Ein internationales Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung, dessen Träger mehrere Staaten und/oder internationale Organisationen sind. Die Richter haben verschiedene Staatsangehörigkeiten und werden vom Gerichtsträger gewählt.
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Universelle Gerichte stehen potentiell allen Staaten offen. Allerdings wendet lediglich der IGH das Völkerrecht ohne Beschränkung auf ein bestimmtes Vertragssystem oder auf Spezialmaterien an.
Neben den universellen Gerichten existieren zahlreiche Gerichte regionaler Wirtschafts- und Integrationszonen. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich maximal auf den Geltungsbereich der den jeweiligen Zonen zugrunde liegenden Verträge.
Auswahl:
Gerichte für Menschenrechte wurden bisher im Rahmen der drei kontinentalen Menschenrechtssysteme in Europa, Amerika und Afrika errichtet.
Eine dritte Generation internationaler Strafgerichte sind sogenannte gemischt-internationale, semi-internationale oder hybride Strafgerichte. Sie haben sowohl nationale als auch völkerrechtliche Rechtsgrundlagen und setzen sich aus nationalen und internationalen Richterinnen und Richtern zusammen. Letztere werden überwiegend, aber nicht immer von den Vereinten Nationen berufen. Zumeist sind diese hybriden Gerichte Teil des nationalen Gerichtssystems; Träger ist dann allein der jeweilige Staat.
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