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Die Neutralität eines Staates bedeutet entweder das Abseitsstehen in einem konkreten Konflikt zwischen anderen Staaten oder bezeichnet generell die allgemeine Politik der Neutralität. Von Dauernder Neutralität spricht man, wenn sich ein Staat zur immerwährenden Neutralität in allen Konflikten bekennt.
Der Begriff kommt vom lat. ne uter, keiner von beiden.
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Das Phänomen des Neutralseins ist so alt wie die Menschheit. Eine jahrhundertealte Tradition hat es in der Schweiz: Nach einer längeren Phase expansiver Politik bedeutete eine schwere Schlacht-Niederlage 1515 bei Marignano das Ende der eidgenössischen Macht-Politik. Vom Wiener Kongress wurde diese De-facto-Neutralität dann 1815 völkerrechtlich anerkannt. Allgemein wichtiger wurde der Begriff, als die modernen Staaten entstanden. Im 19. Jahrhundert, nach der Zeit Napoleons, kamen einzelne Staaten dazu, sich prinzipiell als neutral anzusehen. Sie traten keinen Bündnissen bei. Zu ihnen gehörte das 1830 entstandene Belgien, dem die Großmächte die Neutralität zusicherten.
1899 und 1907 haben die Haager Friedenskonferenzen genauer definiert, welches Verhalten von einem neutralen Staat genau zu erwarten ist. Der Erste Weltkrieg begann mit der Verletzung der belgischen Neutralität durch Deutschland. Im Laufe des Krieges blieben einige der neutralen Staaten neutral (die Niederlande, die Schweiz und die skandinavischen Staaten), andere traten schließlich einem der beiden Bündnisse bei (z.B. die USA). Ähnlich war es im Zweiten Weltkrieg. Eine Reihe von Staaten blieb offiziell neutral, arbeitete aber tatsächlich auf verschiedene Weise mit Deutschland zusammen: Schweden etwa lieferte Eisenerz für die deutsche Kriegsindustrie, Spanien ließ deutsche Schiffe spanische Häfen anlaufen, die Schweiz lieferte Kriegsmaterial.
Im völkerrechtlichen Sinne wird Neutralität nur militärisch definiert: Neutral ist, wer keiner offensiv Krieg führenden Kriegspartei oder keinem militärischen Bündnis angehört. Verteidigungskrieg ist einem neutralen Land aber erlaubt, resp. in gewissen Fällen ist es sogar dazu verpflichtet. Einem rein politischen Entscheid entspringt indessen das Fernbleiben der Schweiz von der EU, dies hat nichts mit der völkerrechtlichen Neutralität zu tun.
Mehrere neutrale Staaten der Epoche des Kalten Krieges diskutieren ihre Neutralität z.T. sehr heftig, nämlich Finnland, Schweden, die Schweiz und Österreich.
Um die eigentliche Sicherheit dieser Länder geht es meistens nicht, denn die Mehrzahl von ihnen ist von NATO-Mitgliedsstaaten umgeben. Finnland bildet mit seiner russischen Grenze eine Ausnahme.
Es gibt fließende Grenzen zwischen Staaten, die nur in einem bestimmten Konflikt oder einer bestimmten Situation neutral sind, und solchen, die daraus eine außenpolitische Doktrin machen. Die Volksrepublik China wird heute als neutral bezeichnet, da sie kein Militärbündnis mit anderen Staaten hat, bzw. solche Bündnisse historisch für die Sicherheit Chinas zu vernachlässigen waren.
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