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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Körperschaft (Begriffsklärung) aufgeführt. |
Körperschaften sind auf der Mitgliedschaft von Personen beruhende und in ihrer Existenz vom jeweiligen Mitgliederbestand unabhängige Verbände. Sie sind im Regelfall rechtsfähig, können aber auch Teil einer übergeordneten juristischen Person sein („unselbständige Körperschaft“).
Die Rechtsform Körperschaft ist eine juristische Person, deren „Körper“ aus einzelnen natürlichen oder juristischen Personen besteht. Körperschaften sind mitgliedschaftlich organisiert (sog. personelles Substrat), bestehen aber unabhängig vom Wechsel ihrer konkreten Mitglieder.
Man unterscheidet weiter
Abgrenzung:
Historische Körperschaften sind unter anderem die Zünfte und Korporationen.
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