| Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. |
Kassenzahnarzt ist die umgangssprachliche Bezeichnung für einen Vertragszahnarzt. Es handelt sich hierbei um einen Zahnarzt, der berechtigt ist, die Kosten der Behandlung von Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherungen („Kassenpatienten“) über eine Kassenzahnärztliche Vereinigung mit den Gesetzlichen Krankenversicherungen abzurechnen.
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