Die Reichsschrifttumskammer (RSK) war eine der sieben Abteilungen der von Joseph Goebbels 1933 gegründeten Reichskulturkammer.
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Der Gründung der Reichsschrifttumskammer vorausgegangen war die Bücherverbrennung am 10. Mai 1933, mit der sich ankündigte, wie das nationalsozialistische Regime sich die Freihaltung des Schrifttums von ungeeigneten und unzuverlässigen Elementen vorstellte.
Die Reichsschrifttumskammer war im Dritten Reich die Standesvertretung der Schriftsteller. Ab 1934 mussten alle Schriftsteller, die veröffentlichen wollten, bei der RSK Mitglied sein. Wer hierfür keinen Ariernachweis erbringen konnte, wurde entweder erst gar nicht aufgenommen oder von der Kammer ausgeschlossen. Dies kam einem Berufsverbot gleich, von dem in erster Linie jüdische Schriftsteller, aber auch solche betroffen waren, deren Werke aus Sicht der Nationalsozialisten volksschädlich waren.
An die deutsche Literatur gerichtet war der Auftrag der geistigen Erneuerung, was nichts anderes bedeutete, als dass mit dem schriftstellerischen Schaffen die Ideologie der Nationalsozialisten uneingeschränkt zu unterstützen war. Eine Unterabteilung der RSK war der "Reichsverband Deutscher Schriftsteller" (RDS), der formal selbständig als eingetragener Verein konstruiert war. Nach anderen Quellen soll der RDS nach § 1 der Durchführungsverordnung zum RKK-Gesetz in der RKK aufgegangen sein, dann aber als Fachverband innerhalb der RKK weiter existiert haben.
Präsidenten:
Vizepräsidenten:
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