Der Pyrotechniker (von griechisch πυρ pyr „Feuer“) beschäftigt sich mit der Herstellung und/oder Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und pyrotechnischer Sätze, insbesondere bei Feuerwerken. Pyrotechniker, die zudem über eine gesonderte Ausbildung im Spezialeffektebereich verfügen, werden bei Filmproduktionen eingesetzt, um z. B. ein Auto zu sprengen oder Einschüsse darzustellen.
Pyrotechniker ist in Deutschland und Österreich kein Lehrberuf.
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Dem Befähigungsscheininhaber nach §20 SprengG ist es generell nicht gestattet selbstständig tätig zu werden, sondern nur für seinen Arbeitgeber, den Erlaubnisinhaber nach §7 SprengG, durch den er auch erst Versicherungsschutz erhält! Selbst ein bloßer Erwerb von erlaubnisscheinpflichtigen Artikeln ist dem Befähigungsscheininhaber nicht erlaubt. Diese erhält er ausschließlich durch seinen Arbeitgeber. Wer also selbst erlaubnisscheinpflichtige Artikel erwerben will, benötigt daher zwingend eine Erlaubnis nach §7 SprengG als Unternehmer oder nach §27 SprengG als Privatperson. Diese wird nur dann erteilt, wenn eine entsprechende Haftpflichtversicherung (beim Abbrennen von Feuerwerken) nachgewiesen wird. Ein Erlaubnisinhaber nach §27 SprengG darf hingegen keine gewerbliche Tätigkeit ausüben.
Um die Fachkunde zu erhalten, hat der Befähigungsscheininhaber vor Ablauf von 5 Jahren an einem Wiederholungslehrgang teilzunehmen und darf zudem nicht länger als 2 Jahre mit der Tätigkeit pausieren. Sonst verliert ein ausgestellter Befähigungsschein seine Gültigkeit.
Prinzipiell ist der Umgang mit Pyrotechnik für Gewerbetreibende wie auch Privatpersonen im Pyrotechnikgesetz (PyroTG) geregelt.
Um in Österreich ein Großfeuerwerk (Feuerwerkskörper mit einem Gesamtsatzgewicht von mehr als 250 g) durchführen zu dürfen bzw. um diese pyrotechnischen Gegenstände überhaupt beziehen zu dürfen, benötigt man in jedem Einzelfall eine behördliche (bescheidmäßige) Bewilligung von der zuständigen Sicherheitsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Bundespolizeidirektion). Diese erhält man in der Regel auf Antrag wenn folgende persönliche Bedingungen erfüllt werden:
Der Nachweis der Fachkenntnisse kann insbesondere erfolgen durch:
Unter Fachkenntnisse versteht man insbesondere:
In der Praxis besucht man in der Regel eine Ausbildungsveranstaltung, in der die notwendigen Fachkenntnisse vermittelt werden und absolviert dann (nach Antragstellung) bei einem zuständigen Referenten einer Sicherheitsbehörde (BH oder BPD) eine Fachkundebefragung, meist unter Beiziehung eines Sachverständigen. Im positiven Fall wird eine Bescheinigung ausgestellt, die dann bis auf Widerruf Gültigkeit hat und von fast allen Sicherheitsbehörden als Nachweis der Fachkenntnisse anerkannt wird. Je nach Behörde kann die Ausstellung der Bescheinigung auch an den Nachweis einer Praxiserfahrung gebunden sein; etwa in der Form der nachweislichen Mitarbeit an mind. 10 Großfeuerwerken (dies wird aber derzeit gesetzlich nicht gefordert). Durchschnittliche Kosten für eine komplette Ausbildung zum Pyrotechniker der Klasse-IV (die alle anderen Klassen beinhaltet) sind zwischen 700 und 1000 Euro.
Von den österreichischen Behörden werden in der Regel auch die Pyrotechnikerscheine aus Deutschland als Fachkunde-Nachweis anerkannt, allerdings sind die Ausbildungskosten in Deutschland wesentlich höher.
In der Schweiz gibt es weder einen Berechtigungsschein noch eine Ausbildung für Pyrotechniker. Kurse werden jedoch unter anderem von der Schweizerische Koordinationsstelle Feuerwerk, dem einschlägigen Berufsverband, angeboten.
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