Die Europäische Privatgesellschaft (lateinisch Societas Privata Europaea, SPE) ist die geplante Rechtsform einer europäischen Kapitalgesellschaft für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Mit ihr soll es ab dem 1. Juli 2010[1] möglich sein, kleine Unternehmen nach weitgehend einheitlichen Rechtsprinzipien innerhalb der Europäischen Union zu gründen. Sie stellt eine Ergänzung zur auf größere Unternehmen ausgerichteten Europäischen Gesellschaft SE dar.
Inhaltsverzeichnis |
Europaweit tätigen kleinen und mittleren Unternehmen ermöglicht die SPE, Tochtergesellschaften mit europaweit geltenden Normen zu gründen. Sie sind dann nicht mehr in jedem EU-Mitgliedsland mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen konfrontiert. Ziel ist die Einsparung von Beratungskosten und die schnelle und unbürokratische Neugründung. Eine grenzüberschreitende Verlegung des Registersitzes soll ohne Auflösung und Neugründung der Gesellschaft möglich werden.
Nach dem zurzeit vorliegenden Entwurf der Europäischen Kommission sind folgende Bedingungen zur Gründung geplant:
Der Entwurf für die SPE ist Teil des Small Business Act[2] der Europäischen Kommission vom 25. Juni 2008, der kleinen und mittleren Betrieben Erleichterungen im EU-Binnenmarkt gewähren soll.
Am 10. März 2009 wurde der Entwurf im Europäischen Parlament behandelt und genehmigt. Die Mitbestimmung soll ähnlich dem Verfahren bei der Europäischen Aktiengesellschaft geregelt werden. Das Mindestkapital soll nur ein Euro betragen, wenn gleichzeitig eine Solvenzbescheinigung der Geschäftsführung vorgelegt wird, andernfalls soll es 8000 Euro betragen. Zudem soll ein Europäisches Register für die SPE eingerichtet werden.[3]
Der Rat der Europäischen Union muss noch über den Entwurf der EG-Verordnung beraten.
| Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |
stock | retire | vm
Why are we here?
All text is available under the terms of the GNU Free Documentation License
This page is cache of Wikipedia. History