Siegerjustiz ist ein politisches Schlagwort. Es beschreibt die meist nach einem Krieg durch eine Siegermacht vollzogene Gerichtsbarkeit und Rechtsprechung, die möglicherweise von den Besiegten als benachteiligend empfunden wird.
In Deutschland und Österreich wird von Rechtsextremisten die Durchsetzung des humanitären Völkerrechts nach dem Zweiten Weltkrieg als Siegerjustiz bezeichnet.[1] Der Vorwurf der „Siegerjustiz“ wurde von den Strafverteidigern der angeklagten Repräsentanten der NS-Führung öffentlichkeitswirksam benutzt, um den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen die Rechtmäßigkeit abzusprechen.[2]
Auch die Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit wird zuweilen als Siegerjustiz bezeichnet, insbesondere hinsichtlich des strafrechtlichen Rückwirkungsverbotes.[3] Die höchstrichterliche Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland stützte sich bei der Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit hierbei zum einen auf die Radbruchsche Formel, nach der Recht, das gegen wesentliche Grundprinzipien verstoße, Unrecht würde, und zum anderen auf eine rechtsstaatliche Interpretation des Rechtes der DDR, die sich von der faktischen Auslegung durch die DDR-Justiz unterscheidet.[4]
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