Internationales Gericht


Ein internationales Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung, dessen Träger mehrere Staaten und/oder internationale Organisationen sind. Die Richter haben verschiedene Staatsangehörigkeiten und werden vom Gerichtsträger gewählt.

Inhaltsverzeichnis

Universelle Gerichte

Universelle Gerichte stehen potentiell allen Staaten offen. Allerdings wendet lediglich der IGH das Völkerrecht ohne Beschränkung auf ein bestimmtes Vertragssystem oder auf Spezialmaterien an.

Gerichte regionaler Wirtschafts- und Integrationszonen

Neben den universellen Gerichten existieren zahlreiche Gerichte regionaler Wirtschafts- und Integrationszonen. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich maximal auf den Geltungsbereich der den jeweiligen Zonen zugrunde liegenden Verträge.

Auswahl:

Gerichte für Menschenrechte

Gerichte für Menschenrechte wurden bisher im Rahmen der drei kontinentalen Menschenrechtssysteme in Europa, Amerika und Afrika errichtet.

Internationale Strafgerichte

Ad-hoc-Strafgerichtshöfe der Vereinten Nationen

Hybride Strafgerichte

Eine dritte Generation internationaler Strafgerichte sind sogenannte gemischt-internationale, semi-internationale oder hybride Strafgerichte. Sie haben sowohl nationale als auch völkerrechtliche Rechtsgrundlagen und setzen sich aus nationalen und internationalen Richterinnen und Richtern zusammen. Letztere werden überwiegend, aber nicht immer von den Vereinten Nationen berufen. Zumeist sind diese hybriden Gerichte Teil des nationalen Gerichtssystems; Träger ist dann allein der jeweilige Staat.

Einzelnachweise

  1. a b IOR 63/001/2009 Amnesty International 31 January 2009.

Literatur

Weblinks







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