Das Herzogtum Preußen war ein im Zuge der Reformation 1525 gegründetes Herzogtum im östlichen Teil des im Zweiten Frieden von Thorn 1466 aufgeteilten Deutschordenslandes. Es wurde im 17. Jahrhundert auch Brandenburgisches Preußen genannt.
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Der nach dem Dreizehnjährigen Krieg (1454–1466) übriggebliebene Teil des Deutschordensstaates wurde mit dem Zweiten Frieden von Thorn 1466 ein Lehen der polnischen Krone. Letzter Hochmeister des Deutschen Ordens in Preußen war der 1511 auch wegen seiner engen verwandtschaftlichen Beziehungen zu den polnischen Herrschern gewählte Albrecht I. von Brandenburg-Ansbach.[1]
Um wie vorherige Hochmeister dem polnischen König den Lehnseid verweigern zu können, hätte Albrecht die Unterstützung des deutschen Kaisers benötigt. Kaiser Maximilian I. jedoch schloss im Jahre 1515 auf dem Wiener Fürstentag Verteidigungs- und Heiratsbündnisse mit den Jagiellonen und erklärte, dass er den Deutschen Orden in Preußen nicht länger unterstützen werde.
Nach vierjährigem erfolglosen Krieg ging Albrecht auf Distanz zum Reich: Er schloss Frieden mit Polen, führte 1525 die Reformation ein und wandelte den Ordensstaat in das weltliche Herzogtum Preußen um.[2] Die erbliche Herzogswürde ließ er sich unter Anerkennung der polnischen Lehenshoheit von seinem Onkel, dem polnischen König Sigismund I., bestätigen. Zu den Lehensverpflichtungen Albrechts gegenüber dem polnischen König gehörte auch die Ausdehnung der im Königlichen Preußen begonnenen Münzreform auf das Herzogliche Preußen. In den anschließenden Währungsverhandlungen, an denen als Vertreter des Königlichen Preußen Nikolaus Kopernikus teilnahm, setzte sich schließlich überwiegend der Unterhändler Polens durch. Ergebnis war ein einheitliches Währungsgebiet, das beide Preußen, Polen und Litauen umfasste.
Das Heilige Römische Reich anerkannte die Säkularisierung nicht: Der Deutsche Orden setzte als neuen Deutschmeister Walther von Cronberg ein, der in Preußen tatsächlich jedoch keinerlei Regierungsgewalt ausüben konnte und seinen Sitz nicht in Königsberg, sondern in Mergentheim nahm. Seit 1526 hatte das Amt des Hochmeisters im Reich den gleichen Rang wie das eines Fürstbistums. 1527 erhielt Cronberg vom Kaiser die Berechtigung, sich „Administrator des Hochmeistertums“ zu nennen. Auf dem Reichstag zu Augsburg im Jahre 1530 wurde Cronberg – formal und ohne jede praktische Auswirkungmit – mit den Regalien des Deutschen Ordens und dem Lande Preußen belehnt. 1532/34 wurde Herzog Albrecht unter Bann gesetzt, der ihm freilich als protestantischem Herrscher außerhalb des Reiches nichts ausmachen konnte. Noch der Sohn Kaisers Maximilians II. trug bis 1618 den Titel „Administrator Preußens“; danach nannte man das Amt „Hoch- und Deutschmeister“.
1544 gründete Herzog Albrecht die Universität Albertina in Königsberg. Die kulturellen Leistungen in seiner Amtszeit waren die Prutenischen Tafeln (ein aktualisierter astronomischer Atlas) und die Erstellung preußischer Landkarten sowie eine Münzreform unter der Leitung von Nikolaus Kopernikus. In diese Zeit fielen auch die Aufnahme evangelischer Flüchtlinge und besonders die erstmaligen Übersetzungen religiöser Schriften in die verschiedenen Sprachen seiner Untertanen. Nach dem Tode Herzog Albrechts im Jahre 1568 erstrebte Kurfürst Joachim II. Hektor von Brandenburg, Sohn von Albrechts Cousin Joachim I. Nestor, als Miterbe des Herzogtums Preußen anerkannt zu werden. Da das Herzogtum Preußen ja ein polnisches Lehen war, galt es beim polnischen König Sigismund II. August unter dem damals üblichen finanziellen Aufwand die Mitbelehnung zu erreichen. Dies gelang, 1569 belehnte der König, zugleich Schwager Joachims II., ihn und die Berliner Hohenzollern als erbberechtigt im Herzogtum Preußen.
Im Herzogtum war dem verstorbenen Herzog Albrecht dessen fünfzehnjähriger Sohn Albrecht II. Friedrich gefolgt; dessen Geisteskrankheit bedingte, dass das Land seit 1577 an seiner Stelle von den brandenburgische Kurfürsten aus der Berliner Linie der Hohenzollern verwaltet wurde. 1618 endete die preußische Linie der Hohenzollern, als Albrecht II. starb.
Nach der Verfassung des Herzogstaates führten vier Oberräte die Regierung: Oberburggraf, Obermarschall, Landhofmeister und Kanzler. Sie bildeten das sog. Etatsministerium, das bis 1804 bestand. Danach wurden die Würden zu Titeln, die an hervorragende Beamte verliehen wurden. Der Titel „Kanzler“ ging 1808 auf den Oberlandesgerichtspräsidenten über. Der Oberburggraf wohnte im Königsberger Schloss. Die Obermarschallei war auf dem Burgkirchenplatz, die Kanzlei in der Junkergasse, die Landhofmeisterei in der Landhofmeisterstraße von Königsberg.[3]
Johann Sigismund heiratete am 30. Oktober 1594 Anna, die Tochter Albrecht Friedrichs. Der Vater Johann Sigismunds, der brandenburgische Kurfürst Joachim Friedrich, hatte seit 1605 (Georg Friedrich übte 1577-1603 dieses Amt aus) für Herzog Albrecht Friedrich die Regentschaft auch über das Herzogtum Preußen übernommen, nachdem der geisteskranke Albert Friedrich regierungsunfähig geworden war. 1608 erbte Johann Sigismund die Regierungsgeschäfte von seinem Vater und wurde 1618 auch formell Herzog von Preußen. Brandenburg und Preußen wurden so 1618 zu einer Personalunion, wobei der brandenburgische Kurfürst in seiner Funktion als Herzog von Preußen nominell dem polnischen König zur Vasallentreue verpflichtet war. Geschichtswissenschaftlich gilt für den Abschnitt von 1618 bis 1701 der Begriff Brandenburg-Preußen. Zwischen 1618 und 1701 wird das Herzogtum Preußen oft als Fürstentum bezeichnet (so in Kirchenbüchern vor 1700). Die 1466 durch den Deutschen Orden verlorene Souveränität über das Gebiet des Herzogtums Preußen an das Königreich Polen ging im Vertrag von Wehlau 1657 an das Kurfürstentum Brandenburg über.
Am 18. Januar 1701 krönte sich Friedrich III. Kurfürst von Brandenburg mit Genehmigung des römisch-deutschen Kaisers Leopold I. als Friedrich I. in Königsberg zum „König in Preußen“. Damit war die Standesgleichheit mit dem Kurfürsten von Sachsen und dem Kurfürsten von Hannover erreicht.
Nachdem Ende des 18. Jahrhunderts Polen mehrfach aufgeteilt worden war (Erste Teilung Polens 1772) und westliche Teile Preußens (Preußen Königlichen Anteils) Friedrich II. huldigten, ordnete der König am 31. Januar 1773 an, die Wiedererwerbungen als Westpreußen und das bisherige Herzogtum Preußen als Ostpreußen zu bezeichnen.
Die beiden Provinzen wurden ab 1824 in Personalunion, ab 1829 in Realunion zur Provinz Preußen vereinigt, 1878 aber wieder getrennt. Der Vertrag von Versailles trennte dann 1919 den Großteil von Westpreußen als Polnischen Korridor endgültig ab. 1947 wurde Preußen von den Alliierten aufgelöst, nachdem die deutsche Bevölkerung aus den Ostgebieten jenseits der Oder vertrieben worden war.
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Außereuropäische Kolonien: Groß Friedrichsburg | St. Thomas | Arguin | Krabbeninsel
Nach 1701: Fürstentum Neuenburg | Vorpommern | Grafschaft Ostfriesland | Schlesien (1740) | Grafschaft Glatz (1763) | Polnisch Preußen, Netzedistrikt (1772) | Südpreußen (1793) | Neuostpreußen, Neuschlesien (1795) | Erbfürstentum Münster (1803) | Erbfürstentum Paderborn (1803)
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