Katastrophenschutzgesetze werden in Deutschland von den Ländern zur Regelung des Aufbaus des Katastrophenschutzes, von Zuständigkeiten im Katastrophenfall, von Vorsorgepflichten von gefährdeten Betrieben und ähnlicher Dinge erlassen. Ebenfalls wird die Zusammenarbeit der am Katastrophenschutz beteiligten Organisationen und die Voraussetzungen für die Teilnahme, z. B. der Feuerwehren, des Technischen Hilfswerks und der nicht-öffentlichen Träger (Hilfsorganisationen, wie z. B. das Deutsche Rote Kreuz, der Malteser Hilfsdienst, der DLRG usw.) geregelt. Ferner werden die Rechte und Pflichten der Helfer festgeschrieben. Ein Katastrophenschutzgesetz kann vorbeugende und vorbereitende Maßnahmen wie die Errichtung einer Katastrophenschutzleitung, die Erstellung von Katastrophenschutzplänen sowie die Durchführung von Katastrophenschutzübungen vorschreiben.
In Bremen und Hessen werden diese Belange zusammen mit den Vorschriften über die Feuerwehren in einem Gesetz geregelt. In anderen Bundesländern ist das Katastrophenschutzgesetz ein eigenes Gesetz.
Vorschriften der Bundesländer zum Katastrophenschutz
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