Als Flüchtling wird eine ausländische Person anerkannt, die im Gegensatz zum Migranten aufgrund der Tatsache, dass sie im eigenen Herkunftsland aus den in der Genfer Flüchtlingskonvention definierten Gründen verfolgt wird und einen effektiven Schutz in ihrem eigenen Heimatstaat nicht beanspruchen kann oder aus Furcht, dort verfolgt zu werden, diesen nicht beanspruchen will. Der Flüchlingsbegriff setzt voraus, dass die Person ihre Heimat vorübergehend oder auf Dauer verlassen musste und Schutz in einem fremden Land ersuchte. Weltweit federführende Institution in den Belangen von Flüchtlingen und bei der Koordination von Maßnahmen ist das UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge, deren Mandat in der Genfer Flüchtlingskonvention definiert ist. Dieselbe zählte 2006 weltweit 8,4 Millionen Flüchtlinge.[1]
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Ein engerer Begriff als in der Alltagssprache üblich wird im internationalen Flüchtlingsrecht durch die Genfer Flüchtlingskonvention zur Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 begründet. Danach gilt als Flüchtling, wer
„aus der begründeten Furcht vor Verfolgung aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder der sich als staatenlos infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will.“
Übliche, erweiterte Flüchtlingsbegriffe schließen im Gegensatz dazu
Die beiden letzteren Gruppen werden von vielen Staaten nicht als Flüchtlinge anerkannt, erhalten kein Asyl und werden dort als „illegale Einwanderer“ bezeichnet.
Dem deutschen Asylrecht ist darüber hinaus der Begriff der Kontingentflüchtlinge eigen. Ferner sind von diesen „natürlichen Flüchtlingen“ die Steuerflüchtlinge zu unterscheiden.
Flüchtlinge haben ihre Heimat verlassen, weil sie dort verfolgt, oft auch misshandelt und gefoltert wurden. Die Flucht verläuft oft unter dramatischen und strapaziösen Umständen. Neben akuten Wunden oder Hunger entwickelt ein erheblicher Anteil von Flüchtlingen eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) oder Depressionen. Flüchtlinge haben eine erheblich erhöhte Suizid-inzidenz.[3] 2005 wurde PTBS bei 34% aus einer Gruppe von 1000 Palästinensischen Schulkindern zwischen 12 und 16 Jahren festgestellt.[4] Eine weitere Studie an weiblichen Bosnischen Flüchtlingen konnte das Ergebnis mit einem ähnlichen Resultat reproduzieren.[5] Insbesondere Frauen und Mädchen in Flüchtlingslagern sind verstärkt Opfer von Vergewaltigung oder durch ihre Not motivierte Prostitution und verstärkt von Geschlechtskrankheiten betroffen.[6]
Durch die Asylrechtsnovelle (Grundgesetzänderung) und veränderte Entscheidungspraxis des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) und der Gerichte ist der Anteil der Flüchtlinge, die als politisch Verfolgte nach Art. 16a GG anerkannt werden, stark gesunken. Schutz bietet oft nur noch die Anerkennung von Abschiebehindernissen aus gesundheitlichen Gründen, v.a. wegen traumatischer Verfolgungserfahrungen.
Der Welttag der Migranten und Flüchtlinge ist ein erstmals 1914 von Papst Benedikt XV. mit dem Dekret Ethnografica studia unter dem Eindruck des Ersten Weltkrieges ausgerufener Gedenktag, der seither jährlich abgehalten wird. [7]
Seit 2001 wird der 20. Juni als Weltflüchtlingstag begangen. Zuvor hatten viele Länder ihre eigenen nationalen Flüchtlingstage begangen, so auch Papst Benedikt XV. erstmals 1914 den Welttag des Migranten und Flüchtlings (kurz ebenfalls als "Weltflüchlingstag" bezeichnet) ausgerufen, der seither jährlich abgehalten wird.[8] Die einzelnen Bischofskonferenzen haben zum Teil andere Tage festgelegt, so in Lateinamerika den 12. Oktober, dem Tag der Entdeckung Amerikas. Am 4. Dezember 2000 erklärte die UN-Generalversammlung mit der Resolution 55/76 zum bevorstehenden 50. Jahrestag der Gründung des UNHCR den 20. Juni zum Weltflüchtlingstag. Die Wahl fiel auf dieses Datum, da der 20. Juni zuvor in etlichen Ländern bereits Afrika-Flüchtlingstag gewesen war.[9][10]
Bis Flüchtlinge einen offiziellen Flüchtlingsstatus erhalten haben, gelten sie als Asyl Suchende oder Asylbewerber. Wird ihr Status als Flüchtling anerkannt, erhalten sie politisches Asyl und haben Anspruch auf einen Reiseausweis für Flüchtlinge. Manche Staaten sind relativ tolerant und akzeptieren häufig Asylansprüche; andere lehnen sie nahezu rigoros ab.
Länder, die der Flüchtlingskonvention von 1951 und dem Protokoll 1967 beigetreten sind, sind zum Schutz der Flüchtlinge verpflichtet und können nicht willkürlich Flüchtlinge in ihr Herkunftsland abschieben. Flüchtlinge können sich auch an den UN-Hochkommissar für Flüchtlingsfragen (UNHCR) wenden. Nicht alle Nationen der Welt sind der Genfer Flüchtlingskonvention beigetreten - einige ignorieren gegenwärtig diesen internationalen Standard.
Die Palästinensischen Flüchtlinge infolge des Palästinakriegs von 1948 und ihre Nachkommen fallen nicht unter die 1951 abgeschlossene Konvention bzw. den UNHCR, jedoch unter die zuvor beschlossene UNRWA-Agenda. Somit unterliegen sie einem Sonderstatus; siehe: Palästinensische Flüchtlinge.
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