Qualitätswein ist eine internationale Bezeichnung für Weine einer höheren Güteklasse, die bestimmte gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen.
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In Deutschland wird unterschieden zwischen
Im Gegensatz zu Qualitätswein mit Prädikat (Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese, Eiswein) darf Qualitätswein b. A. zur Alkoholerhöhung angereichert werden. Tafel- und Landweine sind keine Qualitätsweine in diesem Sinne. Anbaugebiete, die nicht als Qualitätsweingebiete ausgewiesen sind, in Deutschland sind das im Wesentlichen die Anbaugebiete Donau um Regensburg (Bayern) und das Stargarder Land (Weinbaugebiet) in Mecklenburg-Vorpommern, können ihren Wein nicht als Qualitätswein sondern nur als Land- oder Tafelwein vermarkten, auch wenn die anderen Anforderungen für Qualitätswein erfüllt wären.
In Deutschland darf ein Wein nur dann als Qualitätswein bezeichnet werden, wenn ihm auf Antrag eine Amtliche Prüfungsnummer (A.P.-Nr.) zugeteilt worden ist. Voraussetzungen dafür sind
Qualitätsweine müssen mindestens 73 ° Oechsle beziehungsweise 15 ° KMW aufweisen, aus einem Weinanbaugebiet stammen und aus einer Qualitätsrebsorte hergestellt sein. Der Most dieser Weine darf angereichert werden. Ab 83 ° Öchsle bzw. 17 ° KMW dürfen Qualitätsweine den Vermerk Kabinett tragen, wenn sie nicht angereichert sind. Weiters gilt ein Mindestalkoholgehalt von 9,0 % vol., bei Prädikatswein von mindestens 5,0 % vol. sowie ein zuckerfreier Extrakt von mindestens 18,0 g je Liter. Ebenso gilt eine Hektarhöchstertragsgsmenge 9.000 kg/ha Weintrauben oder 6.750 l/ha Wein.
1993 wurde durch eine Novellierung des österreichischen Weingesetzes eine gebietsspezifische Bezeichnung analog zum französischen oder italienischen Weinrecht geschaffen. Die Bezeichnung DAC (Districtus Austriae Controllatus) nutzen zur Zeit mehrere Weinbaugebiete in Österreich. Das Weinbaugebiet Weinviertel, zum Beispiel vermarktet den Grünen Veltlinter unter dem Namen "Weinviertel DAC". Im Weinbaugebiet Traisental gibt es seit 2006 die Bezeichnung DAC für die Rebsorten: Riesling, und Grüner Veltliner. Im Weinbaugebiet Mittelburgenland wird ebenfalls seit 2006 der Mittelburgenland DAC hergestellt, der ausschließlich aus der Rebsorte Blaufränkisch sein dürfen.[1][2]
Hier gibt es besondere Weinspezialitäten, deren Namen geschützt sind und die ständig kontrolliert werden. Sie sind daher mit deutschen Qualitätsweinen vergleichbar: Dôle, Fendant, Dorin, Salvagnin und Terravin. In der deutschsprachigen Schweiz gibt es Qualitätsweine mit den Prädikaten Auslese, Spätlese und Beerenauslese.
Hier entsprechen die Weine der Appellation contrólée und die Vins Délimités de Qualité Supériéure den deutschen Qualitätsweinen b.A.. Bei den AOC-Weinen wird nur das Herkunftsgebiet genannt, bei den höheren stehen die Untergebiete, einzelne Lagen oder Cháteaux mit auf dem Etikett, oder sie fallen unter die Cru - Bewertungen wie Grand Cru classée (Premier, Deuxieme, Troisieme, Quatrieme, Cinquieme Cru) oder Cru Bourgeois (sowie "Cru Bourgeois Superieur" und "Cru Bourgeois Exceptionel").
Siehe auch: Qualitätsstufen Weinbau in Frankreich
Die DOC- und DOCG-Weine ohne zusätzliche Prädikate sind mit deutschen Qualitätsweinen b.A. zu vergleichen.
Portugal besitzt 40 Anbaugebiete für Qualitätsweine, die in einer besonderen Region produziert wurden und deshalb die VQPRD-Kennzeichnung (Vinho de Qualidade Produzido em Região Demarcada) tragen. 26 davon tragen das DOC-Kürzel (Denominação de Origem Controlada), die Weine der nächstfolgenden Qualitätsweinstufe die IPR-Bezeichnung (Indicação de Proveniencia Regulamentada). Außerdem zählen zu Portugals Qualitätsweinen auch 6 VR- bzw. Landweinregionen (Vinho Regional)
Gemäß dem Weingesetz heißt in Ungarn ein Qualitätswein Minőségi Bor und muss mindestens 12 Vol% Alkohol enthalten. Ort und Zeit der Abfüllung, Abfüller, Rebsorte, Jahrgang Herkunft, Alkoholgrad und Ladenpreis müssen auf dem Etikett angegeben werden.
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