Der Landtag Schleswig-Holstein ist das Landesparlament des Landes Schleswig-Holstein.
Es nimmt damit im politischen System Schleswig-Holsteins die Rolle der Legislative ein. Seine parlamentarischen Funktionen und seine Zusammensetzung werden grundsätzlich durch den Artikel 10 der Landesverfassung geregelt. Der Landtag wird für fünf Jahre gewählt; er bestimmt den Ministerpräsidenten (derzeit Peter Harry Carstensen) des Landes Schleswig-Holstein, und ähnlich wie bei anderen Landesparlamenten liegen seine Hauptzuständigkeiten in den Bereichen Bildung, Kultur, Raumordnung und Innenpolitik.
Landtagspräsident ist der CDU-Abgeordnete Martin Kayenburg. Der Landtag hat derzeit folgende parlamentarische Ausschüsse: Innen- und Recht, Finanzen, Bildung, Agrar, Umwelt, Wirtschaft, Soziales, Europa und Eingaben.
Im Landtag sind derzeit die Fraktionen der CDU (30 Sitze), SPD (29 Sitze), FDP (4 Sitze), Bündnis 90/Die Grünen (4 Sitze) und der mit Fraktionsrechten ausgestattete SSW (2 Sitze) vertreten.
Seit dem Jahr 2000 wird der Landtag mit einem modifizierten Verhältniswahlrecht mit zwei Stimmen, ähnlich dem der Bundestagswahl gewählt. 40 Kandidaten ziehen über ein Direktmandat ein, weitere 29 werden über eine Landesliste gewählt. Der SSW ist als Vertretung der dänischen Minderheit (neben der friesischen) im Ergebnis der Verhandlungen vor den Bonn-Kopenhagener Erklärungen von der Fünf-Prozent-Hürde ausgenommen.
Sitz des Landtages ist seit 1950 das Landeshaus Kiel. Es handelt sich dabei um das 1888 erbaute Gebäude der ehemaligen kaiserlichen Marineakademie. Es wurde mehrfach renoviert und umgebaut, im April 2003 wurde ein neuer Plenarsaal nach einem Entwurf der Hannoverschen Architekten Anja Brüning und Wolfgang-Michael Pax fertig gestellt. Bis 1950 tagte der Landtag außer in Kiel auch in Lübeck, Flensburg und Eckernförde.
Über die offizielle Netzpräsenz (siehe unten) kann, meist kostenlos, umfangreiches Informationsmaterial bestellt werden. Dort kann auch ein Presseticker eingesehen und/oder abonniert werden.
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Die Partnerschaftsabkommen bilden die Grundlage für die Zusammenarbeit der Regionalparlamente. Dies zeigt sich in grenzüberschreitenden Projekten, Kultur- und Wissenschaftsaustausch und Kontakten der Verwaltungen.
1. ernannter Landtag (1946), 2. ernannter Landtag (1946–1947), 1. Wahlperiode (1947–1950), 2. Wahlperiode (1950–1954), 3. Wahlperiode (1954–1958), 4. Wahlperiode (1958–1962), 5. Wahlperiode (1962–1967), 6. Wahlperiode (1967–1971), 7. Wahlperiode (1971–1975), 8. Wahlperiode (1975–1979), 9. Wahlperiode (1979–1983), 10. Wahlperiode (1983–1987), 11. Wahlperiode (1987–1988), 12. Wahlperiode (1988–1992), 13. Wahlperiode (1992–1996), 14. Wahlperiode (1996–2000), 15. Wahlperiode (2000–2005), 16. Wahlperiode (2005–2010)
Die Parlamentszeitung Der Landtag erscheint jeweils im Anschluss an die Tagungen des Parlaments und kann kostenlos über die Pressestelle im Abonnement bezogen werden.[1]
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54.3351210.153049Koordinaten: 54° 20′ 6″ N, 10° 9′ 11″ O
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