Sachsen-Coburg war ein ernestinisches Fürstentum mit dem oberfränkischen Coburg als Residenzstadt.
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Als Heinrich VIII. von Henneberg-Schleusingen 1347 starb, wurde der Besitz des Hauses Henneberg-Schleusingen zwischen der Witwe Jutta von Brandenburg und Heinrichs jüngerem Bruder Johann aufgeteilt, wobei Jutta die sogenannte neue Herrschaft, unter anderem mit Coburg, zugesprochen bekam. Sechs Jahre später folgte nach dem Tod von Jutta die endgültige Aufteilung der neuen Herrschaft unter drei ihrer Töchter. Die zweite Tochter Katharina von Henneberg bekam den südöstlichen Teil mit dem Coburger Land zugesprochen.
Markgraf Friedrich III. von Meißen aus dem Haus Wettin, Gemahl von Katharina von Henneberg, forderte zwar schon nach der Heirat 1346 das Mitgift seiner Frau, die sogenannte Coburger Pflege, was allerdings auf Widerstand bei seinem Schwiegervater stieß. So konnte Friedrich III. von Meißen erst nach Tod von Jutta im Jahr 1353 den Besitz belehnen. Es bildet damit den südlichsten Teil der sächsischen Territorien, die Pflege Coburg. Mit der "Großen Sächsischen Landesteilung" 1485 in eine albertinische und eine ernestinische Linie, fällt die Pflege Coburg zusammen mit dem größeren Teil der Landgrafschaft Thüringen und den vogtländischen Besitzungen an Ernst von Sachsen und wird dadurch der ernestinischen Linie zugeteilt. Nach dem 1547 verlorenen Schmalkaldischen Krieg wird der Territorialbesitz der Ernestiner in Thüringen stark reduziert (siehe auch Geschichte Thüringens).
Da die Ämter der Pflege Coburg aber Herzog Johann Ernst als Ausstattung zugeteilt waren, blieben sie unberührt von den Maßnahmen gegen den geächteten Kurfürsten. Johann Ernst ließ sich in der Stadt die Ehrenburg als neues Residenzschloss errichten, das auch später von den verschiedenen Herzögen von Sachsen-Coburg genutzt und weiter ausgebaut wurde.[1] Als Johann Ernst kinderlos 1553 starb, war der vormalige Kurfürst Johann Friedrich I., jetzt nur noch Herzog von Sachsen, gerade aus der Haft entlassen und starb seinerseits schon 1554. Die Pflege Coburg erhielt Herzog Johann Friedrich II. der Mittlere zu seinem Erbanteil. Er regierte von Gotha aus gemeinsam mit seinen Brüdern Johann Wilhelm (in Weimar residierend) und Johann Friedrich, "dem Jüngeren". Nach dem frühen Tod des jüngsten Bruders kam es zu einer vorläufigen Teilung des ernestinischen Gesamtbesitzes, wobei die Brüder eine "Mutschierung", also einen Wechsel in der Regierung alle 3 Jahre vereinbarten. Johann Friedrich II. regierte in Gotha, Eisenach und Coburg, geriet aber in seinem Bemühen, die Kurwürde wieder für sich und sein Haus zurückzugewinnen, in Konflikt mit dem Kaiser (Grumbachsche Händel) und wurde schließlich geächtet und bis an sein Lebensende gefangen gesetzt. Sein Besitz fiel zunächst an seinen Bruder Johann Wilhelm, der sich an der Reichsexekution an der Seite von Kurfürst August von Sachsen beteiligt hatte, wurde jedoch in der Erfurter Teilung 1572 an seine Söhne zurückgegeben.
Mit dem Erfurter Teilungsvertrag von 1572 wird das verbliebene Land schließlich zwangsweise auf die Söhne des unterlegenen Kurfürsten Johann Friedrich aufgeteilt (Siehe auch: Johann Ernst I. von Coburg). Der jüngere Sohn Johann Wilhelm erhält Sachsen-Weimar unter anderem mit den Städten Jena, Altenburg und Saalfeld. Da der ältere Sohn Johann Friedrich II. (der Mittlere) in lebenslänglicher Gefangenschaft in Österreich ist, bekommen die minderjährigen Enkel Johann Casimir und Johann Ernst das neue Fürstentum Sachsen-Coburg mit Coburg als Residenzstadt zugeteilt. Das Fürstentum besteht aus süd- und westthüringischen Gebieten, u. a. mit den Städten Eisenach, Gotha und Hildburghausen. Vormund der Kinder ist unter anderem Kurfürst August von Sachsen, der für eine Erziehung unter seiner Aufsicht und in seinem Sinne sorgt sowie eine korrupte kursächsische Vormundschaftsregierung in Coburg einsetzt.
Erst nach dem Tode von Kurfürst August von Sachsen 1586 kann Herzog Johann Casimir zusammen mit seinem Bruder Johann Ernst die Regierung des Fürstentums übernehmen. 1596 wird für Johann Ernst das Fürstentum Sachsen-Eisenach abgespalten und Casimir regiert in Coburg alleine weiter. Sein Herrschaftsgebiet besteht aus den Ämtern Coburg mit den Gerichten Lauter, Rodach und Gestungshausen, Heldburg mit Gericht Hildburghausen, Römhild, Eisfeld, Schalkau, Sonneberg, Neustadt, Neuhaus, Mönchröden und Sonnefeld. Unter ihm gibt es eine rege Bautätigkeit in Coburg. Vor allem errichtet er aber als Kern Coburger Staatlichkeit einen Verwaltungsapparat, der über seinen Tod hinweg lange besteht und viele politische Umwälzungen überlebt. 1633 stirbt Casimir, der Gründer des coburgischen Staates, kinderlos. Das Fürstentum Sachsen-Coburg fällt an Sachsen-Eisenach des ebenfalls kinderlosen Bruders Johann Ernst. In dieser Zeit wird das Coburger Land durch den Dreißigjährigen Krieg als Durchgangsstation zahlreicher Heere stark in Mitleidenschaft gezogen. Die Einwohnerzahl reduziert sich von 55.000 auf 22.000.
1638 erlischt dann die Coburg-Eisenacher Linie der Ernestiner und das Territorium wird zwischen Sachsen-Weimar und Sachsen-Altenburg aufgeteilt. Durch Losentscheid fällt das Coburger Land 1640 mit den Ämtern Coburg, Sonnefeld, Sonneberg, Neuhaus, Neustadt, Hildburghausen und Römhild an Herzog Friedrich Wilhelm II. von Sachsen-Altenburg. Die Fürstentümer Altenburg und Coburg werden vom Herzog in Personalunion regiert und behalten ihre eigenen Landesbehörden. Herzog Friedrich Wilhelm II. stirbt 1669, drei Jahre später Erbprinz Friedrich Wilhelm III., womit die Linie Sachsen-Altenburg erlischt. Dreiviertel des Altenburger Gebietes, unter anderem auch die Coburger Gebiete, sichert sich im Gothaer Teilungsvertrag 1672 der neue Landesherr Herzog Ernst I. "der Fromme" von Sachsen-Gotha, der 1675 stirbt. Die Regierungsgeschäfte von Sachsen-Gotha übernimmt der älteste Sohn Friedrich auf Wunsch des Vaters zusammen mit seinen anderen sechs Brüdern.
Da der Versuch der gemeinsamen Hofhaltung im Schloss Friedenstein in Gotha scheitert, wird 1680 das Erbe auf die sieben Brüder verteilt. Der zweitälteste Sohn Ernsts I. "des Frommen" von Sachsen-Gotha Albrecht erhält das Fürstentum Sachsen-Coburg. Wie Sachsen-Gotha unter Herzog Friedrich und Sachsen-Meiningen unter Herzog Bernhard I., dem drittältesten Sohn, erhält das Fürstentum volle Landeshoheit im Reichsverband . Es ist jetzt allerdings mit den Ämtern Coburg, Neustadt/Sonneberg, Mönchröden, Sonnefeld und Neuhaus beträchtlich kleiner als zuvor, da Römhild und Hildburghausen zur Versorgung jüngerer Brüder Albrechts abgetrennt werden.
Unter Herzog Albrecht beginnt der Ausbau Coburgs zur barocken Residenz. Dabei orientiert er sich an den Gepflogenheiten seiner königlichen und fürstlichen Zeitgenossen und versucht deren Hofhaltung en miniature in Coburg nachzuahmen. Seine Hofbibliothek umfasst 4.757 Bände. Seine Absicht das Gymnasium Casimirianum zur Universität zu erheben scheitert an den knappen Finanzen. Der Wiederaufbau des 1690 niedergebrannten Schlosses Ehrenburg als Barockschloss führt schließlich zum Ruin der Finanzen des Fürstentums, was auch die Prägung minderwertiger Münzen nicht verhindern kann. Der Barockfürst Herzog Albrecht stirbt 1699 ohne überlebende Nachkommen. Es folgen die üblichen Erbstreitigkeiten. Sachsen-Hildburghausen bekommt 1707 das Amt Sonnefeld. Zwischen Bernhard von Sachsen-Meiningen und dem jüngsten Bruder Johann Ernst von Sachsen-Saalfeld dauert der Streit dreieinhalb Jahrzehnte und findet erst durch mehrere Interventionen des Kaisers in Wien 1735 seinen Abschluss. Sachsen-Meiningen erhält das Amt Neuhaus und das Gericht Sonneberg, während Sachsen-Saalfeld sich mit dem verbleibenden Teil zum Fürstentum Sachsen-Coburg-Saalfeld vereinigt, dem 1753 außerdem ein Drittel von Sachsen-Römhild zugesprochen wird.
Herzog Johann Ernst von Sachsen-Saalfeld stirbt 1729. Im Folgenden regieren seine Söhne Christian Ernst und Franz Josias das Land gemeinsam, jedoch an verschiedenen Residenzorten. Christian Ernst bleibt in Saalfeld während Franz Josias Coburg als Residenzstadt wählt, die es jetzt auch bis zum Ende der Monarchie 1918 bleibt. 1745 erbt Herzog Franz Josias von seinem Bruder den Saalfelder Landesteil. 1747 kann er das Erstgeburtsrecht Primogenitur bei der Thronfolge gesetzlich verankern und sorgt so zusammen mit einer rasch anwachsenden Familie für das dauerhafte Überleben des kleinen, 1806 zum Herzogtum erhobenen, Sachsen-Coburg, bis 1826 als Herzogtum Sachsen-Coburg-Saalfeld und anschließend als Doppelherzogtum Sachsen-Coburg und Gotha.
Sachsen-Coburg 1572–1638
Sachsen-Coburg 1681–1735
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