeln, orientiert sich dabei an der allgemeinen normativen Handlungstheorie (Obrecht) und findet ihre Entsprechung in der Methodik der Medizin oder der Psychologie. Sie ist in seiner praktischen Anwendung auch bekannt als die sogenannten „W-Fragen“:
In einem anderen theoretischen Modell wird Soziale Arbeit als Inklusionsvermittlung, Exklusionsvermeidung und Exklusionsverwaltung beschrieben (Bommes/Scherr). Ausgedrückt wird dabei eine Übereinkunft, nach der Soziale Arbeit als „organisierte Hilfe“ bewertet wird. Nicht Einzelne bestimmen dabei wer hilfsbedürftig ist, sondern Instanzen des politischen Systems. Diese bestimmen Hilfsansprüche und unterscheiden diese von illegitimen Ansprüchen; soziale Probleme werden von der „Normalität“ abgegrenzt. In dieser Theorie wird Bezug genommen auf Luhmanns Analyse sozialer Systeme. Moderne Gesellschaften beziehen Menschen mit ihren Bedürfnissen nicht als ganze ein, sondern sie bestehen aus vielen Funktionssystemen, die jeweils bestimmte Zugangsvoraussetzungen haben. Jeder Mensch muss seine Zugehörigkeit zu Funktionssystemen zunächst erarbeiten. Der Mensch kann sich an diese Regeln bzw. Zugangsvoraussetzungen halten oder von ihnen abweichen. Exklusionsrisiken (etwa Arbeitsmarkt, Gesundheitssystem) des Wohlfahrtsstaates werden durch das System der Sozialversicherungen abgesichert. Für die Menschen, die aus diesem System herausfallen, übernimmt die Soziale Arbeit eine Zweit-/Auffangsicherung (Spiegel, 2004).
Die Lehre der Sozialen Arbeit gestaltet sich in Deutschland von Land zu Land sehr verschieden. In gleichem Maß unterscheidet sich auch das Sozialsystem von Land zu Land durch verschiedene Sozialpolitik. Bildungspolitik ist Sache der Länder, Hochschulpolitik allerdings auch Bundesangelegenheit. Föderalismus zeigt hier seine Klippen. Die Fachgebiete werden an allen Fakultäten gelehrt: Geschichte der Sozialen Arbeit, Theorien der Sozialen Arbeit, Methoden der Sozialen Arbeit, Sozialrecht, Organisationslehre, Empirische Sozialforschung. Darüber hinaus gibt es verschiedene Vertiefungsbereiche in aufgaben- oder klientelbezogenen Fachrichtungen (wie deviantes Verhalten, Jugendarbeit, Seniorenarbeit, Klinische Sozialarbeit etc.). Dies gestaltet sich von Fakultät zu Fakultät sehr differenziert.
Die wissenschaftliche Lehre vereinigt außerdem Erkenntnisse aus anderen Bezugswissenschaften und Sozialwissenschaften, insbesondere der Gerontologie, der Geschichtswissenschaften, der Kulturwissenschaften, der Neurowissenschaften, der Ökonomie, der Pädagogik, der Philosophie, der Politikwissenschaften, der Psychologie und anderer Felder aus der Medizin, des Rechts, der Soziologie und der Theologie. Durch die transdisziplinäre Verschränkung der Betrachtungsebenen der Bezugswissenschaften (Individuen als biologische und psychische Systeme, soziale Systeme, Kultur) erhält sie eine eigene Perspektive auf ihren eigenen Gegenstandsbereich.
Auch die anhaltende mediale Vernetzung hat die Soziale Arbeit erfasst. Einerseits sind die Klientinnen und Klienten der Sozialen Arbeit davon betroffen, anderseits verändern sich im Zuge dieser Entwicklung auch die Arbeitsweisen in der Sozialen Arbeit selbst. Als Antwort auf diese Entwicklung hat sich der Fachbereich Sozialinformatik herausgebildet, der an verschiedenen Hochschulen inzwischen fester Bestandteil des Vorlesungsverzeichnisses ist.
Aus gesellschaftlicher Perspektive ist die Soziale Arbeit eine Institution neben Elternhaus, Schule, Gesundheitswesen, Arbeitsförderung, Polizei und Justiz.
Die klassischen Abschlüsse in der Profession Soziale Arbeit sind Diplomsozialpädagogin/Diplomsozialpädagoge (FH) und Diplomsozialarbeiter/in (FH). Die neue Bezeichnung im Zuge des Bologna-Prozesses ist Sozialpädagogin/Sozialpädagoge/Sozialarbeiter/in (BA). Mittlerweile existieren im Bereich Soziale Arbeit eine Vielzahl von Bachelor- und Masterstudiengängen an deutschen Hochschulen und Universitäten, mit dem Sommersemester 2007 sind die ersten deutschen Absolventinnen und Absolventen mit einem Bachelor für Soziale Arbeit auf den Arbeitsmarkt getreten, wobei alle Hochschulen auf den Bologna-Prozess umstellen, allerdings in unterschiedlichen Geschwindigkeiten und Prioritätensetzungen. Das Bachelorstudium hat im Vergleich zum Diplomstudiengang ein Praxissemester weniger. Modulorientierte Lehrinhalte und ganzheitliche Vermittlungsformen der Lehre spielen, aus der Erwachsenenbildung kommend, zunehmend eine Rolle.
In Österreich sind Sozialarbeit und Sozialpädagogik in der Ausbildung getrennt. Im Laufe der Geschichte haben beide Berufsgruppen gewisse Bereiche für sich beansprucht, und so können i. d. R. beispielsweise Sozialpädagogen nicht am Jugendamt tätig werden und Sozialarbeiter nicht in der stationären Jugendwohlfahrt. Generell gibt es jedoch eine starke Überlappung in den Handlungsfeldern.
Betrachtet man die Geschichte der Praxis der Sozialen Arbeit, so lässt sich erkennen, dass es sehr wohl Arbeitsfelder mit hohen pädagogischen Anteilen gibt, welche dann unter der Überschrift „Sozialpädagogik“ zusammen gefasst werden, und Arbeitsfelder mit geringen pädagogischen Anteilen, welche als „Sozialarbeit“ bezeichnet werden. Beide Arbeitsfelder treten in unterschiedlichen Situationen und Altersklassen auf. So stützt sich die Sozialpädagogik in ihrem Handeln vor allem auf Kinder und Jugendliche, wohingegen die Sozialarbeit oft im Bereich der Lebenshilfe für Erwachsene angesiedelt wird.
Charakteristikum für die Sozialpädagogik stellt grundsätzlich die Fürsorge dar. Als bedeutendste Institution gilt das Heim. Die grundlegenden Aufgabenbereiche der Sozialpädagogik finden sich in Schutz, Pflege und Beratung von Betroffenen. Da die Gesellschaftsrealität mit all ihren Stärken und Schwächen notwendigerweise immer zum Gegenstand der sozialpädagogischen Theorie wird, heißt es, von Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen ginge die heftigste Gesellschaftskritik aus.
Die Ausbildungen für Sozialarbeit sind als Studiengänge an Fachhochschulen organisiert, z. B. an der Fachhochschule Salzburg. Die Ausbildung schließt mit Mag(FH), oder nach der Umstellung im Zuge des Bologna-Prozesses mit Bachelor ab.
Die Ausbildung für Sozialpädagogik ist als 10-semestrige sekundäre Ausbildung und als Kolleg organisiert. Standorte sind Baden, St. Pölten, Stams, Linz, Graz und Wien.
In Graz wird zudem ein eigener Magistra- bzw. Magisterstudiengang für Sozialpädagogik an der Karl-Franzens-Universität angeboten.
Sie gliedert sich in drei Bereiche Sozialarbeit, Sozialpädagogik und soziokulturelle Animation. Die Lehre der Sozialen Arbeit wird an Fachhochschulen mit dem Bachelor abgeschlossen. 1995 wurden nach dem früheren System 725 Diplome erteilt, die sich auf die verschiedenen Fachrichtungen wie folgt verteilten: 404 Sozialpädagogik, 224 Sozialarbeit, 19 Doppeldiplome SA/SP und 80 Soziokulturelle Animation. Die Ausbildung kann in einem Vollzeit- oder Teilzeitstudium, dann häufig berufsbegleitend, absolviert werden und dauert in der Regel drei bzw. vier bis fünf Jahre. Sie umfasst mindestens 5'400 Lektionen, davon mindestens 1'500 in der Praxisausbildung. Es gibt zahlreiche Eignungsabklärungen bei der Aufnahme zum Studium. Das Mindesteintrittsalter liegt bei 20 Jahren. Der Anteil von ausländischen Studenten und Stundentinnen liegt in der Schweiz bei ca. 5 Prozent deutlich unter dem ausländischen Bevölkerungsanteil von 18 Prozent. Das Studium wird mit einer Bachelorarbeit abgeschlossen. An der BFH und an der ZHAW wird z. B. ein sogenannter generalistischer Studiengang angeboten, der alle drei Bereiche umfasst. Der verliehende akademische Grad nach Abschluss des Studienganges ist Bachelor of Science (BSc)/Bachelor of Arts (BA) Soziale Arbeit.
Bis die Sozial Arbeit Ende des 19ten Jahrhunderts in den Slums von London erfunden wurde, gab es nur einige Erlasse, auch "Armengesetzte", mit Anordnungen zu Armut, Alter und psychischer Krankheit. Diese Erlässe waren mehr oder weniger aus der Unfähigkeit der Kommunen, etablierten Kirchen und Klöster entstanden, weiterhin Armenunterstützung zu gewährleisten. Die Friendly Societies, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Oktavia Hill und die Charity Welfare Organisation (COS], sind nur einige markante Punkte in der Geschichte der Sozialarbeit Großbritanniens.
Das Verständnis der Sozialen Arbeit in Großbritannien beruht auf der Anerkennung des Britischen Sozialstaates, der Ende des Zweiten Weltkrieg erfunden wurde. Er wollte die Hauptprobleme: Armut, Krankheit, Verwahrlosung, mangelnde Bildung, Beschäftigungslosigkeit und mangelnde Arbeitsmoral in Angriff nehmen. 1946 führte der Curtis Report über Waisenkinder ein Verständnis für die Bedürfnisse von den wirklichen Bedürfnissen von Kindern und begründete die soziale Arbeit mit Kindern in Großbritannien. Sozialarbeiter in Großbritannien erlangt man über das "Diploma in Social Work". Dies bedeutet im Normalfall zwei Jahre Studium an einer Universität, entweder auf einem "undergraduate" oder einem "postgraduate" level. (Vergleichbar mit Bachelor und Master). Oft ist das Diploma in Social Work eingebunden in ein drei- oder vierjähriges Studium z.B. in Sozialarbeit, Sozialpolitik oder Angewandte Soziale Studien. Vor Ende des Milleniums war allerdings ein Rückgang der studierenden Zahlen in Sozialer Arbeit zu verzeichnen. Ein Grund dafür ist sicher eine Veränderung der Hochschulfinanzierung, welche hohe Kosten für Studenten und Verschuldung durch ein Studium brachten. Die Studienlänge wurde zudem erhöht. Auch inhaltlich wird die Ausbildung in dieser Zeit überarbeitet, insbesondere die Bereiche Kinderpflege und psychische Gesundheit. Seit 1992 besteht das Institute of Health and Community Stuies an der Universität Bournemouth, dass fünf akademische Bereiche abdeckt: Krankenpflege (Nursing), Hebammenausbildung (Midwifery), Sozial- und Gemeinwesen (Social and Community Studies), allgemeine soziale Praxis (General Practice) und Forschung und Beratung (Research and Consultancy).
Durch die Einführung des Bachelor in Sozialer Arbeit wird nun sowohl eine akademische, als auch ein berufliche Qualifikation angeboten, der nach zwei von drei Jahren, zur Erlangung des Diplom für Sozialer Arbeit führt. Der Social Work Degree bietet Studierenden die Chance, sich mit der Philosophie sozialer Arbeit auseinanderzusetzen, um eine professionale Identität zu entwickeln und Wissen und Fertigkeiten zu erlangen, die für eine Tätigkeit im Rahmen der britischen Sozialgesetze notwendig sind. Ferner werden die Studierenden befähigt sich kritisch mit den Themen Rassismus, Diskriminierung und Benachteiligung auseinanderzusetzen und Forschungsergebnisse im Bereich der sozialen Arbeit auf die Praxis anzuwenden. Während des Studiums absolvieren die Studenten zwei Vollzeitpraktika, die durch Praxisanleitung begleitet werden. Diese werden im staatlichen Sektor oder in einer Vielzahl unabhängiger Einrichtungen abgeleistet.
Die universitäre Ausbildung zur Sozialen Arbeit als Wissenschaft besteht in China schon seit den 20er und danach wieder in den 1950er Jahren. Einige Absolventen, die in Europa oder den USA studiert hatten, bauten schon in den 20er Jahren die Fakultäten „Soziologie und Soziale Dienstleistungen“ an der Beijing Yanjing Universität, „Soziale Arbeit“ an der Nanjing Jingling Universität für Frauen und „Soziale Wohlfahrt und Administration“ an der Nanjing Jingling Universität, sowie „Sozialmanagement“ an der Suzhou Akademie für Soziale Erziehung auf. Durch den Krieg stagnierte die Entwicklung der Studiengänge. 1952 wurden die Studiengänge „Soziologie“ und „Soziale Arbeit“ erstmal wieder abgeschafft. Damit war die Ausbildung über 30 Jahre im sozialwissenschaftlichen Bereich unterbrochen. Nur über die Kaderakademien des Ministeriums für Zivilangelegenheiten und der Massenorganisation bestand eine Ausbildung für eine Tätigkeit im chinesischen Sozial- und Wohlfahrtswesen. Ende der 1980er erkannte das Ministerium, dass es eine erneuten Professionalisierung der Sozialen Arbeit bedarf. Nachdem man sich international beraten ließ, entschloss man sich unter Bewilligung der nationalen Bildungskommission das Studienfach „Social Work and Administration“ (shehui gonzuo yu guangli zhuanye) an der Beijing Universität, später auch an der jinling Universität und der Xiamen Universität zu gründen. Seitdem lehrt man die Soziale Arbeit als Wissenschaft an drei verschiedenen Institutionen: an den Kaderschmieden der Kommunistischen Partei und Jugendliga, an Kaderschmieden des Ministeriums für Zivilangelegenheiten und an allgemeinen Hochschulen und Universitäten. Das „China College for Youth Politics“ (zhongghuo qingnian zhenshi xueyuan)(die ehemalige Kaderakademie der kommunistischen Jugendliga) hat 1993 die erste Fakultät „social work“ in China nach dem Krieg gegründet. Sie ist heute größte Ausbildungsstätte in der Sozialen Arbeit. bis 2004 hatten dort 455 Sozialarbeiter/innen einen Bachelor-Degree-Abschluss erworben. Mittlerweile gibt es an knapp 100 Akademien, Hochschulen und Universitäten Sozialarbeiter/innen oder verwandte Professionen. An insgesamt 79 Universitäten finden achtsemestrige Studiengänge statt mit Bachelorabschluss. An einigen Universitäten gibt es eine eigene Fakultät „Soziale Arbeit“, häufiger ist sie allerdings zusammen mit „Soziologie“ in einer Fakultät.
Viele Bereiche der Sozialen Arbeit sind in der Geschichte der Sozialen Arbeit gerade in Amerika entwickelt und weiter entworfen worden, so die moderne Gemeinwesenarbeit und die Gruppentheorien der sozialen Gruppenarbeit. In den USA ist das Studium der Sozialen Arbeit genauso differenziert wie in Deutschland. Allerdings sind die Hochschulen dort von vornherein beeinflusst durch das amerikanische Hochschulsystem eher spezifiziert. So sind manche Hochschulen schon auf gewisse Gruppen von Adressatinnen bzw. Adressaten spezifiziert.
In der Sozialen Arbeit unterscheidet man zwischen internationaler Sozialer Arbeit und interkultureller Sozialer Arbeit.
Gerade innerhalb der internationalen Sozialarbeit sind viele Sozialarbeiter/innen auch in der Entwicklungshilfe in Entwicklungsländern tätig. Die Problemfelder reichen von Straßenkinderprojekten in brasilianischen Favelas bis zu Brunnenbauprojekten in Indien oder Afrika. Der Schwerpunkt ist hier in der Projektarbeit.
Die vergangenen Jahre brachten vermehrt eine an betriebswirtschaftlichen Prinzipien orientierte Strömung in der Sozialen Arbeit. Neben pädagogischen Erwägungen gewinnen Überlegungen zur Qualitätsprüfung, -maximierung, Effizienzsteigerung, Standardisierung etc. mehr und mehr an Bedeutung, dies insbesondere durch Spardruck (Mittelkürzungen) und auch durch die gesteigerte Pflicht zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Dienstleistungen, z. B. durch die Einführung des § 93 BSHG. Die Zunahme äußeren Drucks durch Sparmaßnahmen sowohl der kirchlichen als insbesondere der öffentlichen Finanzierungsträger/innen führte zwar auch zu einer begrüßenswerten Qualitätsdiskussion und hierdurch fundierteren Begründung sozialarbeiterischen Handelns, die politische Dimension wurde im Gegenzug wieder mehr und mehr aus begreiflichen Gründen zurückgestellt. Soziale Arbeit ist dennoch gefordert, mehr als nur Krisenintervention zu leisten.
Die Profession der Sozialen Arbeit ist noch und wieder durch die aktuellen Entwicklungen im Spannungsfeld zwischen Gesellschaft, Individuum und Sozialarbeiter/in zu verorten. Dabei muss das Handlungsfeld insbesondere durch die Gesellschaft definiert werden, die gleichzeitig sowohl als Auftraggeberin, Problemursache und Problemlösungs-Teilinhaberin anzusehen ist.
2006 verabschiedeten 70 Fachbereiche für Soziale Arbeit an deutschen Hochschulen einen „Qualifikationsrahmen“.
Studiert wird Soziale Arbeit vorwiegend an Fachhochschulen oder Berufsakademien, vereinzelt auch an Universitäten. Einige Fachhochschulen lehren die Disziplinen noch immer getrennt als Sozialarbeit bzw. Sozialpädagogik, oder nur eine von beiden. Die meisten Fachhochschulen bieten aber mittlerweile einen gemeinsamen Studiengang an. In einigen Bundesländern muss man sich während des Hauptstudiums für einen der beiden Abschlüsse entscheiden, in anderen erhält man den Doppeltitel „Diplom-Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin“ bzw. „Diplom-Sozialpädagoge/Sozialarbeiter“. Viele Fachhochschulen, die beide Studiengänge anbieten, nennen sich übergreifend „(Fach-)Hochschule für Soziale Arbeit“ oder „(Fach-)Hochschule für Sozialwesen“, wobei mit Sozialwesen nicht der Forschungsgegenstand bezeichnet wird, sondern das Fachgebiet und den Verortung der Sozialen Arbeit.
An einigen, meist kirchlichen Fachhochschulen, wird außerdem der Studiengang „Diplom-Heilpädagogin bzw. Diplom-Heilpädagoge“ angeboten. Dieser ist Teil der Erziehungswissenschaften. Hier liegt der Studienschwerpunkt auf Kenntnissen im Umgang mit geistig behinderten Menschen sowie bei Entwicklungsstörungen bzw. -verzögerungen.
Die bisherigen Diplomabschlüsse werden nunmehr zunehmend auf den Bachelor- und Masterabschluss umgestellt. Der Bachelor-Abschluss berechtigt dabei - wie das FH-Diplom - dazu, im gehobenen Dienst respektive in höheren Positionen tätig zu sein. Ein Master-Abschluss qualifiziert für admistrative leitende Funktionen, Forschung und Promotion. Für die Aufnahme eines Masterstudiengangs ist ein Bachelor oder ein Diplomabschluss (FH) in Sozialer Arbeit Voraussetzung. Es gibt auch konsekutive Masterstudiengänge in Sozialer Arbeit.
In Österreich sind Sozialarbeit und Sozialpädagogik in der Ausbildung getrennt. Im Laufe der Geschichte haben beide Berufsgruppen gewisse Bereiche für sich beansprucht, und so können i. d. R. beispielsweise Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen nicht am Jugendamt tätig werden und Sozialarbeiter/innen nicht in der stationären Jugendwohlfahrt. Generell gibt es jedoch eine starke Überlappung in den Handlungsfeldern.
Die Ausbildungen für Sozialarbeit sind als Studiengänge an Fachhochschulen organisiert, z. B. an der Fachhochschule Salzburg. Die Ausbildung schließt mit Mag(FH), und nach der Umstellung im Zuge des Bologna-Prozesses mit Bachelor oder Master ab.
Die Ausbildung für Sozialpädagogik ist als 5-jährige sekundäre Ausbildung und als Kolleg organisiert. Standorte sind Baden, St. Pölten, Stams, Linz, Graz und Wien.
In Graz wird zudem ein eigener Magistra bzw. Magisterstudiengang für Sozialpädagogik an der Karl-Franzens-Universität angeboten.
Folgende Teilgebiete sind je nach Ausbildungsstätte mehr oder weniger wichtige Bestandteile des Studiums:
Der Lehrkanon verändert sich gerade durch die Einführung der Bachelormodule zu einem mehr sozialarbeitswissenschaftlichen Lehrbereichskanon, in dem andere Wissenschaftsgebiete (früher klassisch: Pädagogik, Soziologie, Jura, Medizin und Psychologie) nun mit der besonderen sozialarbeiterischen Perspektive betrachtet werden.
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Des Weiteren ist man in Deutschland mit einem Hochschulabschluss auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit dazu berechtigt, eine Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bzw. zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu absolvieren.
Häufig haben Sozialarbeitende auch spezielle psychotherapeutische Zusatzausbildungen, die für die Arbeit mit an einem Abhängigkeitssyndrom erkrankten Menschen qualifiziert.
Anders als in Deutschland wird in Österreich „Soziale Arbeit“ in Form des „sozialen Lernens“ auch an Schulen und für jede Altersstufe ausgeübt. Österreichs Schulsystem unterscheidet sich stark vom deutschen; die Anwendung erfolgt meist unter Einbeziehung des sogenannten Autonomen und Offenen Lernens.
Fürsorger/in ist heute keine gebräuchliche Berufsbezeichnung mehr. Ab den 1960er Jahren wurde in Westdeutschland die Berufsbezeichnung durch die heute übliche ersetzt, in der DDR existierte sie bis zum Übergang in die Bundesrepublik. Die Arbeit der Fürsorger/innen stellte die Aufgaben des Jugendamtes (und auch Gesundheitsamtes) dar, zu diesem Zeitpunkt insbesondere mit dem Schwerpunkt der hoheitlichen Aufgaben des „staatlichen Wächteramtes“, so wie es im Grundgesetz (GG) benannt wurde. Heute ist die Berufsbezeichnung Sozialarbeiter/in im allgemeinen Sozialdienst (ASD) des Jugendamtes. Die Arbeit stützt sich auf das KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) sowie auf das BGB (Bürgerliches) Gesetzbuch, darüber hinaus auf das Strafrecht und das Jugendstrafrecht. Als Tätigkeitsschwerpunkte von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern im ASD seien hier nur kurz genannt: Jugendgerichtshilfe, Elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung, Hilfen (Betreuung) für Multiproblemfamilien, Schutz des Kindeswohles und Eingreifen bei Gefährdungen des Kindeswohls (Herausnahme) sowie das Anfertigen gutachterliche Stellungnahmen für das Familiengericht und das Begleiten familiengerichtlicher Verfahren. Das Ausüben dieser Tätigkeit setzt eine schnelle Auffassungsgabe, sichere Rechtskenntnisse, Krisenfestigkeit, hohe psychische Belastbarkeit, sowie eine gute Delegierungsfähigkeit voraus, denn Sozialarbeiter/innen im ASD müssen Situationen schnell erkennen, einordnen (auch rechtlich mit allen Gesetzeskollisionen) begreifen und Hilfen anregen können, welche höchstens in der Anfangsphase noch koordinierend begleitet werden, dann aber durch das eingesetzte Hilfesystem ausgeführt werden, wobei die (auch strafrechtliche) Verantwortung für die Maßnahmen hierbei vollständig bei den Sozialarbeitenden des ASD liegt. Sie müssen kontrollieren und ggf. neu handeln. Darüber hinaus ist eine gute Kooperationsfähigkeit mit den unterschiedlichsten Fachdisziplinen (eigene Berufsgruppe, Polizei, Gericht, Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen, Psychiater/innen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte etc.) erforderlich. Vom Typ her dürfen Sozialarbeiter/innen des ASD nicht ängstlich oder unklar sein. Ohne einen gefestigten Charakter ist eine solche Arbeit nicht möglich, denn in der Regel sind sie allein in sozial randständigen Gebieten und mit entsprechenden Familien tätig.
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