Ludwig Huber (CSU)


Ludwig Huber (* 29. Dezember 1928 in München; † 14. Juni 2003 ebenda) war ein bayerischer CSU-Politiker.

Huber, der Sohn eines Ingenieurs, wurde 1946 im Alter von 18 Jahren Vorsitzender der Jungen Union Oberbayern und übte dieses Amt bis 1959 aus. Er studierte 1948 bis 1951 Rechtswissenschaften und Volkswirtschaft in München. 1948/49 war er stellvertretender Vorsitzender der CSU-München.

1953 bis 1955 arbeitete er als Sachbearbeiter in der Bayerischen Staatskanzlei, danach wurde er Gerichtsassessor. Von 1958 bis 1962 übte er den Beruf eines Staatsanwaltes aus. 1959 wurde er mit der Dissertationsschrift Die Zwangsvollstreckung in das Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers promoviert.

Seit 1958 war er Mitglied des Bayerischen Landtags und seit 1959 Mitglied des CSU-Landesvorstandes. Von 1962 bis 1972 hatte Huber den CSU-Fraktionsvorsitz inne, zudem war er von 1963 bis 1970 stellvertretender Vorsitzender seiner Partei.

Von 1964 bis 1970 amtierte er als Staatsminister für Unterricht und Kultus, 1972 wechselte er ins Finanzressort und war von 1974 bis 1977 Stellvertreter des Bayerischen Ministerpräsidenten unter Ministerpräsident Goppel. 1977 schied er aus dem Landtag aus.

Von 1977 bis 1988 war Huber Präsident der Bayerischen Landesbank und trat schließlich wegen der Wienerwald-Affaire unter Druck zurück.

Kritisiert wurde die unübliche Ämterhäufung (Fraktionsvorsitz und Ministeramt), die er acht Jahre behaupten konnte. Huber war ein Hauptangriffsziel der Studentenbewegung von 1968. Unter dem Druck eines Volksbegehrens schaffte er die Bekenntnisschule ab.

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