Die Feuerwehrausbildung ist die spezifische Wissensgrundlage eines jeden Feuerwehrmitgliedes.
Die Zunahme der Feuerwehraufgaben durch die fortschreitende Technisierung, ein immer größer werdendes Verkehrsaufkommen zu Land, in der Luft und auf dem Wasser, die Häufung von Gefahrenpotentialen in den Produktionen und Großlagern sowie die Naturkatastrophen erfordern geeignete Geräte und moderne Fahrzeuge zur raschen und zielführenden Einsatzbewältigung. Gleichzeitig werden höhere Anforderungen an die Mannschaften und Führungskräfte gestellt, da die Einsatzarbeit bei Bränden gefährlicher wird und die Zahl an vielfältigen technischen Einsätzen sowie Gefahrguteinsätzen steigt.
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Die Ausbildungsinhalte sind in den Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) bundeseinheitlich festgeschrieben und für Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren, Werkfeuerwehren und Berufsfeuerwehren inhaltlich gleich. Für letztere können jedoch weitergehende länderspezifische Vorgaben existieren. Generell sind die Vorgaben der FwDV 2 nur als Minimalanforderungen zu betrachten.
Während die Grundausbildung meist in der Feuerwehr selbst durchgeführt wird, werden Weiterbildung und Spezialausbildungen in Landesfeuerwehrschulen durchgeführt, da hier auch die Infrastruktur einfacher und kostengünstiger herzustellen ist. So können Schüler auch mit Geräten arbeiten und üben, die in der eigenen Wehr nicht vorhanden sind.[1]
Die Jugendfeuerwehr führt Kinder und Jugendliche an die Themenbereiche heran.
Die Ausbildung bei den Feuerwehren in Deutschland gliedert sich in drei Teile:
Für jeden Lehrgang existieren Mindestvorraussetzungen, so kann ein Gruppenführerlehrgang nur als Truppführer besucht werden, ein Zugführer nur wenn man bereits Gruppenführer ist.
Die Ausbildung der Feuerwehr kann in verschiedenen Formen stattfinden.
Auf Ebene der Freiwilligen Feuerwehr finden regelmäßige theoretische und praktische Übungen statt, die das Wissen des Feuerwehrmitglied nach der Truppausbildung erhalten und erweitern sollen. Mindestens 40 Stunden muss sich jeder Feuerwehrangehörige im Jahr fortbilden, je nach Ausbildungsstand erhöht sich diese Zahl.
Die Truppausbildung selbst wird in der Regel auf Kreisebene durchgeführt. Hier können auch bereits die Lehrgänge Atemschutzgeräteträger, Sprechfunker und Maschinist angesiedelt sein. In Städten mit Berufsfeuerwehr kann auch die erste Führungsausbildung (Gruppenführer) noch auf Kreisebene stattfinden. Die Landesfeuerwehrschulen bietet grundsätzlich alle Lehrgänge an, setzt den Schwerpunkt jedoch auf den Teil der technischen Ausbildung, die nicht oder nur wenig auf kreisebene durchgeführt wird, sowie auf die Führungsausbildung.
Die Ausbildung findet in Form von Standortausbildung, Lehrgängen sowie Seminaren statt. Dabei handelt es sich nur selten um reinen Frontalunterricht, da die Thematik eine praktische Ausbildung erfordert.
In Deutschland ist es auch möglich sich beim Zivil- oder Katastrophenschutz verpflichten zu lassen und so vom Wehrdienst befreit zu werden.[2] Dieser Wehrersatzdienst kann bei der Freiwilligen Feuerwehr abgeleistet werden.
Da es sich beim Großteil um Freiwillige Feuerwehren handelt, ist hier die Ausbildung in diesen Feuerwehren beschrieben. Auch bei den Betriebsfeuerwehren wird die Ausbildung so gehandhabt. Nur bei den sechs Berufsfeuerwehren, findet sie im Rahmen des normalen Dienstes statt.
Da auch die Ausbildung wie das gesamte Feuerwehrwesen Landessache ist, kann diese Bundesländerweise verschieden sein. Erst mit der Grundausbildung 2000 wurde bundesweit vom Österreichischen Bundesfeuerwehrverband eine standardisierte Grundausbildung geschaffen. So findet die Grundausbildung in der einzelnen Feuerwehr statt. In dieser sind für die einzelnen Sachgebiete nicht nur eine gewisse Stundenanzahl, sondern vor allem ein gewisser Wissensstand am Ende der Ausbildung festgelegt.
Erst nach frühestens einem Jahr kann das Feuerwehrmitglied eine Truppführerausbildung besuchen. Eine kürzere Wartezeit haben die ehemaligen Mitglieder einer Feuerwehrjugend, da sie einen Großteil der Ausbildung im Rahmen der Jugendarbeit bereits absolviert haben. Diese Ausbildung kann auf Bezirksebene durchgeführt werden. Eine Reihe von anderen Kursen wie Atemschutzausbildung oder Maschinistenausbildung wird oft auch in den Bezirken abgehalten. Auch die Erste Hilfe-Ausbildung, die bereits Voraussetzung zu Truppführerausbildung darstellt kann von den anderen Hilfsorganisationen, wie dem Roten Kreuz oder dem Arbeiter-Samariter-Bund durchgeführt werden.
Für Weiterführende Lehrgänge kann man die Landesfeuerwehrschulen besuchen. Diverse Lehrgänge sind an Funktionen, die man in der Feuerwehr ausübt oder an besondere Fähigkeiten die man sich außerhalb der Feuerwehr erarbeiten kann, gekoppelt.
Unabhängig von diesen Ausbildungsschritten werden in den einzelnen oder mehreren Feuerwehren gemeinsam Übungen durchgeführt. Die Organisation dieser obliegt aber den einzelnen Feuerwehrkommandanten oder einem zuständigen Ausbildungsbeauftragten innerhalb der Feuerwehr. Auch wie streng der Übungsbesuch der einzelnen Feuerwehrmitglieder gehandhabt wird, ist allein Sache des Kommandos. Nur in einzelnen Sachgebieten, wie Atemschutz oder Körperschutz ist eine bestimmte Mindestanzahl Übungen notwendig.
Auch in übergeordneten Einheiten, wie dem Katastrophenhilfsdienst oder Sondereinheiten, wie Spreng- oder Strahlenschutzgruppen werden laufend Übungen durchgeführt, die je nach Führungsebene auf Gruppen-, Bezirks- oder Landesebene durchgeführt werden.
Außerdem werden noch zusätzliche Übungen mit anderen Hilfseinheiten, die entweder unter der Leitung einer der Hilfseinheiten, meist der Feuerwehr oder aber unter Leitung des Bezirkshauptmannes durchgeführt werden. Solche Übungen werden oft auch als Stabsübungen durchgeführt, wobei dann wenig Mannschaft notwendig ist und nur das Führen eines Einsatzes unter den verschiedensten Szenarien geübt werden kann.
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