Katastralgemeinde


Der Begriff Katastralgemeinden stammt aus der Österreich-ungarischen Monarchie, wo Verwaltungseinheiten damit bezeichnet wurden, die im Franziszeischer Kataster als gemeinsam benannte Einheiten geführt werden. In der gleichen Bedeutung wird er noch heute großteils verwendet.

Inhaltsverzeichnis

Geltungsbereich

Die Bezeichnung Katastralgemeinde oder dem entsprechenden Begriff in der jeweiligen Landessprache wird auch heute in den Nachfolgestaaten größtenteils für solche Einheiten aus dem Grenzkataster verwendet.

In folgenden Ländern wird der Begriff auch heute verwendet:

Das Wort kommt von Kataster. Wie der Kataster selbst stammen sie aus der Zeit Kaiser Franz I. aus der Zeit zu Beginn des 19. Jahrhunderts.

In Deutschland entspricht die Ortschaft (im rechtlichen Sinne) bzw. die Gemarkung (im grundbuchrechtlichen Sinne) der Katastralgemeinde.

Katastralgemeinde in Österreich

In Österreich wird die Katastralgemeinde heute im Vermessungsgesetz (VermG) geregelt. Dort wird sie folgendermaßen definiert:

Katastralgemeinden sind diejenigen Teile der Erdoberfläche, die im Grenzkataster oder im Grundsteuerkataster als solche namentlich bezeichnet sind

§ 7 VermG

Damit ist die Katastralgemeinde die kleinste Einheit innerhalb der politischen Verwaltungsgliederung Österreichs: Ihre Organe (allfällige Ortsvorsteher) unterstehen einer Gemeinde als Verwaltungseinheit mit Gemeindeorganen (Bürgermeister, Gemeinderat, usw.), die aus einer oder mehreren Katastralgemeinden besteht. Das Gemeindegebiet (die Bestandteile an Grund und Boden) der Katastralgemeinden sind nurmehr eine Raumordnungs- und Eigentumsgliederung: Grundbuchskörper mit Grundstücken, Benutzungsart und Benutzungsabschnitten (Parzellen). Entsprechend der Regelung, dass es in Österreich kein gemeindefreies Gebiet gibt, gehört auch jede Fläche des Staatsgebiets in Österreich einer Katastralgemeinde an.

Den Begriff gibt es seit der Gründung der Grundbücher in Österreich im Jahr 1770 (in Salzburg ab 1805). Dabei wurde in jeder damaligen Gemeinde ein Grundbuch (Hauptbuch) angelegt. Zur gleichen Zeit wurden in Österreich auch die Hausnummern eingeführt. War ursprünglich, also im Jahr 1770, eine Gemeinde mit einer Katastralgemeinde ident, kann heute eine Gemeinde durch die verschiedenen Gemeindereformen und Zusammenlegungen im Laufe der Jahrhunderte aus mehreren Katastralgemeinden bestehen.

Katastralgemeinde und Ort(schaft)

Nicht zu verwechseln mit den Katastralgemeinden sind die Ortschaften oder Orte, ursprünglich eine Ansammlung von Häusern, die durch eine gemeinsame Konskriptionsnummerierung zusammengefasst wurden. Da diese heute meist durch Hausnummern und Straßennamen ersetzt wurden, kann die Zusammenfassung auch nach anderen Gesichtspunkten, wie etwa räumliche Trennung, erfolgen. Die Begründung einer Ortschaft – immer als Siedlungsraum – kann eine Katastralgemeinde sein, ist aber nicht zwingend, in einer Katastralgemeinde können auch mehrere Ortschaften, sowie Weilern/Rotten (bis 10 Häuser), Einöden (bis 3 Wohnstätten) und Einzelhäuser liegen, und unbesiedelte Flurstücken.

Auch im Falle, dass eine Ortschaft mit einer Katastralgemeinde identisch ist, kommt es oft vor, dass die beiden Namen unterschiedliche Schreibweisen aufweisen. Während die ursprüngliche Schreibweise der Katastralgemeinde meist erhalten blieb, wurden die Ortsnamen oft an die neuen Rechtschreibregeln angepasst, beispielsweise in Ortsnamen mit dem Wort Weiß wie Weissenbach (Katastralgemeinde) und Weißenbach (Ortschaft). Auch bei Gebmanns in der Katastralgemeinde Göbmanns im Bezirk Korneuburg oder bei Schwaighof in der Katastralgemeinde Schweighof im Bezirk Hartberg) liegt diese Anpassung vor.

Am 1. Jänner 2003 gab es in Österreich 7853 Katastralgemeinden, am 1. Jänner 2004 noch 7846, mit 1. Jänner 2008 aber 17.368 Ortschaften.

Siehe auch:

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Katastralgemeinde – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik

Österreich:







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