In der DDR bildeten die örtlichen Räte die Institutionen der kommunalen öffentlichen Verwaltung und waren ein territoriales Staatsorgan mit fachlicher Untergliederung im Sinne des Demokratischen Zentralismus. Im Gegensatz zum bundesdeutschen Sprachgebrauch stellten die Räte keine kommunalen Volksvertretungen dar.
Danach gab es – dem Status des zu verwaltenden Ortes entsprechend – Kommunalverwaltungen mit den Namen:
Chef des Rates war in der Regel der Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister (bei Großstädten).
Der Bezeichnung folgte der Ortsname angefügt (z. B. Rat der Stadt Meißen). Der Begriff Rat der/des … ist eindeutig russischer Herkunft (vgl. Genitiv statt Kompositum) und mit den Begriffen Räterepublik und Sowjet in Beziehung zu sehen.
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