Fakultatives Referendum


Das fakultative Referendum ist ein Instrument der Direkten Demokratie. Es soll den Bürgern ermöglichen, in einer Volksabstimmung oder einem Volksentscheid über eine zuvor bereits in der gewählten politischen Vertretung beschlossene Vorlage abzustimmen. Für ein erfolgreiches fakultatives Referendum ist die Sammlung einer bestimmten Zahl von Unterschriften Wahlberechtigter in einer festgelegten Frist nach Beschlussfassung nötig. Vor allem in der Schweiz bildet das fakultative Referendum einen wesentlichen und wichtigen Baustein in der Verwirklichung der Halbdirekten Demokratie.

In Deutschland besteht für die Bürger nur im Bundesland Hamburg die Möglichkeit, Beschlüsse des Parlaments auf dem Weg eines fakultativen Referendum in einem Volksentscheid überprüfen zu lassen.

Inhaltsverzeichnis

Etymologie

Der Ausdruck Referendum ist ein zur lateinischen Redewendung referre ad populum "(eine Frage) dem Volk zur Beschlussfassung (wieder-)vorlegen" gebildetes Gerundivum, kann also übersetzt werden als "was zur Beschlussfassung vorgelegt wird".

Die Voranstellung fakultativ bedeutet "möglich, aber nicht zwingend erforderlich". Dies soll deutlich machen, dass eine Beschlussfassung des Volkes über die zur Abstimmung stehende Vorlage nicht zwingend erforderlich ist, sondern vielmehr willentlich von diesem angestrebt wird.

Schweiz

Verfahren

Nach Artikel 141 der Bundesverfassung von 1999 können 50.000 Stimmberechtigte oder acht Kantone innerhalb der "Referendumsfrist" von 100 Tagen nach der Veröffentlichung bestimmter vom Parlament verabschiedeten Beschlüsse eine Volksabstimmung über diesen Beschluss verlangen. Dieser Vorgang des Unterschriftensammelns heisst: "das Referendum ergreifen". Kann die erforderliche Anzahl von Unterschriften zusammengebracht werden, ist "das Referendum zustande gekommen".

Der Beschluss tritt daraufhin - mit Ausnahme der dringlichen Bundesgesetze - erst in Kraft, wenn er in der Volksabstimmung gebilligt worden ist.

Referendumsfähige Beschlüsse

Dem fakultativen Referendum unterliegen folgende Arten von Beschlüssen:

  • Bundesgesetze
  • dringliche Bundesgesetze, deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt
  • bestimmte gesetzlich definierte Arten von Bundesbeschlüssen
  • bestimmte völkerrechtliche Verträge:
    • unbefristete und unkündbare Beitritte zu internationalen Organisationen
    • Verträge, die wichtige Recht setzende Bestimmungen enthalten bzw. deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert.

Diese Bestimmungen gelten nur auf Bundesebene; in den Kantonen und Gemeinden existieren weitergehende Referendumsrechte, z. B. über Ausgaben ab einer bestimmten Höhe ("Finanzreferendum").

Abstimmung

Bei der Volksabstimmung zählt im Gegensatz zum obligatorischen Referendum nur das Volksmehr, die Mehrheit der Kantone (Ständemehr) ist hingegen nicht erforderlich.

Geschichtliches

Das Referendum verbreitete sich zuerst in den Kantonen (z. B. im Kanton Zürich seit 1869). Auf Bundesstaatsebene wurde das fakultative Referendum durch die Bundesverfassung von 1874 (Art. 74) eingeführt.

Die Ratifizierung des Gottardvertrags aus dem Jahr 1909 hat breite Proteste ausgelöst und schliesslich zur Eingabe einer Petition geführt. In der Volksabstimmung 1921 wurde daraufhin das fakultativen Referendum für Staatsverträge eingeführt, die länger als 15 Jahre beziehungsweise auf eine unbestimmte Zeit gelten.[1]

Die Anzahl der nötigen Unterschriften (von Schweizer Stimmbürgern) betrug zunächst 30.000. Der massiven Vermehrung der Stimmberechtigten durch Bevölkerungszuwachs und durch die Einführung des Frauenstimmrechts (1971) trug man 1977 durch die Erhöhung auf 50.000 gültige Unterschriften Rechnung.

Der übliche Weg, das Referendum zu ergreifen, besteht im Sammeln der Unterschriften. Erst ein Mal ist ein Referendum zustande gekommen, weil es die Kantone verlangten: Dies war das (dann in der Abstimmung abgelehnte) "Steuerpaket" vom 16. Mai 2004; hier kam allerdings zusätzlich auch das Volksreferendum zustande.

Deutschland

In Deutschland besteht nur im Bundesland Hamburg die Möglichkeit ein fakultatives Referendum durchzuführen. Dieses wurde dort 2008 als Folge der Volksinitiative "Für faire und verbindliche Volksentscheide - Mehr Demokratie" nach schweizer Vorbild eingeführt.

Siehe auch

Einzelnachweise und Fußnoten

  1. Artikel Gotthardvertrag im Historischen Lexikon der Schweiz






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