Habsburgermonarchie (auch Habsburgische Monarchie, Habsburgisches Reich oder Habsburgerreich) ist und war die inoffizielle Bezeichnung für die Herrschaftsgebiete der Dynastie Habsburg in der Neuzeit bis 1918 in Europa.
Der Begriff Habsburgermonarchie schließt anfangs in der Regel die Länder der spanischen Krone ein, die die Habsburger im frühen 16. Jahrhundert trugen (bis zu Karl V.), nicht mehr aber nach der Trennung in die österreichische und die spanische Linie im späteren 16. und 17 Jahrhundert. Das habsburgische Länderkonglomerat der österreichischen (ab Ferdinand I.) und innerösterreichischen Linie (Regenten ab Ferdinand II.) sowie dem Haus Habsburg-Lothringen (ab Maria Theresia) wird auch österreichische Monarchie oder Donaumonarchie bezeichnet.
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Die ursprüngliche habsburgische Universalmonarchie teilte sich 1556 in eine österreichische und eine spanische Linie, die im November 1700 ausstarb. Frankreich wusste es zu verhindern, von den österreichischen Habsburgern eingekreist zu werden: Sie erhielten daher nur einen kleinen Teil der Erbschaft ihrer spanischen Verwandten (Spanischer Erbfolgekrieg).
1740 starben die österreichischen Habsburger im Mannesstamm aus. Auf Grund der Pragmatischen Sanktion übernahm Maria Theresia von Österreich die sonst nur Männern vorbehaltenen Herrscherrechte und gründete mit ihrem Gatten das neue Herrscherhaus Habsburg-Lothringen. Ihr Sohn, der römisch-deutsche Kaiser Joseph II., strebte danach, die Habsburgermonarchie – im Westen Teil des Heiligen Römischen Reiches, im Osten außerhalb des Reiches – zu einem einheitlichen Staat mit deutscher Amtssprache zu entwickeln, scheiterte damit aber vor allem in Ungarn.
Durch die Konstituierung der im Jahre 1804 dem Haus Habsburg verbliebenen Länder als Kaisertum Österreich wurde die Habsburgermonarchie, schon seit Maria Theresia zentral von Wien aus verwaltet, auch offiziell zum selbstständigen Staat; das Heilige Römische Reich wurde 1806 für nicht mehr bestehend erklärt. Das Kaisertum Österreich blieb dann bis zum so genannten Ausgleich von 1867, als Österreich-Ungarn als Doppelmonarchie (Realunion) aus zwei Staaten definiert wurde, ein einheitlicher Staat.
Auf Grund ihrer Größe, ihrer Bevölkerungszahl und des Geltungsanspruchs ihrer Dynastie war die Habsburgermonarchie einer der wichtigsten Staaten Europas und konnte – wie 1814/1815 beim Wiener Kongress augenfällig wurde – in der europäischen Politik immer wieder beträchtlichen Einfluss ausüben. In wechselnden Allianzen kämpfte sie in den meisten europäischen Kriegen mit. Als sich im 19. Jahrhundert der Nationalismus als mächtige Staatsidee in Europa etablierte, verlor Österreich(-Ungarn) sukzessive an Einfluss und hatte auf Grund seiner Multinationalität als Vielvölkerstaat immer größere Probleme in der Innenpolitik. Sie führten nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg zur Auflösung der Habsburgermonarchie.
Die Habsburgermonarchie unterschied sich grundlegend von anderen Herrschaftsgebieten und Gesellschaften Europas. Westeuropäische Historiker stuften die Monarchie als politische Anomalie ein, deren strukturelle Schwäche dazu führte, dass sie sich ständig in einem Zustand der Krise und des drohenden Verfalls befand[1].
Der Verlauf der Geschichte der Habsburgermonarchie wurde im wesentlichen durch fünf Merkmale bestimmt:
Königreiche wie England, Frankreich oder Spanien können ihre Nationalstaaten auf eine gewisse Kontinuität als geografische Einheit zurückführen, die einen grundlegenden Grad an ökonomischer, kultureller und sprachlicher Homogenität förderte. Im Kontrast dazu verfolgten die Habsburger eine auf Erweiterung angelegte Heirats- und Erbschaftspolitik, um unter ihrer Herrschaft auch völlig unterschiedliche Länder zu versammeln.
Die Monarchie war bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts in hohem Maße dezentral organisiert. Jedes einzelne Königreich, Herzogtum, Fürstentum, jede Grafschaft, die unter Habsburgs Herrschaft gelangte, behielt die eigene Landesregierung, die fast unabhängig von der Zentralregierung in Wien operierte. Die Stände des Landes hatten die Macht und das Recht, über die Forderungen des Landesfürsten zu verhandeln. Die Interessen der Stände und der Adeligen erhielten oft Vorrang vor denen des Landesfürsten; andernfalls musste er die für ihn positive Entscheidung oft mit Kompromissen, Privilegien oder anderen Zugeständnissen erkaufen.
Im Gegensatz zu vielen anderen Monarchien im frühneuzeitlichen Europa versuchten die habsburgischen Herrscher zumeist, mit Adel und Klerus Konsens herzustellen, oft zu Lasten der Bürger in den Städten, die beinahe völlig von der Landespolitik ausgeschlossen waren.
Ferdinand I. richtete während seiner Regierung (1521–1564) verschiedene Staatsorgane ein, um die Leitung der Monarchie zu verbessern:
Unter Ferdinands Nachfolgern wurden diese Behörden kaum modernisiert:
Unter Maria Theresia und ihren Nachfolgern wurde das Behördenwesen gründlich reformiert. Die meisten Reformen blieben aber auf die österreichischen Erblande beschränkt und umfassten Ungarn nicht:
Die Habsburgischen Erblande befanden sich auf Gebieten des heutigen Deutschland, Österreichs und Sloweniens. Die Habsburger waren seit dem Mittelalter in Besitz dieser Länder. Obwohl die Bevölkerung der ursprünglichen Erblande großteils aus Deutschen bestand und die Habsburger diese Gebiete für Jahrhunderte regierten, entstand erst ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts sukzessive ein einheitliches Staatsbewusstsein. Die Landtage hatten ein großes Maß an Autonomie gegenüber den habsburgischen Herrschern, die Erblande wurden mehrmals vorübergehend zwischen Zweigen des Hauses Habsburg aufgeteilt.
Bis zum Tod von Ferdinand I. 1564 wurde die Erbteilung zwischen den nachkommenden Söhnen praktiziert. 1619 wurden alle Erblande unter der Herrschaft von Ferdinand II wieder vereinigt. Jedoch trat er unter Druck seiner Familie Tirol und Innerösterreich an seinen jüngeren Bruder Leopold V. ab. Nach 1665 wurden alle Erblande wieder vereinigt, als die Tiroler Linie des Hauses Habsburg ausstarb.
Allmählich bekam der Name Erblande eine breitere Bedeutung. Beginnend mit der Herrschaft von Leopold I. wurden die Länder der Böhmischen Krone zunehmend als ebenfalls zu den Erblanden gezählt, sowohl von den Habsburgern selbst als auch vom böhmischen Adel.
Im 19. Jahrhundert und bis 1918 wurden die Teile der österreichischen Monarchie zumeist als Kronländer bezeichnet (ab 1867 ohne die Länder der ungarischen Krone).
Die Länder der Böhmischen Krone (Tschechisch: Země koruny české) umfassten Böhmen, Mähren und (Österreichisch-)Schlesien (alle drei heute Tschechien) sowie bis 1635 zwei dann an Sachsen abgetretene Markgrafschaften.
Die Böhmischen Länder waren formal in einer Personalunion verbunden; der König von Böhmen war zugleich Herzog von Schlesien und Markgraf von Mähren. 1627 wurde durch Kaiser Ferdinand II. die Verneuerte Landesordnung erlassen, worin die Böhmische Krone als erblich erklärt wurde. Dadurch wurden die böhmischen Länder zu den habsburgischen Erblanden gezählt; ein langsamer Prozess der Integration mit den österreichischen Erblanden wurde in Gang gesetzt.
| Land | Hauptstadt | Ethnien | Religion | Anmerkungen | Wappen |
|---|---|---|---|---|---|
| Königreich Böhmen | Prag, Hauptstadt der Böhmischen Länder | Tschechen, Deutsche | römisch-katholisch, Lutheraner, Herrnhuter Brüdergemeine | Kurfürstentum des Heiligen Römischen Reiches |
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| Markgrafschaft Mähren | Brünn | Tschechen, Deutsche | Römisch-katholisch, Lutheraner, Herrnhuter Brüdergemeine |
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| Herzogtum Schlesien | Breslau, nach 1740 Troppau | Deutsche, Polen | römisch-katholisch, Lutheraner | Ab 1740 größtenteils an den König von Preußen verloren; Rest als Österreichisch-Schlesien bezeichnet |
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| Markgrafschaft Oberlausitz | Bautzen | Deutsche, Sorben | Lutheraner, römisch-katholisch | 1620 dem Kurfürstentum Sachsen zu Lehen gegeben, 1635 abgetreten |
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| Markgrafschaft Niederlausitz | Luckau | Deutsche, Sorben | Lutheraner, römisch-katholisch | 1620 an das Kurfürstentum Sachsen zu Lehen gegeben, 1635 abgetreten |
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Die Länder der Heiligen Ungarischen Stephanskrone (Ungarisch: Szent István Koronájának Országai, Kroatisch:Zemlje krune Svetog Stjepana, Slowakisch: Krajiny Svätoštefanskej koruny) lagen im gegenwärtigen Ungarn, in der Slowakei, Kroatien und im nordwestlichen Teil von Rumänien. Im Gegensatz zu den anderen Teilen der Habsburgermonarchie lagen diese Länder außerhalb des Heiligen Römischen Reichs.
Der ungarische Landtag bestand größtenteils magyarischen Adeligen und hatte das Recht, den König zu wählen. Auch ein vereinigter Landtag des Königreichs Slawoniens und des Königreichs Kroatien hatte dieses Recht, unabhängig von der Auswahl Ungarns.
1687, während des Großen Türkischen Kriegs, erklärte der ungarische Landtag die Heilige Ungarische Stefanskrone für erblich. Als Gegenleistung mussten die Habsburger dem ungarischen Adel erhebliche Konzessionen zugestehen: Der Landtag musste regelmäßig einberufen werden, Ungarn durfte sich teilweise selbst regieren und die Adeligen wurden von der Steuerpflicht befreit. Dadurch erhielt Ungarn einen besonderen Rang innerhalb der Habsburgermonarchie, den es bis 1867 zumeist bewahren konnte. 1867 fand der Österreichisch-Ungarische Ausgleich statt, sodass Ungarn 1867–1918 zur vollen inneren Selbstständigkeit gelangte. Seit damals spricht man von Transleithanien.
Neben den Gebieten, die die Habsburger nach dem Tod von Ludwig II. erbten, wurden zwischen 1526 und 1804 auch andere Gebiete der Habsburgermonarchie angeschlossen. Einige wurden vom Osmanischen Reich erobert, andere wurden nach dem Aussterben der Spanischen Habsburger erlangt. Galizien kam durch die Polnischen Teilungen an das Haus Österreich. Das Großherzogtum Toskana, das Herzogtum Parma und das Herzogtum Modena wurden zeitweise von Habsburgern (als Sekundogenituren) regiert, bildeten aber keinen Teil ihrer zumeist von Wien aus regierten Monarchie.
| Land | Hauptstadt | Ethnien | Religion | Besonderheiten | Wappen | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Militärgrenze | keine | Kroaten, Deutsche, Serben, Ungarn | Serbisch-orthodox, römisch-katholisch, Lutheraner | Grenzzone unter Militärrecht zur Abwehr der Türkengefahr; vorerst von Innerösterreich, nach 1750 von Wien aus verwaltet. 1849 eigenes Kronland, später in Ungarn bzw. Kroatien-Slawonien integriert. | ||
| Österreichische Niederlande | Brüssel | Flamen, Wallonen | römisch-katholisch, calvinistisch | Erworben im Spanischen Erbfolgekrieg. 1713–1792 Teil der österreichischen Habsburgermonarchie. |
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| Herzogtum Mailand | Mailand | Italiener | römisch-katholisch | Erworben im Spanischen Erbfolgekrieg. 1713–1792 Teil der österreichischen Habsburgermonarchie, ebenso 1815–1859 im Königreich Lombardo-Venetien. |
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| Venetien | Venedig | Italiener | römisch-katholisch | 1815–1866 Teil des Kaisertums Österreich, mit Mailand zum Lombardo-Venetischen Königreich vereinigt. | ||
| Königreich Sardinien | Cagliari | Italiener | römisch-katholisch | Erworben im Spanischen Erbfolgekrieg. 1713–1720 Teil der österreichischen Habsburgermonarchie, dann getauscht gegen das Königreich Sizilien. |
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| Königreich Sizilien | Neapel | Italiener | römisch-katholisch | Neapel 1713–1735 habsburgisch. Sizilien, im Tausch für das Königreich Sardinien erhalten, 1720–1735. |
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| Kleine Walachei | Craiova | Rumänen | rumänisch-orthodox | Erobert vom Osmanischen Reich. 1718–1739 habsburgisch. | ||
| Nordserbien | Belgrad | Serben, Kroaten, Bosniaken | Serbisch-orthodox, römisch-katholisch, sunnitischer Islam | Erobert vom Osmanischen Reich. 1718–1739 habsburgisch. | ||
| Galizien und Lodomerien | Lemberg | Polen, Ruthenen | Römisch-katholisch, Jüdisch | Erworben bei der ersten polnischen Teilung. |
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| Bukowina | Czernowitz | Ruthenen, Rumänen, Deutsche | Rumänisch-orthodox, Römisch-katholisch, Jüdisch | 1775 vom osmanischen Vasallen-Fürstentum Moldawien erworben. 1775–1786 unter Militärverwaltung, dann Teil des Königreichs Galizien und Lodomerien. 1849 eigenes Kronland. |
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