Der Landkreis Jüterbog-Luckenwalde ist ein ehemaliger Landkreis in Brandenburg und bestand als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1818 und 1952. Von 1946 bis 1952 trug er den Namen Landkreis Luckenwalde.
Der Landkreis Jüterbog-Luckenwalde umfasste am 1. Januar 1945
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Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung in Preußen nach dem Wiener Kongress bestand seit 1816 der Kreis Jüterbog-Luckenwalde im Regierungsbezirk Potsdam der preußischen Provinz Brandenburg, seit 1939 „Mark Brandenburg“. Das Landratsamt war bis 1946 in Jüterbog. Das Kreisgebiet umfasste
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab dem 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Jüterbog-Luckenwalde entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
Seit dem 1. Januar 1939 führte der Kreis Jüterbog-Luckenwalde entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt.
Durch den Beschluss des Präsidiums der Provinzialverwaltung Mark Brandenburg vom 12. März 1946 wurde der Landkreis Jüterbog-Luckenwalde in Landkreis Luckenwalde umbenannt und die Kreisverwaltung nach Luckenwalde verlegt. Am 25.Juli 1952 wurden die Länder in der DDR aufgelöst und durch Bezirke ersetzt; gleichzeitig kam es zu einer umfassenden Neuordnung der meisten Landkreise. Der Landkreis in seiner alten Form wurde aufgelöst und seine Gemeinden wurden auf die neuen Kreise Luckenwalde, Jüterbog, Luckau und Zossen aufgeteilt.
Die Landkreis Jüterbog-Luckenwalde gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständiger Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Baruth, Dahme, Jüterbog und Luckenwalde führten jetzt die Bezeichnung Stadt.
Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.
Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Die meisten Ortsnamen slawischen oder deutschen Ursprungs wurden bis heute beibehalten.
1939 wurde Neuhof b. Baruth in Horstwalde umbenannt. Der Ort Dorf Zinna bei Jüterbog wurde im Nationalsozialismus leergezogen und für eine Erweiterung des Schießplatzes enteignet. Nach dem zweiten Weltkrieg siedelten dort sudetendeutsche Flüchtlinge und nannten diesen Ort Neuheim.
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