Mit der Bezeichnung Fahrt durchs Wasser (abgekürzt FdW) wird die Geschwindigkeit eines Wasserfahrzeugs relativ zur befahrenen Wassermasse angegeben. Durch die Berücksichtigung von Strom (Versatz des Fahrzeugs durch die Strömung des Wassers) und Abdrift (Versatz des Fahrzeugs durch den Einfluss des Winds) ergibt sich die Geschwindigkeit über Grund. Ein treibendes Seefahrzeug macht Fahrt über Grund, aber keine Fahrt durch Wasser. Umgekehrt macht ein an Land festgemachtes, in einer Strömung (z.B. Fluss) liegendes Fahrzeug keine Fahrt über Grund, aber Fahrt durchs Wasser. Bei einer Fahrt mit einem geeigneten Antrieb gegen die Strömung ist die Fahrt durchs Wasser größer, bei einer Fahrt mit der Strömung kleiner als die Fahrt über Grund.
Die Fahrt durchs Wasser wird mit Hilfe einer Logge gemessen.
Der Begriff mit Fahrt durchs Wasser darf nicht verwechselt werden mit dem seerechtlichen Begriff in Fahrt. Ein Fahrzeug ist in Fahrt, wenn es weder an Land festgemacht ist oder vor Anker liegt, noch am Grund festsitzt. Ein Fahrzeug, das antriebslos im Wasser treibt ist also ohne Fahrt durchs Wasser, aber dennoch in Fahrt.
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