| Dieser Artikel befasst sich mit Kartellen im Bereich der Wirtschaft. Weitere Bedeutungen von Kartell siehe unter Kartell (Begriff). |
Ein Kartell im Bereich der Wirtschaft ist eine Vereinbarung oder ein Zusammenschluss selbständig bleibender Unternehmen oder sonstiger Marktakteure zur Beschränkung ihres Wettbewerbs.
Inhaltsverzeichnis |
Bei Kartellen der Wirtschaft handelt es sich entweder um solche der Angebots- oder um solche der Nachfrageseite. Die getroffenen Vereinbarungen zwischen den Partnern können sehr unterschiedlich sein: In Frage kommen vielfältige Maßnahmen zur Ordnung und/oder zur Regelung des Marktes bis hin zu seiner monopolistischen Beherrschung. Man unterscheidet nach Zweck, Funktion und Organisationsweise eine ganze Reihe von Kartellarten.
Unternehmenskartelle gelten seit spätestens der Nachkriegszeit als schädlich für die wirtschaftliche Entwicklung und das Gemeinwohl. Inzwischen sind sie wohl weltweit im Grundsatz verboten (vgl. Kartellrecht). Wirtschaftskartelle der Gegenwart sind somit entweder kriminell oder staatlich gewollte Ausnahmefälle (z.B. die OPEC, in der die Ölförderländer als Wirtschaftsakteure auftreten, oder bestimmte Krisenkartelle).
Es gibt die Kooperation wirtschaftlicher Aktivitäten von unabhängigen Unternehmen, mit dem Zweck oder der Wirkung, den Wettbewerb zu verhindern oder zu beschränken. Ein Kartell ist somit ein Spezialfall einer Kollusion. Anstelle des Begriffs Kartell wird teilweise der Begriff Abrede oder Wettbewerbsabrede verwendet. Vom Kartell zu unterscheiden ist das Parallelverhalten, in welchem kein direktes Zusammenwirken stattfindet, sondern sich das gleichförmige Verhalten aus der Marktstruktur ergibt.
Die Mitglieder eines Kartells versuchen oftmals die Vorteile eines Monopols zu erreichen, ohne ihre rechtliche und weitgehend auch ihre wirtschaftliche Autonomie aufzugeben. Dabei bleiben sie zwar eigenständig, unterwerfen aber bestimmte Handlungsmöglichkeiten den Absprachen des Kartells. Typischerweise handelt es sich dabei um die Preisgestaltung, es gibt aber auch andere Absprachen in einem Kartell, zum Beispiel Aufteilung von Kunden oder von Marktanteilen.
Kartelle entstehen typischerweise in Märkten für Massenprodukte, bei denen die Anbieter relativ wenige Möglichkeiten haben, sich über die Technologie zu differenzieren. Je weniger Anbieter es in einem Markt gibt, desto leichter entsteht ein Kartell. Ebenso entsteht es umso leichter, je ähnlicher sich die Anbieter untereinander sind.
Kartelle sind häufig instabil, auch dann, wenn sie sich für alle Teilnehmer lohnen würden. Sie sind besonders dann instabil, wenn ein Teilnehmer frühzeitig eine Preiserhöhung ankündigt und zugleich ankündigt, dass er zum alten Preis zurückkehren würde, wenn die anderen potenziellen Teilnehmer nicht nachziehen werden. Würden sie nicht folgen, könnten sie die Nachfrage des Vorreiters auf sich lenken. Ferner sind Kartelle stabil, wenn die Dauer der Vereinbarung lang ist und die Anzahl der Konkurrenten am Markt gering ist.
Unter Kartellzwang versteht man in diesem Zusammenhang Maßnahmen von Kartellmitgliedern, die für eine Stabilität des Kartells sorgen. Staatliche Regulierungen oder Verbote von Kartellen werden im Kartellrecht geregelt.
In der Praxis sind Kartelle nicht immer sauber zu identifizieren, so dass der Begriff auch Behauptungscharakter haben kann und zu einer ungenauen Verwendung verleitet. Vgl. z.B.: Vertikales Kartell unten oder Kartell (Begriff).
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Kartelle zwischen Marktakteuren weisen vielfältige Formen und organisatorische Lösungen auf, je nachdem welche wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen getroffen wurden und welche sonstigen Voraussetzungen vorliegen:
Üblicherweise werden Kartelle zwischen Unternehmen abgeschlossen. Es gibt aber auch Kartelle von Staaten. Das bekannteste davon ist die OPEC, ein Produktionskartell für Erdöl. Des Weiteren sind Einkaufskartelle zwischen Staaten oder staatlichen Körperschaften zu nennen: Während der Weltkriege gab es zwischen den westlichen Alliierten Einkaufsgemeinschaften zur Vermeidung von preistreibender Konkurrenz um kriegswichtige Güter[2] und in neuster Zeit in Deutschland Absprachen zwischen öffentlich-rechtlichen Krankenkassen zum Drücken der Arzneimittelpreise.
Auch Kooperationen von Arbeitnehmern können kartellartigen Charakter haben. Darunter fallen zum Beispiel manche amerikanische Gewerkschaften, die für Unternehmen in bestimmten, begrenzten Bereichen einen Zwang durchgesetzt haben, ihre Mitglieder zu beschäftigen.
Außer Kartellen gibt es weitere Arten von Zusammenarbeiten, die den Markt beeinflussen, beispielsweise ständische Berufsvereinigungen. Diesen fehlen jedoch die Merkmale eines echten Kartells.
Eine wissenschaftliche Theorie der Unternehmenskartelle besteht seit den 1880er Jahren. Man kann hierbei eine klassische und eine moderne Phase unterscheiden, wobei die Durchsetzung eines allgemeinen Kartellverbots in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg durch die Amerikaner die Zäsur zwischen beiden setzt.
Die klassische Kartelllehre war europäischen, vor allem deutschen Ursprungs. Sie war den Unternehmenskartellen wohlgesinnt und insofern konstruktiv-institutionalistisch resp. organisationssoziologisch-wirtschaftswissenschaftlich angelegt. Ihren Ursprung hatte sie in der Historischen Schule der Volkswirtschaftlehre. Die klassische Kartelllehre selbst durchlief wiederum drei Stadien: ein frühes, in Teilen naives, in welchem die Historische Schule stark dominierte (Schmoller, Bücher, Brentano), ein mittleres, das durch die Einbringung von mehr Wirtschafttheorie geprägt war (vor allem Robert Liefmann) und ein spätes, das vom Eintritt in das organisierte Wirtschaften im Anschluss an die Weltwirtschaftskrise 1929–1933 beeinflusst war (z.B. Heinz Müllensiefen).
Die sich daran anschließende moderne Kartelltheorie ist wesentlich amerikanischen Ursprungs (George J. Stigler in den 1940er Jahren). Sie lehnt Kartelle mehr oder weniger grundsätzlich ab und interessiert sich deshalb kaum noch für die innere Organisation der nunmehr zu bekämpfenden (und deshalb schwach institutionalisierten) realen Kartelle. Die moderne Kartelltheorie ist in der Folge stark wirtschaftstheoretisch und wirtschaftspolitisch orientiert; die organisationssoziologischen Anteile der klassischen Kartelllehre finden in der modernen Kartelltheorie keine Fortsetzung.
Die moderne Kartelltheorie weist – viel engagierter als die klassische – auf die schädlichen Folgen eines Mangels an Konkurrenz hin, der zu Überteuerung, zu Fehlallokationen von Kapital und zur Verlangsamung des technischen Fortschritts in der Wirtschaft führt. Sie hat in diesem Zusammenhang das Paradigma eines Marktversagens mit entwickelt, das es durch eine geeignete Wettbewerbspolitik zu vermeiden gilt. Andererseits werden die Nachteile ungezügelter Konkurrenz – wie unnötige Transporte von Massengütern, unnötige Werbung für reife Güter, Markenabsatzstrategien etc. – eher in der klassischen Kartelltheorie hervorgehoben. Beide Schulen der Kartelllehre – die klassische und die moderne – entsprechen somit konfligierenden, sich gegenseitig ausschließenden wirtschaftspolitischen Konzeptionen, die beide das grundlegende Problem des unternehmerischen Wettbewerbs nicht ideal haben lösen können.
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