Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen


Eines der Gebäude des Oberverwaltungsgerichts.

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ist das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen und bildet die Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit dieses Landes.

Inhaltsverzeichnis

Gerichtssitz und -bezirk

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat seinen Sitz in Münster. Der Gerichtsbezirk umfasst das gesamte Gebiet des Landes.

Instanzenzug

Das Oberverwaltungsgericht ist dem Bundesverwaltungsgericht untergeordnet.

Nachgeordnete Verwaltungsgerichte sind das Verwaltungsgericht Aachen, das Verwaltungsgericht Arnsberg, das Verwaltungsgericht Düsseldorf, das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, das Verwaltungsgericht Köln, das Verwaltungsgericht Minden und das Verwaltungsgericht Münster.

Leitung

Präsident des OVG ist seit 1994 Dr. Michael Bertrams.

Sonstiges

Siehe auch

Weblinks

Entscheidungen des OVG Münster aufhebende Beschlüsse des BVerfG (Auszug)

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