Mit Landwehr, Landgraben und Landhege werden vorneuzeitliche Grenzmarkierungs- bzw. Grenzsicherungssysteme bezeichnet. Sie werden zumeist ins Hoch- und Spätmittelalter datiert und besitzen in Einzelfällen Längen von über hundert Kilometer. Solche Anlagen werden jedoch bereits seit der Antike erwähnt.[1] Auch der römische Limes ist eine frühe Spielart einer Landwehr.
Mittelalterliche Landwehren bestanden in der Regel aus ein oder mehreren undurchdringlichen Gehölzstreifen von untereinander verflochtenen Hainbuchen - (dem "Gebück") mit unterpflanzten dornigen Sträuchern wie Heckenrose, Brombeere oder Ilex - (dem "Gedörn")
Hinzu kam in der Regel eine Kombination von einem oder mehreren der folgenden Elemente:
Diese Landwehren sind in manchen Regionen - dort vor allem in Waldgebieten - noch erhalten und zum Teil als Bodendenkmal geschützt.
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Der Bau einer Landwehr war eine wirksame Maßnahme, die Bevölkerung eines Territoriums gegen Übergriffe von Nachbarn und Feinden in Fehden, Kriegen aber auch Friedenszeiten zu schützen und einen Rechtsbezirk eindeutig abzugrenzen. Die Landwehren waren auch ein Mittel, Auswirkungen mittelalterlicher Kriegsführung einzuschränken und somit vorzubeugen. Sie behinderten außerdem Räuberbanden am Betreten des geschützten Gebietes und erschwerten ihren Rückzug nach Beutezügen. Die Kombination von Gebück und Gedörn war ebenfalls gut zur Einhegung von Viehweiden und als Leitlinie bei der Wolfsjagd geeignet. Häufig finden sich Wolfskuhlen entlang ihrem Verlauf.
Im Gegensatz zu der Landbevölkerung war die Bevölkerung in den befestigten Städten durch die Stadtmauern geschützt. Die Feldfluren vieler Städte und deren Außenterritorien erhielten oft zusätzlich eine ringförmige landwehrähnliche Einhegung, eine sogenannte Stadtlandwehr oder Stadthege.
Gesicherte Durchlässe durch die Landwehr gab es nur auf Durchgangsstraßen, an denen analog zu den Toren in einer Stadtmauer Waren- und Personenkontrollen stattfanden. Daneben dienten Landwehren auch als wirksame Zollgrenzen.
Häufig wurden auch Handelswege beidseitig durch Landwehren geschützt. Diese begleitenden Landwehren dienten neben Schutz vor überfällen vor allen zur Kanalisation der Verkehrsströme und verhinderten so das Umgehen von Kontrollstellen.
Hecken zählen zu den natürlichsten Formen einer Grenzbefestigung und Einfriedung. Ihre einfachste und bis heute gebräuchlichste Anwendung ist die Gartenhecke.
Zum Schutz von Lagerplätzen, Wohnhöhlen, Häusern, Anwesen und später ganzen Siedlungen vor überraschenden Angriffen von Raubtieren oder Feinden benutzten schon die Menschen der Vorzeit und Frühgeschichte Sicherungen in Form von Einzäunungen aus Ästen und Dornensträuchern. Noch heute ist dies bei nomadisierenden Volksstämmen üblich. Gaius Iulius Caesar berichtet von dichten „Hagen“, die von den „Nerviern“ im heutigen Belgien angelegt wurden:
Aufwändiger ist eine Form mit Wällen und Gräben. Im Jahre 16 wird von Tacitus über einen Grenzschutz der Angrivarier, den Angrivarierwall, berichtet, der zum Schutz vor den Cheruskern errichtet wurde. Die bedeutendste Grenzstation soll sich bei Rehburg-Loccum befunden haben.
Die Angelsächsischen Chroniken sprechen von einer Bebbanburg, die um 547 „zuerst von einer Hecke befestigt...“ war. Auch die Kapitularien Karls des Großen erwähnen „mit Hecken bepflanzte Wälle“.
In England heißen vergleichbare Anlagen „Dyke“ (Deich) oder „Ditch“ (Graben), so der um das Jahr 360 gebaute Bokerley Dyke, der in den auf das Jahr 300 v. Chr. datierte Grim's Ditch übergeht oder der 270 km lange Offa's Dyke. Auch das Danewerk gehört zu dieser Gruppe von Sperrwerken.
Auch bei den Normannen ist die Existenz von „Hagediken“, mit Hecken bepflanzten Wällen, überliefert.
Nach der Fränkischen Landnahme bis ins späte Mittelalter entstanden mit der Bildung von festen Herrschaftsgebieten territoriale Landwehren, die einzelne Rechtsbezirke umfriedeten. Gaue, Zenten, Gerichtsbezirke, oft deckungsgleich mit Kirchspielen, Ämter und gesamte Herrschaftsbereiche (Territorien) wurden von Landwehren in Form von Hecken (Heegen), Gebücken und Gedörnen umhegt.
Dazu kamen Landhagen und Stadthagen, die ringförmig um kleinere Siedlungsbereiche angeordnet waren. Die „Landhegen“ begrenzten und schützten dabei sowohl ganze Landstriche als auch das Umland von Städten, beispielsweise von Aachen, Frankfurt (Main), Rothenburg oder Mühlhausen/Thüringen. Die Spuren des Rothenburger Landhege sind heute noch etwa 60 km lang, der Mühlhäuser Landgraben, heute noch auf etwa 26 km Länge erhalten, erinnert an die Grenze Mühlhausens zum Eichsfeld.
Die Erdwerke bündelten verschiedene Funktionen. Sie begrenzten, bewehrten und befriedeten „Gebiete“, die unter ihrem Greven, Grafen oder auch Amtmann standen. Diese Aufgabenbündelung zum Schutz von bewehrten Landgebieten (Landwehr), klingt als das Hegen in Bezeichnungen wie Hege bzw. Heege, Hag und Haag oder auch „Hecke“ mit, zugleich aber auch in dem Begriff der Schutzhecke. Zahlreiche Toponyme wie Zarge, Gebück, Wehrholz oder Gehag erinnern damit an die unterschiedliche Ausführung als Heckenwerk, Grabenwerk oder an gestaffelte Bauweisen.
Vorrangiges Ziel der Sperrwerke war der Schutz der Landbevölkerung sowie des jeweiligen Gebietes gegenüber fremden Herrschaftsansprüchen und kriegerischen oder räuberischen Übergriffen. Landwehren waren eine deutliche Grenzmarkierung und zugleich, wenn sie die Außengrenze zu einem anderen Herrschaftsbereich kennzeichneten, auch Zollgrenze. Auch innerhalb eines Territoriums gab es bisweilen Landwehren, die die einzelnen Ämter unter Einbeziehung von Bächen und anderen natürlichen Hindernissen untereinander abgrenzten. Diese „inneren“ Landwehren, sogenannte Zwischenlandwehren, waren in der Regel nicht so aufwändig ausgeführt wie jene an den Außengrenzen.
Eine besondere Variante stellten in der Schweiz sogenannte Letzi dar, wo es oft genügte, nur die Talzugänge entsprechend zu sichern. Viele der Schlachten der Alten Eidgenossenschaft mit den Habsburgern fanden an solchen Letzi statt, so z. B. die Schlacht am Morgarten, die Schlacht bei Näfels und die Schlacht am Stoss.
Einige Landwehren besaßen auch eine Funktion als vorgeschobene Verteidigung von Festungen. Sie wurden mit dem Charakter einer Feldbefestigung als erster Annäherungsschutz angelegt. Militärisch hatten sie bis zur Neuzeit in Form von Spanischen Reitern den Sinn, den Angreifer einer Festung schon in deren weiterem Vorfeld zu Maßnahmen einer Belagerung zu zwingen. Zu ihren modernen Nachfolgern zählen die Stacheldrahtverhaue, welche in beiden Weltkriegen zum Einsatz kamen.
Der Verlauf vieler einfacher Landwehren zeigt nach neuen Forschungsergebnissen, dass sie an vielen Stellen zu Verteidigungszwecken völlig ungeeignet waren. Daraus lässt sich schließen, dass einige Anlagen überwiegend der Grenzmarkierung und der Zollerhebung dienten. Sie schränkten aber dennoch die freie Beweglichkeit feindlicher Truppenverbände ein, sodass sie durchaus auch einen, obgleich begrenzten, militärischen Nutzen besaßen. So schützte z.B. der Stadthagen um Warendorf im Dreißigjährigen Krieg erfolgreich vor Belagerern: Diese drangen zwar vereinzelt in das Stadtgebiet ein, wagten aber keinen massiven Angriff - allein aufgrund der Gefahr, bei einem Gegenangriff nicht schnell genug durch die schmale Bresche in der Landwehr den Rückzug antreten zu können.
Als Grenzbefestigung bestimmter Rechtsbezirke wurden Landwehren an einigen Stellen von Ausfall- oder Handelsstraßen durchbrochen. Diese Durchbrüche (Schlinge oder Schlag genannt) wurden durch einfache Schlagbäume oder - an Landesgrenzen - durch Turmbauten (Warten, Wighäuser bzw. Landtürme) gesichert. An den Übergängen befanden sich meist auch Zollstationen. Das lukrative Zollrecht konnte (oft in Verbindung mit dem Krugrecht) von ortsansässigen Bauern erworben werben.
Landwehren bestanden meist aus einem einfachen Graben, in der Ebene auch Wassergraben, als Hindernis, hinter dem sich ein aus dem Grabenaushub geschaffener Erdwall befand. Dahinter stand das eigentliche Hauptgrenzhindernis, ein ca. 20 bis 50 m breiter dichter, verflochtener Gehölzstreifen. Im Bergland wurde der Verlauf den natürlichen Gegebenheiten wie Felsen, steile Abhänge und Wasserläufen etc. angepasst. Oft wurde in einem Abstand von 10 bis 30 m ein zweiter Graben angelegt.
Bewachsen waren der Gehölzstreifen und die Wälle mit einer Hecke aus Hainbuchen, die in Manneshöhe geschnitten wurden und deren Äste abgeknickt, mit den anderen Ästen verflochten und in den Boden zum erneuten Ausschlagen gesteckt wurden. Daraus ergab sich das so genannte Gebück. Als Untergehölz nutzte man, damit die Hecke undurchdringlich wurde, Heckenrosen, Weißdorn, Schwarzdorn oder Brombeeren. Daher stammt mancherorts der Name „Gedörn“. Die Anlage wurde darüber hinaus von höherem Bewuchs freigehalten. Das Vorfeld war größtenteils gerodet.
Wie eine Wehrhecke/Gebück angelegt wurde beschreibt Pater Hermann Bär vom Kloster Eberbach 1790 wie folgt:
Bei regelmäßiger Pflege und „Heege“ entstand so im Verlaufe eines Jahrzehnts ein nahezu undurchdringlicher Gehölzstreifen. Aufwändigere Landwehren mit Verteidigungsfunktion bestanden aus mehreren parallelen Gräben und Aushubwällen mit Bepflanzung. Insbesondere Doppelgräben sollten verhindern, dass sie von Reitern übersprungen werden konnten. Weitere Ausführungen waren die so genannte Wehrhecke (Knick), zu deren Unterhalt das Knickgeld eingezogen wurde.
In Hessen hatten Ende des 17. Jahrhunderts viele Dörfer an wichtigen Straßen oder in Grenzlage Befestigungen, unabhängig von den wehrhaften Kirchen, wie der hessische Chronist Johann Just Winkelmann 1697 erwähnt. Er schreibt:
Die Befestigung konnte aus Zäunen (Etter oder Dorfetter genannt), Hecken (Hainbefestigung), Wall und Graben (trockener wie Wassergraben) und aus Toren bestehen.
Ein anderes, temporäres künstliches Hindernis, im Verteidigungsfall relativ schnell zu errichten und tauglich Lücken in einer Landwehr zu schließen, war der Verhau. Er wurde auch als erstes Annäherungshindernis vor Burgen, Stadtmauern, Schanzen und militärische Lager gelegt und wurde errichtet aus gefällten und zerschnittenen - „verhauenen“ - Bäumen, Sträuchern und Dornen. Mit einem Verhau sicherte man auch fallweise die Neuanlage einer Landwehr bis sie funktionstüchtig war. Da ein Verhau aus Totholz bestand, war er nach dem Austrocknen relativ einfach durch Abbrennen zu beseitigen.
Wichtige Straßen, die durch die Landwehr führten, wurden mit sogenannten Schlägen (Schlagbäume) und weiteren Verstärkungen, wie Warttürmen, gesichert. An den Schlägen wurde der Wegezoll genommen, welcher dem Landesherrn zustand. Von Anfang an gab es an diesen Stationen Gastwirtschaften. Die Krüger hatten Speise und Trank für die Durchreisenden bereitzuhalten. Sie übten auch hoheitliche Funktionen aus, in dem sie das Vorfeld der Stadt beobachteten und nachts die Schlagbäume geschlossen hielten.
Oftmals wurden die Straßen mit beidseitigen Graben-Wall-Graben-Systemen versehen, sodass niemand abseits der vorgesehenen Trasse in die Dörfer gelangen konnte. Oftmals führten Holzbrücken über die durchlaufenden Gräben, sodass im Kriegsfall die Straße durch Wegnehmen der Brücke gesperrt werden konnte.
Nachrichten über herannahende feindliche Truppen oder Besucher, wurden entlang der Landwehren und zum Hinterland, über Warttürme (z.B. im Münsterland) weitergeleitet. Im Bergland geschah dies ebenfalls durch „Warten“ auf erhöhten Aussichtspunkten, von denen man weit ins Umland sehen konnte. Nahten Feinde wurden optische Signale gegeben in Form von Rauchzeichen, Fahnen, Spiegeln, Fackeln oder auch durch Signal-Hörner und Kirchenglocken. Die gesamte Einwohnerschaft der Dörfer und Nachbardörfer wurde verpflichtet, bei diesen Notsignalen oder Schlagen der Sturmglocke, aber auch in anderen Notfällen, wie Feuer- oder Hochwasser unmittelbar „Folge“ zu leisten, egal welche andere Arbeit oder Tätigkeit gerade anstand. Dieses Schlagen der Glocke nannte man beispielsweise im Münsterland das „Gerüfte“.
Zum Bau wurden alle Untertanen des Territorialherrschers herangezogen (Frondienst), der das Wehrholz/Heege anlegen ließ. Die Pflege -Hege- hatten ebenfalls alle Einwohner zu erbringen. Manche Heegen/Landwehren bauten und unterhielten die benachbarten Herrscher sogar gemeinsam, z.B in Mittelhessen die Landheege auf der Hörre zwischen der Grafschaft Nassau einerseits und der Landgrafschaft Hessen und der Grafschaft Solms andrerseits.
Der Bau und die Unterhaltung der Landwehren waren auf lange Sicht angelegt. Bis sich eine undurchdringliche Hecke bildete, vergingen auch bei ständiger und aufwändiger Pflege („Hegen und Pflegen“) bis zu zehn Jahre. Auch danach mussten die Gräben und der Hählweg, ein Kontrollweg entlang der Landwehr, immer wieder von Bewuchs befreit und funktionsfähig gehalten werden. Daher wurden viele Landwehren in längeren Friedenszeiten aus Kostengründen vernachlässigt oder gar nicht erst fertiggestellt.
Vorsätzliche Beschädigungen einer Landwehr wurden mit harten Strafen geahndet. So reichte der Strafrahmen bei der mehr als 100 Kilometer langen Westfälischen Landwehr im Teutoburger Wald von Amputation der rechten Hand bis zur Todesstrafe. Aber auch das durchqueren der Landwehr an dafür nicht vorgesehenen Stellen wurde vielerorts mit Strafen versehen. Bei der Rhöner Landwehr sind für das Durchqueren des Gebücks oder das Betreten des Hählwegs Geldstrafen bis zu fünf Gulden belegt.
Die Grenzanlagen wurden immer wieder erneuert und bis ins 18. Jahrhundert gepflegt und bei äußeren Gefahren als Befestigungsanlagen verstärkt.
Die Verpflichtung zur Verteidigung der unter Napoleon geschleiften, aber noch funktionsfähigen Erdwerke ging in Preußen 1813 in der allgemeinen Dienstpflicht des militärischen Verbands der preußischen Landwehr (nicht zu verwechseln mit dem Bauwerk) auf. In vielen Fällen wurden die Feldbefestigungen der Landwehr nach Beendigung eines bewaffneten Konfliktes oder nach Aufhebung eines Amtsbezirks aufgegeben und eingeebnet und das Holz zu Holzkohle verkohlt.
Bedingt durch die sich ausdehnende Bautätigkeit rund um Städte wurden die früheren Landwehren meist eingeebnet. In ununterbrochen genutzten Waldgebieten konnten sich die Befestigungen aber über Jahrhunderte erhalten. Auch als Wallhecken in freier Landschaft sind sie teilweise mit einer Länge von mehreren Kilometern noch anzutreffen. Die Reste von Landwehren sind heute meist als Boden- und Kulturdenkmal unter Schutz gestellt.
Die Gemeinde Niederkrüchten in Nordrhein-Westfalen schrieb zur Begründung der Eintragung der Landwehr Varbrook in die Denkmalliste der Gemeinde Niederkrüchten als Bodendenkmal im Jahr 1997:
Bei Untersuchungen über den Verlauf einer mittelalterlichen Landwehr kann sich die Forschung auch der Orts-, Straßen- und Flurnamen bedienen, die sich bis heute erhalten haben. Eine Reihe von Ortsbezeichnung sind ein Indiz für eine nahe Landwehr und derer funktionaler Bestandteile.
Zu diesen Bezeichnungen zählen Landwehr, Schlagbaum, Landgraben, Hähl und Zollhaus. Ortsnamensbestandteile mit -hau weisen auf einen Verhau hin, solche mit Dorn(en)/Dörn(en) auf eine Dornenhecke. Schneis steht für Grenzschneise, Haspel für drehkreuzartige Personendurchlässe, Hart bzw. Hardt/Haart für Grenzwälder, Warte für einen Wachturm und Schanz(e), Schlipp(e), Schling(e) oder Schlag für einen stark befestigten Durchlass.
Flurbezeichnungen wie Grengel, Knick/Gnick, Koppelbirken, Krausenstuken, Lanfer, Lanter, Hecke, Heg, Heege, Hain, Haag, Hag oder Hagen deuten ebenfalls auf ehemalige Landwehren hin. Im Volksmund werden die Verläufe der Trassen auch schon mal als Schleppwege, Abfuhrwege, Totenwege oder Landstraßen bezeichnet.
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