Legitimation
Die Legitimation (aus lat. lex, legis, „Gesetz“, „Rechtfertigung“) bezeichnet
- juristisch eine Vollmacht, Beglaubigung, Ausweis oder anderer Nachweis der Berechtigung, siehe Legitimation (Zivilrecht)
- im Familienrecht bei Kindern das Erlangen der Rechtstellung der Ehelichkeit, siehe Unehelichkeit
- in der Politikwissenschaft die Rechtfertigung eines Staates für sein Handeln, siehe Legitimation (Politikwissenschaft)
- in der Soziologie die Rechtfertigung faktisch bestehender Ordnungen, Regeln und Herrschaftsformen, siehe Legitimität
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Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |
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