Als Haushaltssaldo bezeichnet man in der Finanzwissenschaft den Saldo des Budgets einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft. Ein Haushaltssaldo lässt sich entweder für einzelne staatliche Ebenen (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen) oder gesamtstaatlich berechnen.
Ein ausgeglichener Haushalt liegt dann vor, wenn Einnahmen und Ausgaben gleich hoch sind. Ein Haushaltsdefizit (auch Budgetdefizit oder negativer Haushaltssaldo) entsteht, wenn die Aufwendungen die Erträge übersteigen. Im umgekehrten Fall spricht man von einem Haushaltsüberschuss (auch Budgetüberschuss oder positiver Haushaltssaldo). Die Mehrzahl der Staaten weist heute regelmäßige Haushaltsdefizite auf, was zu einer weltweit immer weiter zunehmenden Staatsverschuldung führt.
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Die Nettokreditaufnahme zur Deckung eines Haushaltsdefizites ist in der Bundesrepublik Deutschland durch das Grundgesetz auf die Höhe der Ausgaben für Investitionen des Staates begrenzt.
Tritt neben dem Budgetdefizit auch ein Leistungsbilanzdefizit auf, so spricht man von Zwillingsdefizit.
Verwandt mit dem Haushaltsdefizit ist der Begriff der Neuverschuldung. Er bezeichnet den über Kredite finanzierten Teil des Staatshaushalts. Zu unterscheiden sind hier die Bruttoneuverschuldung (auch Bruttokreditaufnahme) und Nettoneuverschuldung (auch Nettokreditaufnahme). Unter Bruttoneuverschuldung werden alle in einem bestimmten Zeitraum neu aufgenommenen Verbindlichkeiten verstanden. Als Nettoneuverschuldung bezeichnet man die Bruttoneuverschuldung abzüglich der im selben Zeitraum getilgten (alten) Verbindlichkeiten. Die Nettoneuverschuldung bezeichnet also die Differenz der staatlichen Schuldenstände zwischen zwei Zeitpunkten.
Die Neuverschuldung kann entweder absolut oder als so genannte Defizitquote im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt gemessen werden. Die absoluten Zahlen sind dabei im allgemeinen irreführend, weil sie - im Gegensatz zur Defizitquote - die Inflation nicht berücksichtigen.
Im Jahr 2009 betragen die Soll-Steuereinnahmen 225,5 Mrd. Euro, die Soll-"Sonstigen Einnahmen" 30,2 Mrd. Euro und die Nettokreditaufnahme 47,6 Mrd. Euro. Unter dieser Voraussetzung sind die Soll-Steuereinnahmen 2010, 2011, 2012 und 2013 gleich 902 Mrd. Euro bei einem voraussichtlichen Bundeshaushaushaltsausgabeplan 2010 bis 2013 in Euro gerechnet von 1213,6 Milliarden Euro. Es werden also mehr als 300 Mrd. Euro 2010 bis 2013 fehlen (nur Steuereinnahmen gerechnet).
Im Falle eines Haushaltsüberschusses erwirtschaftet der Staat einen Gewinn. Da der Staat nicht mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, wird ein eventueller Haushaltsüberschuss meist als Rücklage für zukünftige Ausgaben verwendet. In der Praxis ist ein Haushaltsüberschuss in der Bundesrepublik Deutschland seit den 1950er Jahren nicht mehr vorgekommen. Ein ausgeglichener Haushalt und später ein Haushaltsdefizit waren die Regel. Letztmals bestand 1969 ein ausgeglichener Haushalt in Deutschland.[1] Erst 2007 konnte nach fast 40 Jahren ein ausgeglichener Haushalt in Deutschland erreicht werden.[1]
Das Profizit ist ein in Russland verwendeter Begriff für einen positiven Haushaltssaldo der Staatskasse. Ein Profizit liegt vor, wenn die Erträge des Staates höher sind als die Aufwendungen.
Die Bedeutung von Haushaltsdefiziten wird in der Volkswirtschaftslehre kontrovers diskutiert, siehe Hauptartikel Staatsverschuldung
Aufgrund der Staatsverschuldungsproblematik wird die Höhe eines erlaubten Haushaltsdefizits aller staatlichen Aktivitäten in vielen Ländern durch rechtliche Instrumente stark begrenzt. In Deutschland sind und waren dies z. B.
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