| Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Siehe auch Leiche (Begriffsklärung), Leichnam (Begriffsklärung).. |
Unter einer Leiche oder einem Leichnam versteht man einen toten Körper. Der Begriff Leiche wird jedoch überwiegend nur für den toten menschlichen Körper verwendet, der Begriff Kadaver bzw. Aas dagegen überwiegend für tote Tiere. In Teilen Österreichs und Süddeutschlands ist der Begriff Leich auch für den Bestattungsvorgang inklusive dem anschließenden Leichenschmaus gebräuchlich.
Inhaltsverzeichnis |
Die Totenfürsorge für eine menschliche Leiche obliegt in Deutschland den nächsten Angehörigen, soweit der Verstorbene gemäß seinem postmortalen Selbstbestimmungsrecht keine anderen Anordnungen getroffen hat. Sie besteht unabhängig von der rechtlichen Einordnung des Leichnams.
Durch die öffentliche Verwaltung können die Angehörigen zu den Kosten der Bestattung herangezogen werden, auch wenn sie weder Erben geworden sind (etwa nach Ausschlagung der Erbschaft) noch unterhaltspflichtig im Sinne des § 1615 Abs. 2 BGB sind. Die genauen Regelungen treffen die Bestattungsgesetze der Bundesländer.
Gleichzeitig besteht auch ein entsprechendes Recht zur Totenfürsorge, in das Dritte nicht eingreifen dürfen. Wer zur Totenfürsorge berechtigt ist, entscheidet etwa über die Art der Bestattung und den Ort der Beisetzung.
Das Gesetz trifft eine Reihe von Hygiene-Maßnahmen zum Schutz der Öffentlichkeit vor dem Leichnam. So existieren sogenannte Giftscheine ebenso wie Vorkehrungen für den Transport von Verstorbenen. So darf eine Leiche nur an einen anderen Ort als den vorgesehenen Bestattungsplatz befördert werden, nachdem das Ordnungsamt des Sterbeortes einen Leichenpass erstellt hat (siehe auch Infektionsschutzgesetz).
Im Zivilrecht fällt der menschliche Leichnam unter den Begriff der Sache. Folglich kann Besitz an einer Leiche begründet sein, wenn es sich lediglich um die Ausübung realer Herrschaftsmacht handelt, oder ein Abwehranspruch nach § 1004 BGB gegenüber störenden Eingriffen geltend gemacht werden. Mit Ausnahme von Anatomieleichen und ähnlicher Fälle besteht kein Eigentumsrecht an einer Leiche – der Mensch ist auch nach dem Tod sein „eigener Herr“. Diese Aussagen sind in der Rechtswissenschaft allerdings umstritten. Eine gesetzliche Regelung zum Beispiel über die Verwendung von Leichen in der Wissenschaft besteht nicht.
Der Leichnam eines Menschen ist im Sinne des deutschen Strafgesetzbuches keine bloße Sache, da die Menschenwürde auch über den Tod hinaus wirkt. Nach anderer Ansicht handelt es sich zwar um eine Sache, die aber nicht eigentumsfähig ist. Jedenfalls ist eine Leiche kein taugliches Tatobjekt für einen Diebstahl oder eine Sachbeschädigung. Als Straftat kommt insofern nur die Störung der Totenruhe in Betracht.
Eine Ausnahme besteht, wenn eine Leiche zu Forschungs- oder Ausstellungszwecken verwendet wird und daher nicht mehr für eine Bestattung vorgesehen ist.
Eine Leiche kann im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sichergestellt, nicht jedoch beschlagnahmt werden, da der Betroffene keinen Widerspruch einlegen kann und kein Eigentum am Leichnam vorliegt. Demnach ist auch keine Eigentumsübertragung möglich.
Seit 2000 treten vermehrt amerikanische Fernsehserien hervor, die die Toten nicht nur als Ausgangspunkt für Ermittlungen betrachten, sondern in denen im Verlauf von Ermittlungen, Untersuchungen oder Bestattungen konkret an der Leiche gearbeitet wird. Das Besondere an diesen aktuellen Serienphänomenen ist die explizite Fokussierung auf den Tod, tote Körper und das Sterben. Detaillierte Beweisaufnahmen am toten Körper oder das Nachstellen des Tatherganges und des konkreten Sterbemoments bezeugen die Spurensuche. Die Toten stehen im Mittelpunkt, körperliche Zeugenaussagen und thanatologische Maßnahmen bestimmen die Szenerie.
Amerikanischen Serien sind beispielsweise Six Feet Under, CSI: Las Vegas und Spin-offs wie CSI: Miami, CSI: NY, Dexter oder Pushing Daisies. Deutsche Serien mit ähnlichem Format sind unter anderen Post Mortem und R. I. S. – Die Sprache der Toten.
Seit 1996 hat der Anatom Gunther von Hagens mit seiner Ausstellung Körperwelten Leichen öffentlich zur Schau gestellt, die zuvor mit dem Verfahren der Plastination haltbar gemacht wurden. Im Jahre 2008 lässt von Hagens juristisch prüfen, ob Teile seiner Sammlung kommerziell verwertet werden, also an jedermann verkauft werden dürfen. Dabei ist an die Veräußerung von Scheibenschnitten bestimmter Körperteile ab Preisen von 250 Euro oder auch an Längsschnitte eines Körpers für zirka 12.000 Euro gedacht. [1]
| Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |
stock | retire | vm
Why are we here?
All text is available under the terms of the GNU Free Documentation License
This page is cache of Wikipedia. History