Idschtihad (arabisch اجتهاد idschtihād, „Anstrengung“) ist ein terminus technicus des islamischen Rechts und umfasst das Verfahren zur Rechtsfindung durch eine unabhängige Interpretation der beiden Rechtsquellen Koran und Sunna. Das Gegenteil von Idschtihad ist taqlīd, „Imitation“/„Nachahmung“. Jeder Anwender des Idschtihad muss ein Gelehrter des islamischen Rechts (mudschtahid) sein.
Im Verständnis moderner Reform-Muslime wie Irshad Manji oder Abdelwahab Meddeb bedeutet Idschtihad eine undogmatische, vernunftgeleitete Denkweise, die es jedem Muslim erlaube, seine religiöse Praxis im Lichte zeitgenössischer Umstände auf den neuesten Stand zu bringen: "Um Idschtihad zu praktizieren ... müssen wir nur offen unsere Fragen an den Islam stellen"[1].
In der Frühzeit des Islam war Idschtihad eine übliche Praxis und gut mit kalām, seinem säkularen Gegenpart, verwoben. Mit der Zeit kam es aus mehreren Gründen aus der Mode, vor allem aufgrund des Betreibens der ascharitischen Theologen, die darin eine durch Vermessenheit begründete Fehlerquelle sahen. Al-Ghazali war der herausragendste dieser Kritiker und sein Werk Die Inkohärenz der Philosophen wurde so zu einem Standardwerk dieser Ansicht.
Es ist umstritten, ob al-Ghazali die „Schließung der Tore des Idschtihad“ nur beobachtet oder gar eingeleitet hatte. Einigen Stimmen zufolge begann dieser Prozess am Anfang des 10. Jahrhunderts, einige Jahrhunderte nach den Endrevisionen der Hadithe.
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