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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Republik (Begriffsklärung) aufgeführt. |
Die Republik (über frz. république von lat. res publica, „öffentliche Angelegenheit“) ist eine Staatsform, die sich an Gemeinwesen und Gemeinwohl orientiert und seit der Französischen Revolution in der Regel als Gegenmodell zur Monarchie verstanden wird. In den frühromantischen Schriften Friedrich Schlegels hingegen, also etwa zur Zeit der Französischen Revolution, wird der Republikanismus, das heißt die Orientierung der Politik am Gemeinwohl, durchaus als mit einer Monarchie vereinbar betrachtet[1].
Heute wird Republik allgemein als Nicht-Monarchie und Nicht-Despotie gesehen. Allerdings gibt es viele sogenannte nominelle Republiken, die in Wahrheit Diktaturen sind und despotisch regiert werden. Negativ definiert ist jedoch wenig über die Republik gesagt. Im engeren Sinne kennzeichnet sie einen Staat mit gewähltem, also gemeinschaftlich bestimmtem, nicht notwendigerweise demokratischem Staatsoberhaupt – in der Regel bezeichnet als Staatspräsident –, nach dessen Amtszeitablauf mit denselben Mitteln ein Nachfolger zu bestimmen ist (personelle Diskontinuität). Hierbei steht es dem scheidenden Amtsinhaber nicht zu, einen Nachfolger zu benennen. Dies definiert die Republik vor allem formell und personell. In einem weiteren Sinne erfordert die Republik, dass es keine Staatsgewalt aus eigenem Recht gibt, also auch nicht aus einem rein institutionellen Grund oder neben beziehungsweise über der gemeinschaftlich verfassten Staatsgewalt (enumeratives Merkmal). Trotz einer gewissen Nähe zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zeigt der Blick auf kollektiv ausgestaltete Regierungssysteme und monokratische Präsidentschaften, dass die Republik ein eigenständiges Staatsstrukturmerkmal ist.
Die weltweit kleinste Republik ist die Republik Nauru, die flächenmäßig größte ist die Russische Föderation, die bevölkerungsreichste ist die Volksrepublik China, die älteste bestehende Republik ist San Marino.
Inhaltsverzeichnis
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Die römische Oligarchie war im obigen Sinne nicht demokratisch, jedoch republikanisch. Die klassische Definition der Republik lautet unter anderem:
„Est igitur res publica res populi, populus autem non omnis hominum coetus quoquo modo congregatus, sed coetus multitudinis iuris consensu et utilitatis communione sociatus.“
– Cicero
„Es ist also das Gemeinwesen die Sache des Volkes, Volk ist aber nicht jede Vereinigung von Menschen, die auf irgendeine Weise zusammengewürfelt wurde, sondern die Vereinigung einer Menge, die sich aufgrund einer Übereinstimmung bezüglich des Rechts und einer Gemeinsamkeit bezüglich des Nutzens verbunden hat.“
Erste Ansätze einer am Gemeinwohl orientierten Gesellschaft erschienen in der Πολιτικά des Aristoteles. Er teilte die sechs ihm bekannten Herrschaftsformen in zwei Kategorien:
Dabei muss beachtet werden, dass sich das damalige Verständnis dieser Herrschaftsformen vom heutigen demokratischen unterschied.
Die Republik als politisches Konzept zur Lenkung des Gemeinwesens und als Bezeichnung desselben taucht erstmalig mit der antiken Römischen Republik auf. Ihre Entstehung hat die Republik im wesentlichen dem auch heutzutage noch zu beobachtenden Phänomen zu verdanken, dass große oder gar uneingeschränkte Macht in den Händen eines Einzelnen nicht selten zum Zweck persönlicher Bereicherung eingesetzt wird, einhergehend mit Unterdrückung und Ausbeutung der Beherrschten.
Eine solche Situation führte ca. 500 v. Chr. zum Aufstand der Bevölkerung Roms gegen die Königsherrschaft und zur Vertreibung des letzten römischen Königs Lucius Tarquinius Superbus. Es wurde beschlossen, fortan niemals wieder einen König (lat. rex) zu dulden. An seiner Statt wurden Konsuln (v. lat. consules, „Berater“) zur Führung des Gemeinwesens bestimmt, deren Macht mehrfach begrenzt war: Zum einen wurden sie vom Senat lediglich für ein Jahr gewählt (Prinzip der Annuität). Zum anderen wurden für jede Amtsperiode zwei Konsuln bestimmt (Prinzip der Kollegialität), wenngleich jeder mit voller Gewalt ausgestattet war. Zunehmend wurden die Konsuln ermächtigt, für gewisse Aufgaben Gehilfen einzusetzen.
Parallel zur römischen Republik entwickelte sich die Attische Demokratie in Griechenland, die von 461 bis 322 v. Chr. bestand.
Niccolò Machiavelli unterschied die Staaten der Welt ausschließlich in Republiken und Monarchien. Zu Zeiten der nordamerikanischen und der Französischen Revolution wurde die Republik als Gegenmodell zur unmittelbaren Demokratie verstanden. Ihr sollten die Prinzipien der Repräsentation und die Trennung von gesetzgebender und ausführender Gewalt anhaften. In der Lehre Rousseaus sollte das kein Widerspruch zur Monarchie sein: So verweist er in einer nicht in jede Übersetzung übernommenen Fußnote seines Gesellschaftsvertrages explizit darauf, dass auch eine Monarchie republikanisch sein kann. Für Rousseau ist das entscheidende Kriterium einer republikanischen Regierung ihre Gesetzmäßigkeit. [2]
Mit der Etablierung des Begriffs der Repräsentativen Demokratie lösten sich die demokratischen Elemente vom Republikbegriff. Dieser beschränkt sich heute auf die Abschaffung der Monarchie und die Ausrichtung des Gemeinwesens nach dem Gemeinwohl.
| Regierungsformen der Welt |
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Republikanische Staatsform ██ Präsidentielles Regierungssystem ██ An das Parlament gebundene Exekutivbefugnis ██ Semipräsidentielles Regierungssystem ██ Parlamentarisches Regierungssystem Monarchische Staatsform Stand: April 2006
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In der Antike schlossen sich Republik und Monarchie nicht aus, sondern Republik und Tyrannis schließen sich aus. Das römische Kaiserreich sah sich weiterhin als Republik. Erst im Zuge der Französischen Revolution entstand das antimonarchische Verständnis des Begriffes. Durch die Hinrichtung König Ludwigs XVI. wurde die Idee der Unvereinbarkeit von Monarchie und Republik herausgebildet. Sie wird seither als das Hauptcharakteristikum einer Republik gesehen.
Wie die Republik im Inneren ausgestaltet ist, kann jedoch von Staat zu Staat abweichen. Häufig kommen Republiken mit demokratischer Regierung vor, so zum Beispiel die Bundesrepublik Deutschland. Das muss aber nicht so sein. Das Merkmal republikanisch sagt nur aus, dass kein Monarch den Staat regiert. Sämtliche anderen Herrschafts- und Regierungsformen sind denkbar. Die Mitbestimmung des Volkes bei der staatlichen Willensbildung ist nicht zwingend notwendig.
Im Gegensatz dazu können auch Monarchien sehr demokratisch sein. So zum Beispiel ist das Vereinigte Königreich eine konstitutionelle Monarchie, die demokratisch-parlamentarisch regiert wird. Trotz Demokratie handelt es sich nicht um eine Republik. Mit der Bezeichnung der Staatsform wird keine Aussage zur Qualität der vorherrschenden demokratischen Mitbestimmung getroffen.
Sowohl das Staatsoberhaupt als auch die Volksvertreter werden in einer demokratischen Republik auf Zeit vom Wahlvolk gewählt. In der Regel haben demokratische Republiken ein repräsentatives demokratisches Regierungssystem.
Bei einer Präsidialrepublik hat ein Präsident als Staatsoberhaupt und Regierungschef die Regierungsgewalt inne.
Für das semipräsidentielle Regierungssystem existiert eine zweiköpfige Exekutive, aus Präsident und Ministerpräsident, wie sie für ein parlamentarisches Regierungssystem typisch ist. Allerdings haben in Gegensatz zu diesem Regierungssystem beide signifikante Macht.
Schon die Weimarer Reichsverfassung schrieb das republikanische Prinzip als Staatsform verbindlich fest (Artikel 1 Absatz 1 WRV). Es symbolisierte die Abkehr vom Kaiserreich, stellt aber auch eine Absage an den Typus der Räterepublik dar. Der republikanische Gedanke wurde ins Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland übernommen. Das republikanische Prinzip taucht explizit allerdings nur in Artikel 20 Absatz 1 auf: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Dabei hat der Wortbestandteil „Republik“ in Artikel 20 Absatz 1 einen normativen Charakter.
In Verbindung mit der Ewigkeitsgarantie aus Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes ist die Monarchie auf Dauer ausgeschlossen. Auch ist eine Monarchie in den Bundesländern durch Artikel 28 Absatz 1 GG ausgeschlossen.
Eine Volksrepublik ist ein Staat mit einer (nach dem Verständnis der entsprechenden Regierungen) sozialistischen oder kommunistischen Regierungsform. Die Mitglieder der Regierung werden in der Regel nach bürokratischem Schema ausgewählt. Ein meist unverzichtbares Kriterium ist die Angehörigkeit zur Gesellschaftsschicht der Werktätigen beziehungsweise Proletarier. Das heißt, Mitgliedern eines Adelsstandes, des Klerus oder eines wohlhabenden Bürgertums, die sogenannte Bourgeoisie, ist normalerweise der Zugang zu politischen Ämtern verwehrt. Kommunistische Ein-Parteien-Staaten mit dieser Regierungsform bezeichnen ihr Herrschaftsmodell selbst häufig als Diktatur des Proletariats.
Eine Räterepublik bezeichnet allgemein ein Herrschaftssystem, bei dem die Herrschaft vom Volk über direkt gewählte Räte ausgeübt wird.
Einige kommunistisch-sozialistisch regierte Länder bezeichnen bzw. bezeichneten sich auch als Sozialistische Republik, dazu zählten die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien und die Sozialistische Föderative Republik Birma sowie heute noch die Sozialistische Republik Vietnam, die Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka und die Sozialistische Republik Kuba.
In einer aristokratischen Republik, einer durch den Adel (Adelsrepublik), das wohlhabende Bürgertum (Patrizier) oder bestimmte Stände (Ständeordnung) getragenen Regierungsform, wählt eine privilegierte Minderheit die Regierung. Fast alle heute in Europa anzutreffenden demokratischen Regierungsformen basieren auf landesspezifischen aristokratischen Vorläufermodellen, bei denen Adel, wohlhabendes Bürgertum oder Kirchenvertreter ein Mitbestimmungsrecht bei der Steuererhebung, Fragen der Gewaltenteilung oder Herrscherwahl hatten. Der Übergang von aristokratischen zu demokratischen Regierungsformen vollzog sich meist in der Form, dass zunächst allen Bürgern ein Wahlrecht zugestanden wurde, später dann Unterschiede in der Stimmgewichtung (Zensuswahlrecht), oder Ausschlüsse von Bürgerrechten für einzelne Bevölkerungsgruppen (Sklaven, Frauen, Angehörige ethnischer, sprachlicher oder religiöser Minoritäten) aufgehoben wurden. Beispiele der Vergangenheit sind die Attische Demokratie, die Römische Republik, die Republik Venedig, die Adelsrepublik Polen, die Schweiz in unterschiedlicher kantonaler Ausprägung seit Beginn ihrer staatlichen Konstituierung bis zum Beginn der Helvetischen Republik sowie die Republik der Sieben Vereinigten Niederlande.
Die Regierungsform einer Republik wird Diktatur genannt, wenn das Staatsoberhaupt faktisch auf Lebenszeit regiert und die Regierung auf einer Zwangsherrschaft beruht. Häufig werden auch Volksrepubliken zu den diktatorisch regierten Republiken gezählt. Die Abgrenzung der Diktatur zur Demokratischen Republik ist oft mit noch größeren Schwierigkeiten verbunden, da nahezu alle Diktatoren vorgeben, im Namen des Volkes zu handeln oder von ihm dazu legitimiert worden zu sein. Es ist – außer in einigen Volksrepubliken – bisher keine Staatsverfassung bekannt, die sich selbst offen als diktatorisch bezeichnet. Die Frage danach, ob ein Staat diktatorisch regiert wird, lässt sich daher nur aus den tatsächlichen Umständen herleiten. Da sich diese Umstände meist nur subjektiv beurteilen lassen, gehen die Meinungen über das Vorliegen einer Diktatur teilweise stark auseinander.
Im Laufe der europäischen Geschichte hat der Republikbegriff viele Wandlungen durchgemacht, die stets einem politischen Einfluss unterworfen waren:
Staaten mit hohem islamischen Bevölkerungsanteil nennen die Staatsform ihres Politischen Systems oft Islamische Republik, wodurch eine Rücksichtnahme auf islamische traditionelle religiöse Wertvorstellungen ausgedrückt werden soll. Eine islamische Republik wird nach islamischen Prinzipien regiert, etwa gemäß der Scharia.
Eine Bundesrepublik (Bundesstaat) ist eine föderale Republik, ein Zusammenschluss (Bund) mehrerer teilsouveräner Gliedstaaten. Das heißt aber nicht, dass es einem der Gliedstaaten ohne weiteres erlaubt wäre, aus einer Bundesrepublik auszutreten, was eine Bundesrepublik beziehungsweise einen föderativen Gesamtstaat von einem Staatenbund (auch Konföderation genannt) unterscheidet.
In der Russischen Föderation bezeichnet man mit Republik diejenigen Mitgliedstaaten, die ein höchstmögliches Maß an Autonomie genießen (siehe auch: Verwaltungsgliederung Russlands).
Die Begriffe Republik und Demokratie werden häufig gleichbedeutend verwendet, strenggenommen beziehen sich jedoch auf unterschiedliche Sachverhalte. Republik bezeichnet als Gegensatz zur Monarchie eine Staatsform, in der das Staatsoberhaupt nicht dynastisch, sondern über das Staatsvolk legitimiert ist; dagegen bezeichnet eine Demokratie als Gegensatz zur Diktatur ein System, in dem auch die tatsächliche Staatsgewalt vom Volk ausgeht und politische Entscheidungen nach dem Mehrheitsprinzip getroffen werden.
Es lassen sich somit verschiedene Kombinationen von Republik und Demokratie unterscheiden:
Über diese Unterscheidung hinaus wird häufig noch ein erweiterter Demokratiebegriff gebraucht, in dem auch Aspekte wie individuelle Grundrechte, die freie Marktwirtschaft oder eine offene Gesellschaft einbezogen werden. Hierfür wird häufig der Begriff westliche oder liberale Demokratie (ursprünglich in Abgrenzung zu den sozialistischen „Volksdemokratien“) verwendet. Zugleich spricht man in diesem Zusammenhang aufgrund der bürgerlich-antiaristokratischen Tradition dieser Werte auch von republikanischen Prinzipien, obwohl auch die genannten parlamentarischen Monarchien sich an ihnen orientieren.
Eine andere Unterscheidung zwischen den Begriffen Demokratie und Republik fand sich in der Frühphase der USA. Die damaligen Demokraten wollten in möglichst kleinen Wahlkreisen ihre Geschicke weitgehend selbst bestimmen. Sie hielten die direkte Demokratie der griechischen polis für ideal. Daher strebten sie an, möglichst alle Macht bei den Staaten zu lassen und den Bund damit eher schwach und lose zu halten. Die Föderalisten, aus denen die Republikanische Partei entstand, befürworteten hingegen einen starken Bundesstaat. Ihr Hauptargument gegen die direkte Demokratie war die Gefahr der Bildung von Kleingruppen, die ihre eigenen kurzfristigen Interessen über die des langfristigen Gemeinwohls stellten. Die Gefahr, dass solch eine Gruppe sich durchsetzte, war nach Ansicht der Föderalisten bei einer nur kleinen Wählerschaft erheblich größer (vgl. Federalist Paper No. 10). Im Sezessionskrieg verteidigten die Republikaner unter Lincoln daher die Union gegen die Konföderierten der Südstaaten, wo vor allem Demokraten an der Macht waren. Heute allerdings unterscheiden sich die Positionen der Demokratischen und der Republikanischen Partei der USA zum Verhältnis zwischen Zentralstaat und Gliedstaaten nicht mehr.
In Deutschland wurde der Begriff Freystaat im 18. Jahrhundert zum ersten Mal von dem Staatsrechtler Johann Jacob Moser und dem Schriftsteller Christoph Martin Wieland verwendet. Im folgenden Jahrhundert spielt der Begriff dagegen keine Rolle. Die revolutionären Bewegungen des 19. Jahrhunderts nutzen vor allem Republik als ihren Kampfbegriff. Einzige Ausnahme ist die Freie und Hansestadt Lübeck, die sich in ihrer Verfassung von 1848 zum Freistaat erklärt.[3]
In der Weimarer Republik, nach dem Ersten Weltkrieg, wurde der Begriff des Freistaats in vielen Landesverfassungen im Deutschen Reich aufgegriffen. In der Bundesrepublik Deutschland sehen sich die deutschen Länder Bayern, Sachsen und Thüringen in der Tradition des Begriffs und führen diese Bezeichnung als offiziellen Namensbestandteil, um damit auf ihre republikanische Tradition (seit 1918/19) hinzuweisen.
Es gibt die deutsche Partei der Republikaner, die sich selbst als konservativ bezeichnet. Im Verfassungsschutzbericht 2006 werden die Republikaner nicht mehr unter den rechtsextremistischen Parteien aufgeführt. In den USA findet sich die Republikanische Partei. Sie wird als rechtsgerichtet und konservativ bewertet – sie bezieht historisch durch ihren Namen für bürgerliche Tugenden und gegen die Aristokratie Stellung. Auch der mit der Republik zentral verknüpfte Freiheitsbegriff wird in Zusammenhang mit der Namensgebung von Parteien durchaus divergierend eingesetzt. So treten die Freien Demokraten Deutschlands (FDP) gerne öffentlich mehr oder weniger für eine Beschneidung der staatlichen Eingriffsrechte zu Gunsten von freiem Handel, Markt und Wettbewerb ein. Als Freiheitlich bezeichnet sich ebenso die FPÖ und das BZÖ in Österreich, die nach Einschätzung von Experten als rechtspopulistisch eingestuft wird. Auch Gruppen des politisch linken Spektrums benutzen den Freiheitsbegriff. Alles in allem ist der Gebrauch der Begriffe „Republik“ und „Freiheit“ kein sicherer Indikator für die politische Ausrichtung einer Partei und variiert in seiner Bedeutung manchmal beträchtlich.
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